© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    23/01 01. Juni 2001

 
JF zieht gegen NRW nach Karlsruhe

DÜSSELDORF. Nach vierjähriger Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung der JF im Prozeß gegen das NRW-Innenministerium wegen der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landes abgewiesen. JF-Geschäftsführer und Chefredakteur Dieter Stein reagierte in einer Presseerklärung vom vergangenen Freitag mit "großem Unverständnis" auf die jahrelang verschleppte Entscheidung und kündigte an, gegen den Beschluß des OVG Münster Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.


 
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