© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    30/00 21. Juli 2000


Das Dilemma mit Dyba
von Alexander Schmidt

Den Vorwurf der Fehlplazierung im Amt als Militärbischof muß sich Johannes Dyba nicht zum ersten Mal gefallen lassen. Vor knapp einem halben Jahr grollten wütende Linke, ein so entschiedener Abtreibungsgegner wie Dyba sei im Amt des Militärbischofs falsch, da er mit seiner Position eine Randmeinung vertrete. Die Forderung der Parlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickels lautet jetzt: Absetzung Dybas aufgrund seiner Äußerungen zur Gleichstellungspolitik von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Mit dabei ist auch die Kölner Wählergemeinschaft für Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle, die Strafanzeige wegen Volksverhetzung erhoben hat.

Dybas Sünde: Er sagte, daß der Gesetzentwurf der natürlichen Ordnung der Dinge widerspreche. Noch vor 20 Jahren wäre "ein gleichgeschlechtliches Paar, das sich zwecks Eheschließung im Standesamt eingefunden hätte, für geistesgestört erklärt worden". Die Forderungen auf Absetzung sind absurd, der Militärbischof untersteht keiner politischen Weisung, sondern allein der katholischen Kirche. Und die wäre schlecht beraten, einen ihrer letzten Verteidiger kaltzustellen.

Tatsächlich brisant sind die Äußerungen Dybas als Mitglied der Bundeswehr. Dort wurde das Thema Gleichberechtigung bereits in der jüngsten Vergangenheit durch das Ministerium eindeutig zugunsten der Schwulen entschieden. Stärkt die Bundeswehr den bei Soldaten angesehenen Dyba den Rücken, muß sie den Vorwurf in Kauf nehmen, an einer Gleichberechtigung von Schwulen desinteressiert zu sein. Wird jedoch an den politischen Plänen festgehalten, hieße das, Dyba zu schwächen.


 
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