© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    35/01 24. August 2001


Automatisch ins Ausland
von Klaus Hammel

Der Vorwurf, aus innenpolitischen Gründen der Bundesrepublik außenpolitischen Schaden zuzufügen, hat die Oppositionsparteien unter Druck gesetzt. Je nach Befindlichkeit der betreffenden Unions-Politiker ist ein klares „Ja“, „Nein“ oder „Vielleicht“ im Hinblick auf die Abstimmung über den Mazedonien-Einsatz zu vernehmen. Dürfen innenpolitische Beweggründe außenpolitische Entscheidungen nicht beeinflussen? Ist die Tatsache, daß die Truppe mit immer neuen Aufträgen betraut wird, ohne für eine angemessene Ausstattung zu sorgen, kein Grund, Vorbehalte zu äußern? Gewichtiger ist jedoch die Frage, unter welchen Umständen wir solche Einsätzen überhaupt noch ablehnen können. Offensichtlich ist ein Automatismus entstanden.

In diesem Zusammenhang ist der Vorstoß der CDU-Politiker Schäuble und Lamers gegen den durch das Bundesverfassungsgericht auferlegten Parlamentsvorbehalt für einen Auslandseinsatz der Bundeswehr wirklich erstaunlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 hat Verfassungsrang und müßte eigentlich zur Ergänzung des Art. 87a des Grundgesetzes, in dem das Einsatzspektrum der Streitkräfte festgelegt ist, führen. Lamers ist der Auffassung, „der sogenannte Parlamentsvorbehalt beeinträchtige die Handlungsfreiheit des Landes“.

Dem Parlament ist dringend zu raten, auf seine Kontrollbefugnis nicht zu verzichten. Um beim konkreten Fall zu bleiben: Nur die drohende Abstimmung im Bundestag hat den Finanzminister veranlaßt, für den Einsatz zusätzlich 150 Millionen Mark herauszurücken.


 
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