© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    49/00 01. Dezember 2000


Über die Grenzen der Integrationskraft hinaus
EU-Kommission: Die Umsetzung einer Richtlinie zur Familienzusammenführung könnte zu einer erheblichen Zuwanderung nach Deutschland führen
Michael Wiesberg

Die Debatte über die "Harmonisierung der Einwanderungs- und Asylpolitik" innerhalb der EU-Staaten ist in eine neue, entscheidende Phase getreten. Mitte letzter Woche dekretierte die EU-Kommission in einem Thesenpapier, das den Titel "Asyl- und Integrationsdebatte" trägt, daß das "Konzept der Null-Zuwanderung" der Realität widerspräche. Deshalb ist die EU-Kommission nach den Worten des sozialistischen portugiesischen EU-Kommissars António Vitorino (Jahrgang 1957) zu dem Ergebnis gekommen, daß eine neue Ära in der EU im Hinblick auf die Immigrationspolitik eröffnet werden müsse.

Angesichts des Anstiegs der Wanderungsbewegung aus den "Drittstaaten" (meint: Nicht-EU-Staaten) könnten sich die EU-Mitgliedstaaten nach Auffassung der EU-Kommission nicht mehr einzeln den Herausforderungen stellen. So habe die angebliche "Null-Einwanderungspolitik" der Vergangenheit trotz strenger Gesetze die illegale Zuwanderung nicht verhindern können. Die EU-Staaten müßten sich weiter darüber im klaren sein, daß die legalen Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten langfristig "Rechte und Pflichten bekommen müssten, die denen der europäischen Bürger vergleichbar sind".

Vitorino hat diese Gleichstellung zu seinem ureigensten Anliegen gemacht. Mit aller Macht versucht er zum Beispiel einen von ihm verantworteten "Richtlinienvorschlag betreffend das Recht auf Familienzusammenführung" durchzusetzen. Dieser Richtlinienvorschlag, dessen überarbeiteter Fassung die Mehrheit des Europäischen Parlamentes in einer Plenarsitzung am 6. September dieses Jahres in der Endabstimmung bereits zugestimmt hat, droht trotz des Widerstandes des derzeitigen deutschen Innenministers Schily (SPD) Realität zu werden.

Dieser steht inzwischen mit seiner Ablehnung in der Regierungskoalition zunehmend alleine dar, stimmten doch bereits alle deutschen Europaabgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen diesem Vorschlag in der Endabstimmung zu. Nach vorsichtigen Schätzungen würde eine Umsetzung dieser Richtlinie für Deutschland laut Bundestagsdrucksache 14/4529 eine zusätzliche Zuwanderung von bis zu 500.000 Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten bedeuten. Ein derartiger unkontrollierbarer Zuzug konterkariert die gerade in Deutschland in Gang gekommene Debatte um eine Zuwanderungssteuerung.

Dieses Thema kann getrost beerdigt werden, wenn sich Herr Vitorino mit seiner Richtlinie durchsetzen sollte. Daß Portugal von dieser Richtlinie kaum betroffen ist, da der Anteil der sich dort im Lande befindlichen Nicht-EU-Ausländer gerade einmal 0,1 Prozent beträgt, rundet das Bild ab. Deutschland hingegen wäre mit einem Drittstaatler-Anteil von derzeit ca. 5,7 Prozent der am meisten betroffene EU-Staat. Im einzelnen sind es insbesondere folgende Punkte, die aus deutscher Sicht vollkommen inakzeptabel sind:

1. Allen Ausländern aus Drittstaaten, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der noch für ein Jahr Gültigkeit hat, soll die Familienzusammenführung ermöglicht werden. Darunter würden zum Beispiel auch in Deutschland befindliche ausländische Studenten fallen.

2. Der Kreis der Begünstigten ist nicht auf die Kernfamilie (meint nach dem Grundgesetz-Kommentar Maunz/Dürig "die Verbindung von Eltern und Kindern") begrenzt. Nicht nur Ehepartner, sondern auch Partner unverheirateter Paare sollen begünstigt werden. Dieser Passus kommt einer Schleifung des Familienbegriffes des Grundgesetzes gleich. So wird zum Beispiel im dem Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig festgestellt, "daß eine nichteheliche Lebensgemeinschaft keine Familie im Sinne des Grundgesetzes" sei.

3. Weiter sollen auch homosexuelle Lebenspartner den Anspruch auf Nachzug erhalten, sofern die gleichgeschlechtliche Partnerschaft innerstaatlich gleichgestellt ist.

4. Bereits nach einem Aufenthalt von einem Jahr soll der Ehegattennachzug ermöglicht werden. Nach geltenden deutschem Ausländerrecht besteht ein Anspruch auf Ehegattenzuzug nur dann, wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Einreise schon bestanden hat. Ausländer der zweiten Generation müssen sich acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, bevor sie einen Ehegatten nachholen können. Insbesondere aufgrund dieses Passus muß damit mit einer deutlichen Erhöhung des Nachzugs von Ehepartnern gerechnet werden.

5. Hochproblematisch ist auch die anvisierte Regelung, nach der ein Kindernachzug bis zur Volljährigkeit der Kinder ermöglicht werden soll. Diese Regelung konterkariert das Ziel, Kinder möglichst frühzeitig nach Deutschland nachziehen zu lassen, damit sich diese hier entsprechend intergrieren können. Doch damit nicht genug: Selbst volljährige Kinder sollen laut Richtlinie nachziehen können. Und zwar auch dann, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Auch hier muß mit einer erheblichen zusätzlichen Belastung für die Sozialkassen gerechnet werden.

6. Völlig inakzeptabel ist die anvisierte Ausdehnung des Rechts auf Familiennachzug auf Verwandte aufsteigender Linie (Großeltern), sofern diese in ihrem Herkunftsland keine familiären Bindungen mehr haben. Bisher ist dies in Deutschland nur in besonderen Härtefällen möglich.

7. Von dieser Richtlinie profitieren würden im übrigen auch Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber (in der EU-Amtssprache: "Personen, die subsidiären Schutz genießen"). Auch diese hätten ein Recht auf Familiennachzug.

Familienzuwanderung um fast 15 Prozent gestiegen

Nicht nur aufgrund der hochproblematischen Ausdehnung des Kreises der Begünstigten, sondern auch aufgrund der großzügigen Definition der Voraussetzungen für den Familiennachzug bietet diese Richtlinie sozialpolitischen Sprengstoff. Denn die materiellen Voraussetzungen für den Familienzusammenzug, die in der Richtlinie genannt werden (Wohnraum, Krankenversicherungsschutz, ausreichende Einkünfte), sind lediglich Kann-Bestimmungen. Mit anderen Worten: Jede asiatische oder arabische Großfamilie, die ein Familienmitglied in Deutschland hat, bekäme ein Recht auf Familiennachzug.

Was diese Richtlinie für Deutschland bedeutet, konkretisierte Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Ende Mai dieses Jahres in einer Pressemitteilung: "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilt (im Hinblick auf die Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung in ihrer ursprünglichen Fassung, d.V.) somit die von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder geäußerten Bedenken." Landsberg forderte: "Die Begrenzungen im derzeitigen deutschen Recht sind vernünftig und müssen bleiben. Es dürfen keine zusätzlichen Belastungen für die Kommunen durch die Zuwanderung der Angehörigen zum Beispiel von Flüchtlingen entstehen. Daher müssen wir vor allem auf einen Aufenthaltsstatus, gesicherten Lebensunterhalt und das Vorhandensein angemessenen Wohnraums bestehen." Weiter führte Landsberg aus: "Die Kraft der Gemeinden zur Integration könnte durch eine verstärkte Zuwanderung von Angehörigen aus nicht EU-Staaten überfordert werden."

Schon zwischen 1996 und 1998 sei die Familienzuwanderung aus Drittstaaten nach Deutschland um fast 15 Prozent auf rund 63.000 Personen pro Jahr angestiegen. Durch die EU-Richtlinie müsse womöglich, so Landsberg, mit doppelt so vielen Fällen gerechnet werden. Damit würde die gesamte Zuwanderung von Ausländern pro Jahr um ein Fünftel steigen. Landsberg weiter: "Um so mehr muß deswegen die gesamte Zuwanderungspolitik endlich mit einer abgestimmten Integrationspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden verbunden werden."

Derartige Bedenken plagen die Regierungsmitglieder der rot-grünen Koalition, sieht man einmal von Innenminister Schily ab, nicht. Um in diesem Zusammenhang nur die Ausländerbeauftragte des Bundes, Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), zu zitieren. Diese gab im Juni dieses Jahres in Lüneburg auf der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu Protokoll: "Die Bundeskonferenz begrüßt die grundsätzliche Zielsetzung des Vorschlags der EU-Kommission für eine ’Richtlinie des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung‘ als ersten (!) wichtigen Schritt zu einer europäischen Harmonisierung der Rechte von Drittstaatsangehörigen auf der Basis des Amsterdamer Vertrages. (...)

Die Ausländerbeauftragten begrüßen, daß im Hinblick auf den Kindernachzug die Chance besteht, für Deutschland eine Angleichung an das europäisch allgemein übliche Niveau zu erreichen. Befürwortet wird auch, daß der Nachzug von Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie (in der überarbeiteten Fassung gestrichen, d.V.) nach dem Vorschlag der EU-Kommission nicht mehr nur in Härtefällen im Ermessen der Behörden liegen soll, sondern hierfür bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch geschaffen werden soll. Wenn – wie in Deutschland geplant – eine formale Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nach innerstaatlichem Recht erfolgt, müssen konsequenterweise auch hier lebende Drittstaatsangehörige in die Regelungen einbezogen werden. Die Ausländerbeauftragten plädieren darüber hinaus für eine Erweiterung der EU-Richtlinie um ein Ausweisungsverbot für in den Mitgliedsstaaten der EU geborene oder aufgewachsene Ausländer."

Ähnlich enthusiastisch äußerte sich der jetzt für die Sozialdemokratische Partei Europas (PSE) im Europäischen Parlament sitzende EU-Abgeordnete Ozan Ceyhun in der Plenardebatte zum Thema "Familienzusammenführung" vom 6. September dieses Jahres. Es lohnt sich, Ceyhuns Ausführungen einmal ausführlich zu zitieren. Nicht, weil dieser vor kurzem von seiner ehemaligen linksextremistischen Fraktionskollegin Ilka Schröder aus der Fraktion Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Verts/ALE) gemobbt wurde, sondern weil Ceyhun in einem anderen Zusammenhang schon einmal von sich reden gemacht hat: als Autor des Buches "Almanya da bir Türk" ("Ein Türke in Deutschland"). In diesem Buch, das im übrigen nur in der Türkei erschienen ist, vergleicht Ceyhun deutsche Asylbewerberunterkünfte mit Konzentrationslagern. Jetzt sitzt er für die deutschen Sozialdemokraten im Europaparlament und vertritt dort angeblich "deutsche Interessen". Seine Maxime lautet den Stuttgarter Nachrichten vom 20. Oktober dieses Jahres zufolge: "Ich will Europapolitik machen und Spaß haben."

Ausländerbeauftragte sehen Richtlinie als "ersten Schritt"

"Spaß" bereitet es Ceyhun augenscheinlich, seinem neuen Parteikollegen Schily in den Rücken zu fallen. So erklärte er in der angeprochenen Plenarsitzung: "Diese Richtlinie (zur Familienzusammenführung, d.V.) ist in sich schlüssig und sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden. (...) In der politischen Diskussion wird hingegen Stimmung gegen diese Richtlinie gemacht. Es bleibt zu hoffen, daß die Mehrheit unseres Hohen Hauses die Richtlinie in der von der Kommission vorgelegten Form tragen wird. Ich weiß, daß meine sozialistischen Kollegen auf eine Erklärung des Herrn Vitorino warten, in der Hoffnung, daß man unter dem Druck mancher Innenminister der EU-Staaten (!) die Flüchtlinge bei dieser Richtlinie opfern wird.(...) Aus diesem Grund appelliere ich noch einmal, daß wir diese Richtlinie der Kommission unterstützen und endlich ein Signal setzen für eine zeitgemäße, moderne, humane Integrationspolitik. Ich hoffe, daß die Sozialisten diesen deal mit den Konservativen nicht machen werden!"

Wie "berechenbar" die Haltung der Sozialdemokraten in der Frage der Richtlinie zur Familienzusammenführung ist, davon hat der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Walter Heiler (SPD) im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum Thema am 22. November dieses Jahres eine Kostprobe gegeben: "Wir haben auf der Ebene der Europäischen Union, soweit es um Fragen der Ausländerpolitik geht, bis jetzt noch das Einstimmigkeitsprinzip. Bei der heute noch gegebenen Situation, daß ein Mitglied der Europäischen Union die Beschlußfassung über das Inkrafttreten einer solchen Richtlinie wegen des Einstimmigkeitsprinzip verhindern kann, kann momentan überhaupt nichts anbrennen."

Mit anderen Worten: Die Sozialdemokraten in Deutschland verfolgen in einer für die weitere Zukunft Deutschlands zentralen Entscheidung einen mehr oder weniger kaschierten Verdunkelungskurs. Und dies vor dem Hintergrund, daß selbst Innenminister Schily inzwischen bestätigt hat, daß bei einer Umsetzung dieser Richtlinie mit bis zu 500.000 zusätzlichen Zuwanderern jährlich gerechnet werden muß. Schon am 30. November werden in dieser Frage auf der EU-Ministerratsitzung die Würfel fallen. Und es ist keineswegs ausgemacht, daß die rot-grüne Bundesregierung in dieser entscheidenden Sitzung dieser Richtlinie nicht doch noch zustimmen wird.

Dies zeigt auch die Bundesratsitzung am 10. November dieses Jahres. Dort stand die "Entschließung des Bundesrates zum geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betr. das Recht auf Familienzusammenführung (Fassung vom Oktober 2000)" zur Diskussion. Das Land Baden-Württemberg hatte einen entsprechenden Antrag mit der Aufforderung eingebracht, "eine sofortige Sachentscheidung" herbeizuführen. Laut Protokoll der betreffenden Bundesratsitzung stellte der Präsident des Bundesrates fest: "Ausschußberatungen haben noch nicht stattgefunden, so daß wir zunächst darüber zu befinden haben, ob bereits heute in der Sache entschieden werden soll. Wer für sofortige Sachentscheidung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Minderheit." Der Bundesrat hat also in einer Angelegenheit von größter Tragweite eine "sofortige Sachentscheidung" abgelehnt! Die Brisanz dieses Vorganges wird deutlich, wenn man auf den Kalender schaut. Die nächste Bundesratsitzung, auf der das Thema "Familienzusammenführung" beraten werden kann, findet nämlich am 1. Dezember dieses Jahres, also einen Tag nach der entscheidenden Sitzung des EU-Ministerrates statt. Ein beredtes Beispiel dafür, wie ernst es deutsche Politiker in diesen unserem Land mit der Vertretung deutscher Interessen nehmen.

Doch diese Richtlinie ist keineswegs das einzige Ungemach, das Deutschland aus Brüssel droht. Es stehen inzwischen bereits weitere "Richtlinienentwürfe" im Raum, die ähnlich verheerende Folgen für Deutschland zeitigen werden, falls sie umgesetzt werden müssen. Gemeint ist hier zum Beispiel die Richtlinie zum Thema "Harmonisierung der ganzen Asylverfahren". Diese Richtlinie hat unter anderem zum Ziel, daß die verfahrensbeschleunigten Elemente, die in Deutschland im Zusammenhang mit dem "Asylkompromiß" aus dem Jahre 1993 durchgesetzt worden sind, nicht mehr angewendet werden können, wenn diese Richtlinie Realität werden sollte. Darüber hinaus soll die "Drittstaatenregelung" gekippt werden, die zu einer deutlichen Verminderung des Asylantenstromes nach Deutschland geführt hat. Mit anderen Worten: Deutschland stünde, setzt sich die EU-Kommission durch, wieder auf dem ursprünglichen Stand der Asylgesetzgebung.

Die rote Hand will nicht wissen, was die grüne tut

Zur Erinnerung: Vor dem mühsam durchgesetzten Asylkompromiß von 1993 kamen jährlich bis zu 400.000 Asylanten nach Deutschland. Für diese Richtlinien kann im übrigen keineswegs die EU-Kommission allein verantwortlich gemacht werden. Die Kommission beruft sich darauf, daß ihr auf dem EU-Gipfel in Tampere am 15. und 16. Oktober 1999 der Auftrag – auch von der rot-grünen Bundesregierung – erteilt worden sei, Nicht-EU-Ausländern "vergleichbare Rechte und Pflichten wie EU-Bürgern zuzuerkennen". Nicht nur deshalb drängt sich der Eindruck auf, daß innerhalb der rot-grünen Bundesregierung die eine Hand nicht wissen will, was die andere tut.

Einig ist sich diese Regierung nur in einem: aus Deutschland ein Einwanderungsland machen zu wollen. Wie kaltschnäuzig die Interessen der autochthonen Deutschen beiseite geschoben werden, verdeutlicht folgende Passage des vor zwei Wochen veröffentlichten Papiers "Einwanderung gestalten – Asylrecht sichern – Integration fördern" von Bündnis 90/Die Grünen: "Eine objektiv meßbare ’Belastungsgrenze‘ gibt es nicht, denn die Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft hängt vor allem von ihrer Integrationsbereitschaft ab. Politische Debatten müssen dazu beitragen, diese zu stärken, anstatt in unverantwortlicher Weise alte und neue Vorurteile zu schüren." Um es mit Bundeskanzler Schröder zu sagen: Wir haben verstanden ...


 
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