© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    44/01 26. Oktober 2001

 
JF intern
Ein kleiner Sieg

Wir erinnern uns: Nachdem Peter Enders (SPD) der JUNGEN FREIHEIT ein Interview gegeben hatte (JF24/01), ging auf den bedauernswerten Abgeordneten tagelang ein mediales Trommelfeuer nieder. Mehrere Zeitungen sahen sich genötigt, ihre Leserschaft über die „Gefährlichkeit“ unserer Wochenzeitung aufzuklären. Unter anderem auch der Kölner Express.

Die Zeitung schrieb damals: „Enders Mitarbeiter fanden keine verdächtigen Informationen über die JUNGE FREIHEIT. Dabei warnen die Verfassungsschützer des Bundes und der Länder seit der Gründung des Blattes 1986 vor seinen Verbindungen zu ... rechten Gruppen“. Diese Meinung darf der Express nicht mehr verbreiten, denn „diese unwahre Tatsachenbehauptung ist auch geeignet, die JF in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“, wie das Landgericht Düsseldorf in seiner Urteilsbegründung feststellt. Zwar werden wir seit 1994 im Verfassungsschutzbericht von Nordrhein-Westfalen erwähnt, aber eben nicht „seit der Gründung“, und das ist ein „erheblicher Unterschied“. „Von einer im Kern wahren Berichterstattung“ - wie der Express argumentierte - „kann deshalb keine Rede sein“, so die Urteilsbegründung weiter. Schön, daß es noch unabhängige Gerichte gibt! Alexander Barti


 
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