© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    09/00 25. Februar 2000

 
Meldungen

Hans-Böckler-Stiftung entläßt Bernd Rabehl

BERLIN. Bernd Rabehl, SoziologieProfessor der Freien Universität Berlin, ist als Vertrauensdozent der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung entlassen worden. Nach Presseberichten wurde dem ehemaligen Wortführer der 68er Studentenrevolte auf einer Sitzung des Stiftungsvorstandes das Mandat mit sofortiger Wirkung entzogen. Rabehl war nach einer Rede vor der Münchner Burschenschaft "Danubia" im Dezember 1998 in die öffentliche Kritik geraten (die JF berichtete mehrfach). In der Ansprache hatte Rabehl eine "politische Überfremdung" Deutschlands und die "Zersetzung der nationalen Identität" beklagt. Dies hatte heftige Reaktionen bei politischen Weggefährten, Wissenschaftlern und auch Gewerkschaftern ausgelöst. Rabel war kurz vor seiner Rede für drei weitere Jahre zum Vertrauensdozenten der Böckler-Stiftung berufen worden. Anlaß der Entlassung war ein Protestbrief des amerikanischen Politologen Andrej Markovits am 29. Januar 2000 im Berliner Tagesspiegel. Darin hatte er Rabehl als "Rechtsextremisten" eingestuft, der stellvertretend für antiamerikanische und antisemitische Tendenzen in der deutschen Linken stehe.

 

CDU-Politiker gegen Strafgelder für Mahnmahl

BERLIN. Als "nicht ausreichend durchdacht" hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann aus Fulda den Vorschlag von Bundespräsident Johannes Rau bezeichnet, Teile der 41 Millionen-Mark-Strafe wegen des unzureichenden Rechenschaftsberichtes für den Bau des geplanten Holocaust-Mahnmals zu verwenden. Bei allem Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten begebe dieser sich bei konkreten, politischen Vorschlägen in das Feld des abwägenden Für und Widers. Die Unions-Fraktion hatte in der Schlußabstimmung über das Holocaust-Mahnmal am 25. Juni vergangenen Jahres mit großer Mehrheit gegen das Mahnmal gestimmt. Bei 193 anwesenden Abgeordneten votierten 173 in namentlicher Abstimmung mit Nein. Bundespräsident Rau müsse diesen klar geäußerten parlamentarischen Willen übersehen haben, erklärte Hohmann weiter. Aus Raus Vorschlag würden Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Sanktion nach dem Parteiengesetz deutlich. Für sich genommen könne eine Strafe von 41 Millionen Mark existenzbedrohend sein. Diese Gelder dann auch noch vorwiegend für politische Konkurrenten zur Verfügung zu stellen, verstoße schwerwiegend gegen die Chancengleichheit und sei somit eine weitere Schwächung des Parteiengesetzes.


 
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