© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    05/02 25. Januar 2002


Barbarische Praxis
von Volker König

Auch wenn das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum betäubungslosen Schächten von Tieren den Multikulturalismus voranbringen will, wird es sich als Bumerang erweisen: die Sanktionierung dieser abscheulichen Form des Tötens dürfte die Kluft zwischen Mitteleuropäern und Moslems nur vergrößern und das Herausbilden einer islamischen Parallelgesellschaft begünstigen. Daran ändert die Tatsache nichts, daß es in EU-Schlachthöfen auch grausam zugeht.

Im Koran steht nirgendwo, daß das Tier vor der Schlachtung nicht betäubt sein darf. Darauf haben erst kürzlich die islamischen Autoritäten der Al-Azhar-Universität Kairo und die für Religionsfragen zuständige Behörde in Ankara in einem Rechtsgutachten hingewiesen. Die von Karlsruhe abgesegnete Form des Schächtens ist Ausdruck eines rohen Umgangs mit der Kreatur, wie er von den rückständigsten Bewohnern des Orients praktiziert wird. Es ist nicht nur ein grausames Todesurteil für unzählige Tiere, sondern auch eine Bankrotterklärung vor den ethnischen Werten des Abendlands. Genauso widerlich wie das Schächten ist überdies die multikulturelle Lebenslüge und unsere Vergangenheitsneurose. So rechtfertigte die Süddeutsche Zeitung das Schächten, indem sie „an die braunen Wurzeln des Schächtverbots“ erinnerte und mutmaßte, daß expressive Tierliebe mit dem mörderischen Menschenhaß von Rassisten einhergehen kann. Da fehlte nur noch der Hinweis, daß auch Nazi-Größen Fleischkost mieden und man Vegetarier besser vom Verfassungsschutz observieren lassen sollte.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen