© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    06/02 01. Februar 2002

 
Bananenrepublik
Lebensschutz: Gericht verurteilt Abtreibungsgegner
(idea)

Wer einem Arzt, der Abtreibungen vornimmt, rechtswidriges Handeln vorhält, muß mit gerichtlichen Sanktionen rechnen. Das Landgericht Heilbronn drohte dem Lebensschützer Günter Armen (Weinheim bei Heidelberg), der vor einer Praxis eines Frauenarztes entsprechende Flugblätter verteilt hatte, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft an, falls er seine Aktion wiederhole.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei der Aussage, die von dem namentlich genannten Mediziner durchgeführten Abtreibungen seien rechtswidrig, um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“. Passanten müßten annehmen, daß der Arzt verbotene Schwangerschaftsabbrüche vornehme. Rechtswidrig seien jedoch nur Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Der Arzt, der im Internet seinen Leistungskatalog einschließlich „operativer Eingriffe zur Unterbrechung einer intakten Schwangerschaft“ vorstellte, hatte zusätzlich einen Strafantrag gegen Annen gestellt. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte den Lebensschützer daraufhin zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von 550 Euro. Gegen beide Urteile hat Annen Berufung eingelegt.

„Wenn wir so weitermachen, verwelkt der Rechtsstaat vollends“, kritisierte der Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen, Hartmut Steeb, das Urteil. Nach Ansicht der Vorsitzenden des Bundesverbandes Lebensrecht, der Ärztin Claudia Kaminski, ist die Urteilsbegründung „so skandalös, daß sie nicht einmal einer Bananenrepublik zur Ehre gereichen kann“.


 
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