© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    13/01 23. März 2001

 
Meldungen

Schill für Koalition der Vernunft in Hamburg

HAMBURG. Der als "Richter Gnadenlos" bezeichnete Amtsrichter Ronald B. Schill geht voller Zuversicht in die im September anstehende Hamburger Bürgerschaftswahl. Aktuelle Umfragen sehen ihn bei zehn Prozent. Sein angestrebtes Ziel ist das Amt des Innen- und Justizsenators. Durch die effektive Zusammenarbeit dieser beiden Bereiche sieht Schill eine Möglichkeit, die fortschreitende Kriminalität in der Hansestadt zu stoppen, das sagte er dem ds-magazin. Da Hamburgs CDU-Chef Dirk Fischer laut Focus die Zusammenarbeit mit der "Partei Rechtsstaatliche Offensive" nicht generell ausschließt, erscheint dieses Vorhaben nicht unrealistisch. Schill will mit einer "Koalition der Vernunft" die Politikfelder belegen, die ihn als Richter und Spitzenkandidat der Partei besonders liegen würden. Beste Voraussetzungen für ihn, seine Partei zu einer "CSU des Nordens" zu machen.

 

Sachsen-FDP gegen Biedenkopf-Büro

DRESDEN. Der Landesverband der FDP des sächsischen Freistaates fordert die Abschaffung des Bürgerbüros von Ingrid Biedenkopf, der Ehefrau des amtierenden Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf. Grund ist die vermutete Verschwendung von Steuergeldern sowie eine fehlende Legitimation durch die sächsische Verfassung. Des weiteren kristisieren die sächsischen Liberalen, daß Frau Biedenkopf die Aufgabe eines Verfassungsorgans übernehme. Ihr Anliegen unterstreichend, beauftragte die Partei den Datenschützer Thomas Giesen, den Geschäftsbetrieb des Büros zu überprüfen. Für den Landesvorsitzenden der FDP, Holger Zastrow, ist das Büro kein Produkt demokratischer Einflüsse, sondern eher das Werk "kurfürstlicher Familiebande".

 

Probleme mit NPD-Verbotsantrag

BERLIN. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat in dem von der Bundesregierung beantragten Verfahren um das Verbot der Partei eine Fristverlängerung beantragt. Trotz der zahlreichen Aktenordner und des Umfangs des Antrags wurden der Partei zunächst nur sechs Wochen für eine Erwiderung eingeräumt. Demnach muß die NPD bis Ende März Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Über den Antrag auf Fristverlängerung wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) voraussichtlich nächste Woche beraten. Die Bundesregierung hatte mehrere Monate für die Erstellung des Antrages benötigt. Probleme haben offenbar auch Bundestag und Bundesrat, die ebenfalls Verbotsanträge beschlossen, bisher aber noch nicht umgesetzt haben. Wie das Pressereferat des Bundestages mitteilte, werde der für den Antrag zuständige Innenausschuß erst am 28. März "möglicherweise abschließend" beraten. Seitens des Bundesrates gibt es noch überhaupt keinen Termin. Während die etablierten Parteien vom Verfassungsgericht verlangen, es solle möglichst innerhalb eines Jahres entscheiden, benötigt man selbst nur für die Antragstellung mehr als ein halbes Jahr.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen