© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    08/01 16. Februar 2001

 
Tribut an den DGB
Das neue Betriebsverfassungsgesetz schadet dem Mittelstand
Bernd-Thomas Ramb

Der CDU-Kritik am Entwurf zur Novelle des Betriebsverfassungsgesetz ist kaum etwas hinzuzufügen: "Der Entwurf ist undemokratisch, bürokratisch, kostentreibend, mittelstandsfeindlich, unflexibel und überregulierend. Im Ergebnis würde er nicht zu mehr Kooperation in den Betrieben führen, sondern zu mehr Konfrontation. Der Entwurf der Bundesregierung strahlt den Geist des Klassenkampfes und nicht den der modernen sozialen Partnerschaft aus. Er ist eine Stärkung der Funktionäre und nicht der Arbeitnehmer. Er wird der gesellschaftlichen Wirklichkeit und den Anforderungen der Wissensgesellschaft in keiner Weise gerecht."

Insbesondere wird zu recht bemängelt, daß eine größere Flexibilität auf der lokalen Ebene und eine Stärkung der Position der Betriebsräte verhindert wird. Beides ist in der modernen Dienstleistungswirtschaft mit ihrer Notwendigkeit, sich schnellstmöglich an sich ändernde Kundenwünsche anzupassen, unabdingbar. Gerade der Mittelstand ist dazu prädestiniert und gerade er wird mit dem neuen Gesetz, sofern es so beschlossen wird, besonders abgestraft. Nicht zum ersten Male, nachdem ihm bereits mit der letzten Steuerreform eine Hauptlast aufgebürdet wurde.

Warum, so stellt sich die Frage, läßt ein vorgeblich wirtschaftsfreundlicher Bundeskanzler einen solchen Entwurf zu? Ist es der Tribut, den er den Großgewerkschaften, deren Funktionäre die alleinigen Nutznießer des neuen Betriebsverfassungsgesetzes wären, nach der gelungenen Wahlhilfe zu zollen hat? Oder will er die Unternehmer ermuntern, ihn mit "Gerhard, Gerhard"-Rufen zur Rettung herbeizuflehen? Den politischen Hauptschaden trägt jedenfalls der zahnlose Bundeswirtschaftsminister.


 
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