© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    18/01 27. April 2001

 
Jeder stirbt für sich allein
Ausweitung der Kampfzone: Die Diskussion um aktive Sterbehilfe spitzt sich zu
Günter Zehm

Der Streit um die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden ist deshalb so quälend, weil er auf im Grunde unlösbare, tragische Konflikte weist, die durch keine Gesetzgebung beruhigt werden können. Es gibt Situationen, Lebenslagen, die sich jeder verallgemeinerbaren Regelung entziehen, wo es allein auf die konkrete Einzelentscheidung ankommt, welche im Halbdunkel ungeklärter Legalität bleiben muß, weil andernfalls nur Verwirrung und Unheil gestiftet werden. Bei der aktiven Sterbehilfe handelt es sich um eine solche Situation.

Es ist überhaupt nicht von der Hand zu weisen, daß ein Sterbehilfe-Gesetz Präzedenzfälle schafft, die eine Kasuistik im Gefolge haben, an der dann konkrete Einzelfälle "gemessen" werden. Normen werden aufgerichtet, die über kurz oder lang in soziale Routine übergehen und einen regelrechten "Alten-Tötungs-Betrieb" in Gang setzen könnten. Makabre Perspektiven!

Auch eine "Ausweitung der Kampfzone" ist zu befürchten. Was sich bisher exklusiv zwischen dem Sterbewilligen, seinem Arzt und seinen allerengsten Vertrauten abspielte, wird durch die Gesetzgebung zu einer quasi öffentlichen Angelegenheit. Geldgierige oder pflegeunwillige Angehörige kriegen Oberwasser, Krankenhausverwaltungen, die ihren Bestand an Pflegeplätzen kalkulieren müssen, Versicherungen, Meinungsmacher, die einen öffentlichen Druck auf die Opfer ausüben, des Sinnes, daß diese endlich abfahren und der Gemeinschaft nicht länger zur Last fallen sollen.

All dieser prospektive Horror ändert freilich nichts an der Tatsache, daß die Sterbehilfe – auch die aktive – vernünftige, ja, ehrwürdige und höchst ethische Argumente auf ihrer Seite hat, die nicht einfach unter Hinweis auf mögliche Mißbräuche oder Deformationen desavouiert werden können. Der Umstand, daß der sprichwörtliche gesunde Menschenverstand, das natürliche Volksempfinden, sich schon immer spontan für die Sterbehilfe ausgesprochen hat, muß ernst genommen werden.

Zwei Behauptungen, außer den Hinweisen auf Mißbrauch und Deformation, werden von den Gegnern der Sterbehilfe ins Feld geführt: erstens, daß Gott allein über die Dauer des Lebens zu entscheiden habe, und zweitens, daß zum Leben auch das Leid gehöre und dieses Leid also zu ertragen sei, daß man diesem Leid nicht durch eine "Flucht in den Tod" ausweichen dürfe. Beide Argumente überzeugen den gesunden Menschenverstand offenbar nicht – und sie überzeugen auch das evaluierte, von Reflexion und Gegenreflexion angeleitete Nachdenken nicht.

"Du sollst nicht morden", meint das Gottesgebot, nicht: "Du sollst nicht töten". Der Mord also ist das absolute Anathema, nicht der Tod. Das Leben als solches ist der Güter höchstes nicht. Es gibt ethische Lagen, wo es vom Einzelnen oder von der Gemeinschaft tapfer zur Disposition gestellt werden muß; gerade die Kirche sollte dafür einen Blick haben, beruht doch ein gut Teil ihrer Ruhmesgeschichte auf der Erinnerung solcher Lagen. Sind denn jene Märtyrer, die sich um Jesu willen weigerten, den römischen Kaiser als Gott zu bezeichnen, und dafür mit dem Leben einstanden, keine Ruhmestitel mehr?

Nach der modernen, ausschließlich aufs (Über-)Leben kaprizierten Observanz waren die Märtyrer "Selbstmörder". Ein Zungenschlag ihrerseits hätte genügt, und sie hätten überlebt. Aber sie blieben stumm. Und was für sie Jesus war, das ist für andere, nicht strikt christliche "Selbstmörder" die Menschenwürde, die Selbstbestimmung, das "Hegemonikon". Sie wissen: Es gibt Situationen, die so schmachvoll, so ehrlos, so absolut und buchstäblich unter jeder Würde eines Menschen und überhaupt jeder lebenden Kreatur sind, daß man ihnen nur durch den Tod begegnen kann.

Sicher, diese Menschen "leiden" an ihrer Schmach, die ja auch tatsächlich das größte Leiden ist, das sich vorstellen läßt. Körperliche Schmerzen können technisch-medizinisch gestillt, Behinderungen können wenigstens zum Teil kompensiert werden. Unstillbar und unkompensierbar aber ist das Leiden an der abgrundtiefen und im Leben nicht mehr überwindbaren Würdelosigkeit. Wer statt ihrer nach langen Bedenken den Tod wählt, ist kein Selbstmörder, und die ihm dabei helfen, sind keine Mörder. Es sind schlimmstenfalls im guten Glauben Irrende.

Denn natürlich gehört das Leiden unabtrennbar zum Leben dazu, ist sogar, wie Nietzsche, Thomas Mann und viele andere wußten, ein erstrangiger Spender gehobenen, anspruchsvollen Lebens, stellt den Leidenden unter ein speziell auf ihn selbst und seine Fähigkeiten zugeschnittenes Gesetz, verlangt ihm Tapferkeit und andere hohe Tugenden und damit große Werke ab. Man muß sich am Leiden bewähren. "Töten auf Verlangen" kann nicht nur für (allzu beflissene) Helfer, sondern auch für den Todbegehrenden selbst ein Weg der Bequemlichkeit und des Kleinmuts, also schmachhaltig und würdelos sein.

Es kann bei der Entscheidungsfindung also immer nur um den Grad des Leidens gehen, um seine genaue Abwägung gegen die Tapferkeit, die Tugend und die Würde – ein schwieriges Geschäft, für das wirklich gebildete "Sterbehelfer" gebraucht werden, Meister und Meisterinnen des Mitleidens, des Mitfühlens, der Liebe. Wird die niederländische Legalisierung das kleine Kommando dieser raren Meister vermehren und qualifizieren? Oder wird nicht im Gegenteil nun alles in Routine und geleckter Geschäftigkeit versinken, so daß das "Sterben auf Verlangen" noch ein einsameres Geschäft wird, als es das Sterben bisher ohnehin schon ist? Wird man demnächst vielleicht von "Sterbeprämien" sprechen, wird sich der Behördenjargon an neuen "Ausführungsbestimmungen" mästen?

Wie man es auch dreht und wendet, es bleiben Unzulänglichkeiten, Fragwürdigkeiten, Ecken und Wunden. Es ist hier nicht das Gelände selbstgewisser, glaubensstarker Meinungsfürsten, die mit Stentorstimmer dogmatische "Wahrheiten" verkünden und von vornherein über die "Unverletzlichkeit des Lebens" oder über die "Würde des Leidens" genau Bescheid wissen. Von allen Seiten ist Dezenz, Behutsamkeit gefordert. Schon die Hemmungslosigkeit der Diskussion, die jetzt angefacht ist, wirkt verstörend und ist geeignet, den Sterbewilligen und ihren Helfern einen Bärendienst zu erweisen.

Insofern bleibt das niederländische Gesetz, so gut es gemeint sein mag und so viel Beifall es vom gesunden Menschenverstand erfahren mag, doch ein Ärgernis. Der demokratische Gesetzgeber, so zeigt sich, ist nicht allzuständig. Letztlich stirbt jeder für sich allein.

 

Prof. Dr. Günter Zehm lehrt Philosophie an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena.


 
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