© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    52/01 01/02 21. Dezember / 28. Dezember 2001


Meldungen

Schutz der Bürger vor Wiederholungstätern

MÜNCHEN. Der bayerische Landtag hat letzte Woche den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Unterbringung von „besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern“ verabschiedet. „Es ist bedauerlich, daß mehrfache Vorstöße Bayerns auf Bundesebene, die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch zu verankern, am Widerstand der SPD-regierten Länder gescheitert sind“, kommentierte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger den Gesetzesvorstoß. Nach Ansicht des 61jährigen CSU-Politikers besteht nach derzeitiger Rechtslage „eine Lücke bei dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern“, weil die Sicherungsverwahrung nach § 66 des Strafgesetzbuches nur zusammen mit der strafrichterlichen Verurteilung, angeordnet werden könne, nicht mehr aber nach Erlaß des Strafurteils. Ein Teil der oppositionellen SPD, darunter der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Klaus Hahnzog, und die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab.

 

Kommune wünscht Zuzugsbeschränkung

WERDOHL. Die 22.000 Seelen fassende Kleinstadt Werdohl im nordrhein-westfälischen Sauerland hat nach einem Ratsbeschluß ihren Ministerpräsidenten Wolfgang Clement gebeten, einen Zuzugsstop für Ausländer zu erwirken. „Das Zusammenleben werde immer schwieriger in der Gemeinde mit der höchsten Ausländerquote in Nordrhein-Westfalen“, stellt Manfred Wolf, parteiloser Bürgermeister der Kommune mit 21 Prozent Ausländeranteil resigniert fest. Auch die Integrationsbereitschaft der Türken, als hauptsächlicher Teil der Ausländer, nehme immer mehr ab, sagte Wolf. Daß sich unter den deutschen Werdohlern wegen der Probleme im schulischen Bereich, die die vielen nicht der deutschen Sprache kundigen Schüler verursachen, mittlerweile Unmut breit macht, läßt den Bürgermeister nicht gelassener in die Zukunft blicken. Auch der Wunsch der Moslems, den Ruf des Muezzins per Lautsprecher in der Stadt zu hören, trage nicht zur Verständigung bei. Ministerpräsident Clement wird wegen der verfassungsmäßig garantierten Freizügigkeit nicht auf die Bitte des Werdohler Rates reagieren können, wie er der Welt am Sonntag bereits mitteilte.

 

Frist endet am 31.12. für LPG-Ansprüche

BORKEN. Entgegen aller Hoffnungen wird die Fristverlängerung nur beim Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz eingeräumt. Die LPG-Rechtsnachfolger müssen ihre Ansprüche bis zum 31. Dezember 2001 anmelden. Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) hat hierfür bis zum 28. Dezember unter der Faxnummer 05682-730813 und Telefon -730812 ein Info-Notdienst eingerichtet, bei dem Hilfesuchende beraten werden, wie sie unter Umständen noch selbst durch einen Eilantrag kostenfrei beim Gericht die drohende Verjährung unterbrechen können, teilte Manfred Graf von Schwerin der JF mit.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen