© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    31-32/00 28. Juli / 04. August 2000

 
Das Recht auf Unterscheidung
Homosexuellen-Ehe: Der vermeintliche Fortschritt könnte sich als Rückschritt entpuppen
Ulrich Motte

Die Bundesregierung plant die Einführung einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Sie soll der herkömmlichen Ehe weitgehend gleichgestellt werden. Ähnliche Gesetze wurden in anderen Ländern bereits verwirklicht oder sind dort geplant. Selbst Bischöfe, evangelische (Maria Jepsen, Hamburg), wie katholische (Thomas Gumbleton, Detroit, USA), wie anglikanische (Erzbischof und Nobelpreisträger Desmond Tutu von Südafrika) begrüßen solche Pläne. Konservativere Bischöfe lehnen die Pläne ab, befürworten aber teilweise Besserstellungen homosexueller Partner, etwa im Mietrecht, evangelikale (konservativ-evangelische) Christen sehen regelmäßig keinerlei Bedarf zu solchen Besserstellungen.

Es gehe, heißt es bei den Befürwortern der Homo-Ehe, etwa auch katholischen und evangelischen Frauen- und Jugendverbänden, um den Abbau von Diskriminierungen, also ungerechtfertigten Benachteiligungen homosexueller Mitmenschen. Bischöfin Jepsen begrüßte die in der Diskussion kurz als Homo-Ehe bezeichnete eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft , weil sie Homosexuelle in Verantwortung und Verpflichtung zueinander bringe. Halten diese Argumente einer näheren Untersuchung des Sachverhalts stand oder sind sie im Gegenteil Vorurteile? Bekanntlich werfen Befürworter der Homo-Ehe gerade in dieser Frage Andersdenkenden vor, Vorurteile zu haben und bei anderen zu schüren.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen homosexuelle Ehepartner gegenseitig unterhaltspflichtig sein. Solche Verpflichtungen können Homosexuelle aber auch ohne Ehe rechtlich verbindlich vereinbaren: "Hiermit verpflichte ich mich, Herrn Y. diesen Anteil meiner Rente zu übertragen", ist eine durch die Vertragsfreiheit gemäß Paragraph 305 Bürgerliches Gesetzbuch erlaubte Übereinkunft. Durch eine einfache Vollmacht an den homosexuellen Partner können Ärzte auch berechtigt werden, dem homosexuellen Partner Auskünfte über den Gesundheitszustand bewußtloser, kranker Homosexueller zu geben. Erbschaftsansprüche von Verwandten Homosexueller können durch jedes Testament ausgeschlossen werden, Verwandte also durchaus daran gehindert werden, nach dem Tod eines Homosexuellen dessen Eigentum an sich zu reißen. Engere Verwandte haben nur das Recht auf einen Pflichtteil, das heißt, einen Anspruch auf einen Geldbetrag, der einem bestimmten Wert des Geerbten entspricht.

Das gilt aber im Grundsatz aber auch weiterhin bei der Homo-Ehe und bei jeder (verschiedengeschlechtlichen) Ehe. Nur die Höhe des Pflichtteils änderte sich durch Einführung der Homo-Ehe. Nichts hindert Homosexuelle daran, Mietverträge gemeinsam abzuschließen, so daß der überlebende Partner das Mietverhältnis problemlos fortsetzen kann. Kurzum: wesentliche Argumente für die Einführung der Homo-Ehe fallen in sich zusammen, weil die damit für die Homosexuellen entstehenden Rechsfolgen problemlos auch nach jetziger Rechtslage erreichbar sind.

Fraglich ist dagegen, ob der Wunsch, Homosexuelle zum gegenseitigen Beistand zu verpflichten, durch eine Homo-Ehe unbedingt erreicht wird: Eheleute können gegenseitige Unterhaltspflichten bekanntlich per Ehevetrag ausschließen. Eine Ausnahme davon gilt nur für den Sozialfall. In diesem Fall sind aber auch ohne Ehe zusammenlebende verschiedengeschlechtliche Paare zum Unterhalt verpflichtet. Rechtsgrund dafür ist, daß es sich sonst lohnen könnte, sich scheiden zu lassen, damit das Sozialamt den Partner unterstützt. Angesichts der grundgesetzlichen Verpflichtung zur besonderen Förderung von Ehe und Familie darf aber auch die Sozialhilfegesetzgebung Scheidungen nicht materiell lohnend machen.

Selbstverständlich gibt es keinen Grund, gleichgeschlechtliche, ohne Ehe zusammenlebende Partner von der gegenseitigen Unterhaltspflicht zu entbinden. Sonst würden sie gegenüber verschiedengeschlechtlichen Zusammenlebenden bevorzugt. Zur gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung zusammenlebender Homosexueller im Notfall befarf es also auch nicht der gleichgeschlechtlichen Ehe. (Komplizierte Regelungen nach der Beendigung von Ehen bleiben hier unerörtert). Will die Bundesregierung Unterhaltsauschlußvereinbarungen zwischen Homo-Ehepaaren verbieten? Tut sie das nicht, kann sie gegenseitige Verpflichtungen Homo-Ehepartner untereinander auch nur sehr begrenzt erzwingen, fällt das Argument Bischöfin Jepsens für die Homo-Ehe insofern weitgehend weg.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, lehnt vertragsrechtliche Gestaltungen homosexueller Partnerschaften ab, weil die Begründung homosexuelle Partnerschaften nicht in Hinterzimmer gehöre, sondern in die Mitte der Gesellschaft. Solche Verträge und andere rechtlich verbindliche Willenserklärungen werden aber an jedem Ort abgeschlossen, an dem Homosexuelle sie abschließen wollen, und von Homosexuellen jedweder gesellschaftlichen Position, auch bei Notaren oder Rechtsanwälten: Stehen etwa Alfred Biolek oder Wolfgang Joop oder Anwälte und Notare nicht in der "Mitte der Gesellschaft"? Wollen homosexuelle Gegner der Homosexualität entscheiden lassen, wo die "Mitte der Gesellschaft" ist?

Unberechtigte Vorteile können Haß hervorrufen

Das Leiden Homosexueller an der Verachtung durch Teile der Gesellschaft wird durch eine Homo-Ehe ja auch nicht völlig beseitigt. Liberal ist es zudem, die Entscheidung, ob ich Menschen für ihr Verhalten eventuell psychische Leiden zufüge, dem Einzelnen zu überlassen: Sonst muß jeder moralische Vorwurf staatlich geächtet oder staatlicher Genehmigung unterstellt werden - ein wahrhaft antiliberales Horrorgemälde. Schließlich fügen Befürworter der Homo-Ehe auch Gegnern der Homo-Ehe psychische Leiden dadurch zu, daß sie sie als intolerant bezeichnen. Wer denjenigen, der sich für Geschlechtsverkehr nur in der Ehe ausspricht, als "Spießer" tituliert, fügt diesem eventuell ja auch psychisches Leid zu, drängt ihn an den Rand der Gesellschaft, selbst wenn der angebliche Spießer kein Wort gegen andere Lebensformen sagt. Unberechtigte Vorteile, vor allem finanzielle, für Homo-Ehen können zudem zusätzliche berechtigte und unberechtigte Abneigung gegen die Homosexualität, vom immer unberechtigten Haß auf Homosexuelle zu schweigen, sogar fördern oder gar erst hervorrufen.

Letztlich dürfte es Beck und anderen um eine staatliche Anerkennung der Homosexualität gehen. Anerkannt als rechtlich erlaubt ist die Homosexualität aber auch bisher schon. Ob Homosexualität auch moralisch erlaubt ist, sollte in einem freiheitlichen Staat aber dem Einzelnen und seinen Gemeinschaften, etwa Kirchen, überlassen bleiben: Sonst wird die Minderheit der Menschen, die nach Meinungsumfragen die Homo-Ehe ablehnen, intoleranterweise gezwungen anzuerkennen, was sie nicht anerkennen will.

Diese Minderheit zahlt auch Steuern, indirekte wie die Mehrwertsteuer beim Einkaufen, im Regelfall auch direkte wie die Lohn- und Einkommensteuer und meist auch Sozialabgaben Geplante finanzielle Vorteile bei Steuern und Abgaben für die Homo-Ehepartner muß diese Minderheit also zwangsweise mitfinanzieren, gegen ihr Gewissen also fördern. Auch homosexuelle Gegner der Förderung der Homosexualität, die es ja gibt, müssen so gegen ihr Gewissen finanzieren, was sie nicht finanzieren wollen

Liberalen Vorstellungen entspricht es dagegen, solche zwangsweisen Förderungen, die selbstverständlich Teil jeder staatlichen Politik sind, auf ein Minimum zu reduzieren. Liberale Kernforderung ist daher auch die Deregulierung, also die Befreiuung von Lebensbereichen von staatlicher Regelung. Die Homo-Ehe unterstellt aber einen bisher deregulierten Bereich gesetzlicher Regelung. Die ausdrückliche Bejahung der Homo-Ehe durch FDP-Generalsekreträr Guido Westerwelle ist demnach inkonsequent.

Die Homo-Ehe wird gelegentlich auch durch Hinweis auf die Verfolgung Homosexueller durch den Nationalsozialismus und die sich durch die Jahrhunderte hinziehende strafrechtliche Verfolgung Homosexueller befürwortet. Entsetzliche Folter im NS-Staat rechtfertigt aber nicht einen Zwang zur Förderung damals verfolgter Gruppen: Sonst müßten die damals ebenfalls verfolgten Kommunisten heute gefördert werden. Und Moslems, Christen und Atheisten müssen zwar Wiedergutmachung an verfolgte Juden und - selbstverständlich auch verfolgte Homosexuelle - mitfinanzieren, deshalb aber doch nicht die jüdische Religion oder die Homosexualität heute billigen. Die frühere strafrechtliche Verfolgung bis hin zur Ermordung evangelischer Christen in katholischen Ländern - und umgekehrt - darf ja auch nicht dazu führen, daß Katholiken heute Zwangsbeiträge an evangelische Kirchen leisten müssen.

Hauptargument für die Bejahung der Homo-Ehe aus Toleranzgründen ist die Gleichstellung mit der Ehe. Rein verfassungsrechtlich betrachtet steht die Ehe - nicht nur die Familie - allerdings unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. "Besonders" kann nur heißen: mehr als anderes. "Anderes" kann sich wohl auch nur auf vergleichbare Lebensverhältnisse beziehen. Besondere Förderung kann wohl kaum heißen, mehr Förderung als für Firmen oder Investitionen im Wohnungsbau, sondern mehr als andere Formen des menschlichen Zusammenlebens.

Gleichstellung benachteiligt
andere Lebensgemeinschaften

Solche Formen des Zusammenlebens in oft langer und enger Verbindung sind nichteheliche Lebensgemeinschaften verschiedengeschlechtlicher wie gleichgeschlechtlicher Art, wie auch Lebensgemeinschaften ohne geschlechtlichen Verkehr: "Einfach so" zusammenlebende Freunde und andere Wohngemeinschaften, etwa religiöse Gemeinschaften von Diakonissen oder Mönchen. Die Homo-Ehe schafft für solche nichtgeschlechtlichen Gemeinschaften genau die Nachteile gegenüber der Homo-Ehe, die ihre Befürworter als Nachteil bisheriger homosexueller Partnerschaften gegenüber der Ehe beklagen. Diese Nachteile nichtgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften bestehen selbst dann, wenn diese Lebensgemeinschaften, etwa Diakonissen, sich zum Lebensunterhalt ihrer Mitglieder untereinander verpflichtet haben. Eine Diakonisse zur Zeugenaussage vor Gericht gegen ihre Mitdiakonisse zu zwingen, ist für diese wohl ähnlich schwer wie innerhalb einer homosexuellen Partnerschaft.

Nur eine fast uferlose Ausdehung bisher der Ehe vorbehaltener Vorrechte könnte solche neuen Diskrimierungen verhindern. Dabei können sich auch nichtgeschlechtlich verbundene Menschen innigst lieben. Die Reduzierung des Begriffs der Liebe unter erwachsenen Menschen auf geschlechtliche Liebe ist eine diskriminierende Reduktion des Begriffs der Liebe und entspricht auch nicht der sichtbaren Wirklichkeit. Neue rechtliche Vorrechte nur für homosexuelle Ehepartner führen zu großen Ungerechtigkeiten: Wieso soll ein Mann seinem jungen Lebenspartner durch eine Ehe kurz vor seinem Tode ein großes Vermögen mit weit geringerer Erbschaftssteuerbelastung hinterlassen können als seiner jahrzehntelangen Pflegerin oder auch seiner Ehefrau?

Die Befürworter der Homo-Ehe weisen zu Recht daraufhin, daß alle diese staatlichen Vorteile für die verschiedengeschlechtliche Ehe bestehen und homosexuelle Partnerschaften insofern benachteiligt sind. Staatliche, finanzielle Vorteile sollen allerdings nach jahrzehntelangen Forderungen führender sozialdemokratischer und grüner Politiker kinderlosen Ehepartner nicht mehr gewährt werden, sondern Familien vorbehalten werden: Deren Parteien führen nun die finanzielle Förderung -auch für kinderlose - Homo-Ehen ein!

Die finanzielle Förderung der Elternschaft gilt auch nach bisherigem Recht im Regelfall auch nichtverheirateten Eltern. Die kostenlose Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von der Ehe so unabhängig wie die steuerliche Besserstellung erbender Kinder. Diese Vorteile gelten auch jetzt schon für homosexuelle Eltern, die insofern der Homo-Ehe nicht bedürfen.

Benachteiligt werden Homosexuelle dagegen vor allem gegenüber kinderlosen Ehen. Schafft man die Förderung kinderloser Ehen ab, werden allerdings Frauen dafür finanziell bestraft, daß sie keine Kinder bekommen. Frauen richten sich aber auch heute noch häufig ihre Lebensplanung auf die Rolle als Ehefrau und Mutter aus, werden in vielen Familien dazu erzogen. Wer aber wird zur homosexuellen Hausfrau (oder zum homosexuellen Hausmann) erzogen und richtet als Erwachsener darauf seine Lebensplanung aus?

Frauen verzichten dagegen oft zugunsten der Familie auf weiterführende Berufsausbildungen und berufliches Fortkommen. Das gilt ebenso für Frauen, denen später ein Kind versagt bleibt, wie auch für Frauen, deren Kinder aus dem Haus sind. Befürworter der Homo-Ehe weisen darauf hin, daß Ehen auch gewollt kinderlos bleiben. Ob Ehen gewollt oder ungewollt kinderlos bleiben, verbietet aber die Würde des Menschen staatlicherseits zu untersuchen. Wüßten Ehepaare, daß ein Bekenntnis zur gewollten Kinderlosigkeit Nachteile brächte, unterließen sie Hinweise darauf, so daß deren Feststellung faktisch unmöglich würde. Insofern müssen gewollt kinderlose Ehen ungewollt kinderlosen gleichgestellt bleiben.

Die Ausdehnung finanzieller Vorteile auf Homo-Ehen kostet Steuergelder Dieses Geld fehlt für andere Zwecke. Angesichts besonders knapper öffent-licher Kassen ist zu fragen, ob es nicht sozialer ist, die für die Homo-Ehe erforderlichen Mittel armen Kindern oder der Krebs- oder Aidsforschung zukommen zu lassen. Finanzielle Lasten können auch aus zunächst nicht finanziellen Vorteilen für Homo-Ehepartner entstehen. Das gilt etwa für Nachzugsrechte ausländischer Homo-Ehepartner. Das Wort des vergangenen Sonntag verstorbenen Erzbischofs Dybas vom "importierten Lustknaben" trifft zwar genauso auf "importierte" Partner anderen Geschlechts zu. Und auch für diese gilt Bischof Dybas Hinweis, daß Nachzugsmöglichkeiten zur Erpressung zur geschlechtlichen Gemeinschaft führen können.

Sexualwissenschaftler stellen allerdings weit häufigeren Partnerwechsel unter Homosexuellen als unter Heterosexuellen fest. Als Beweis lustvollerer und damit angeblich höherer Lebensart bejubeln manche Homosexuelle das sogar. Welche Folgekosten kommen dann aber auf Sozialhilfe- und andere Kassen zu? Das gilt besonders, wenn Unterhaltspflichten zwischen Homo-Ehepaaren begrenzt werden können. Soll in Zukunft durch eine jederzeit kündbare Homo-Ehe unbegrenzte Einwanderung nach Deutschland möglich werden? Was soll der Gesetzgeber tun, wenn solche Riesenkosten entstehen? Welchen Haß würde das auf Homosexuelle auslösen? Ist da die bisherige Lösung, den Nachzug nur solange zu gestatten, wie Sozialhilfe normalerweise nicht fällig werden kann, nicht vorzuziehen, obwohl natürlich auch so der dazu Unwillige zum Geschlechtsverkehr erpreßt werden kann: "Du bleibst bei mir oder du mußt Deutschland verlassen"?

Nur: Es gibt kein Menschenrecht auf Einwanderung in den deutschen Sozialstaat. Führte man es ein, hörte Deutschland bald auf, ein Sozialstaat zu sein. Einwanderungsrechte auch weiterhin von ausreichenden Arbeitsplätzen und Unterhaltssicherung durch den homosexuellen Partner abhängig zu machen, ist daher wohl eher sinnvoll. Welcher Begriff von Toleranz und sozialer Gerchtigkeit kann die Belastung auch ärmerer Deutscher und hier lebender Ausländer, einschließlich hier lebender Homosexueller, mit endlosen Sozialkosten durch zuwandernde Homosexuelle bejahen? Zumindest muß sich der Gesetzgeber Änderungen für den Fall vorbehalten, daß die von manchen Homosexuellen behauptete allgemeine Biederkeit ihrer Beziehungen sich auch bei ausländischen Partnern aus armen Ländern als Illusion erweist.

Sozialstaat sollte
Unterscheidungen treffen

Schlußendlich ist zu fragen: Wenn Kinder - wie manche Untersuchungen zumindest andeuten - besser gedeihen, wenn sie verschiedengeschlechtliche ständige Bezugspersonen haben, handelt der Gesetzgeber dann ungerecht, wenn er die Institution bevorrechtigt, die das schafft? Gerade der Sozialstaat kann Unterschiede dann vornehmen, ja muß formell unterschiedlich behandeln, wenn dadurch die seiner Fürsorge besonders Bedürfenden profitieren. Schaffen herkömmliche Ehen eher die tüchtigen Nachkommen, die den Sozialstaat auch in Zukunft nur aufrechterhalten können, spricht auch das dafür, Privilegien nur für Ehepaare nicht als intolerante Diskriminierung homosexueller Paare aufzufassen.

Im übrigen wurde in den Niederlanden der Fraktionsvorsitzende einer der drei im Parlament vertretenen calvinistisch-konservativen Parteien durch ein Strafgericht verurteilt nur deshalb, weil er Homosexualität Sünde nannte. Die holländische Homosexuellenvereinigung begrüßte das Urteil ausdrücklich. Gerade erst stellte eine niederländische Stiftung zur Förderung von Homosexuellen Strafanzeige gegen den Papst wegen dessen Kritik an der Homosexualität. Das Schweigen der deutschen "Schwulen-Lobby" zu diesen Angriffen auf die Meinungsfreiheit setzt sie dem Verdacht aus, daß es auch ihr nicht um Toleranz geht, sondern um Intoleranz gegenüber Andersdenkenden.

 

Ulrich Motte ist Vorstandsmitglied des Evangelischen Arbeitskreises der Münchner CSU.


 
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