© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    16/02 12. April 2002

 
Dokumentation
Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Resolution 242 vom 22. November 1967

Der Sicherheitsrat,

in Bekundung seiner ständigen Sorge über die ernste Lage in Nahost, in Betonung der Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben, und der Notwendigkeit, für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu arbeiten, in dem jeder Staat des Gebietes in Sicherheit leben kann, in Betonung ferner, daß alle Mitgliedstaaten durch die Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

1. bekräftigt, daß die Erfüllung der Grundsätze der Charta die Errichtung eines gerechten und dauerhaften Friedens in Nahost verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließt:

i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die während des jüngsten Konfliktes besetzt wurden

ii) Einstellung aller Behauptungen oder Formen eines Kriegszustandes sowie die Beachtung und Anerkennung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in diesem Gebiet und die seines Rechtes, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Drohungen und Akten der Gewalt in Frieden zu leben;

2. bekräftigt ferner die Notwendigkeit

a) die freie Schiffahrt auf den internationalen Wasserstraßen des Gebietes zu garantieren;

b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems zu verwirklichen;

c) die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines jeden Staates in dem Gebiet durch Maßnahmen sicherzustellen, zu denen die Schaffung entmilitarisierter Zonen zählt ...

 

Resolution 338 vom 22. Oktober 1973

Der Sicherheitsrat,

1. fordert alle an den gegenwärtigen Kämpfen beteiligten Parteien auf, unverzüglich, spätestens jedoch 12 Stunden nach Annahme dieses Beschlusses, jedes Feuer einzustellen und alle militärischen Handlungen in den Stellungen, die sie jetzt besetzen, zu beenden;

2. fordert die betroffenen Parteien auf, nach der Feuereinstellung unverzüglich mit der Erfüllung der Entschließung des Sicherheitsrates 242 (1967) in allen ihren Teilen zu beginnen;

3. bestimmt, daß Verhandlungen unverzüglich und gleichzeitig mit der Feuereinstellung zwischen den betroffenen Parteien unter geeigneter Schirmherrschaft mit dem Ziel beginnen, einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten herzustellen.

 

 

Resolution 1322 vom 7. Oktober 2000

Der Sicherheitsrat,

... tief besorgt über die tragischen Ereignisse, die seit dem 28. September 2000 zahlreiche Tote und Verwundete, hauptsächlich unter den Palästinensern, gefordert haben, erneut erklärend, daß eine gerechte und dauerhafte Lösung des arabisch-israelischen Konfliktes auf seinen Resolutionen 242 ... und 338 ... gründen und durch einen aktiven Verhandlungsprozeß herbeigeführt werden muß, mit dem Ausdruck seiner Unterstützung für den Nahost-Friedensprozeß und die Anstrengungen im Hinblick auf eine endgültige Regelung zwischen der israelischen und der palästinensischen Seite und mit der nachdrücklichen Aufforderung an beide Seiten, bei diesen Anstrengungen zu kooperieren, erneut erklärend, daß alle die heiligen Stätten der Stadt Jerusalem voll zu achten haben, und jegliches gegenteilige Verhalten verurteilend,

1. mißbilligt die Provokation vom 28. September am Haram-Al-Sharif in Jerusalem sowie die anschließende Gewalt an dieser und an anderen Heiligen Stätten sowie in anderen Teilen der gesamten von Israel seit 1967 besetzten Gebiete, die zum Tode von mehr als 80 Palästinensern geführt und viele weitere Opfer gefordert hat;

2. verurteilt die Gewalthandlungen, insbesondere die Anwendung übermäßiger Gewalt gegen Palästinenser, die zu Verletzungen geführt und Menschenleben gefordert haben;

3. fordert die Besatzungsmacht Israel auf, sich strikt an ihre rechtlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten aus dem vierten Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten zu halten;

4. fordert die sofortige Einstellung der Gewalt und die Durchführung aller notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß die Gewalttätigkeiten aufhören, daß neue Provokationshandlungen vermieden werden und daß die Situation sich so normalisiert, daß die Aussichten für den Nahost-Friedensprozeß gefördert werden;

5. betont, wie wichtig es ist, einen Mechanismus zur raschen und objektiven Untersuchung der Ereignisse der letzten Tage einzurichten, damit sie sich nicht wiederholen, und begrüßt alle diesbezüglichen Bemühungen ...

 

Resolution 1397 vom 12. März 2002

Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf alle seine früheren einschlägigen Resolutionen, insbesondere die Resolutionen 242 (1967) und 338 (1973), in Bekräftigung der Vision einer Region, in der zwei Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben, mit dem Ausdruck seiner tiefen Besorgnis über die seit September 2000 anhaltenden tragischen und gewaltsamen Ereignisse, insbesondere über die jüngsten Angriffe und die gestiegene Zahl der Opfer, betonend, daß alle beteiligten Parteien die Sicherheit der Zivilbevölkerung gewährleisten müssen, sowie betonend, daß die allgemein anerkannten Normen des humanitären Völkerrechts geachtet werden müssen ... unter Begrüßung des Beitrags des saudi-arabischen Kronprinzen Abdullah;

1. verlangt die sofortige Einstellung aller Gewalthandlungen, namentlich aller Akte des Terrors, der Provokation, der Aufwiegelung und der Zerstörung;

2. fordert die israelische und die palästinensische Seite und ihre Führer auf, bei der Umsetzung des Tenet-Arbeitsplans und der Empfehlungen des Mitchell-Berichts zusammenzuarbeiten, mit dem Ziel, die Verhandlungen über eine politische Regelung wieder aufzunehmen ...

 

 

Resolution 1402 vom 30. März 2002

Der Sicherheitsrat,

in Bekräftigung seiner Resolutionen 242..., 338..., 1397... und der Grundsätze von Madrid, mit dem Ausdruck seiner tiefen Besorgnis über die weitere Verschlechterung der Situation, namentlich über die jüngsten Selbstmordattentate in Israel und den Militärangriff gegen das Hauptquartier des Präsidenten der palästinensischen Behörde,

1. fordert beide Parteien auf, unverzüglich in eine auch wirklich als solche verstandene Waffenruhe einzutreten; fordert den Rückzug der israelischen Truppen aus den palästinensischen Städten, einschließlich Ramallah; und fordert die Parteien auf, in vollem Umfang mit Sonderbotschafter Zinni und anderen zusammenzuarbeiten, um als ersten Schritt zur Verwirklichung der Empfehlungen des Mitchell-Ausschusses den Tenet-Sicherheitsplan umzusetzen, mit dem Ziel, die Verhandlungen über eine politische Regelung wieder aufzunehmen;

2. bekräftigt seine in Resolution 1397 ... aufgestellte Forderung, namentlich aller Akte des Terrors, der Provokation, der Aufwiegelung und der Zerstörung, sofort einzustellen ...

 

Vom deutschen Übersetzungsdienst im New Yorker Hauptquartier der Vereinten Nationen, dokumentiert in der Zeitschrift "Vereinte Nationen".


 
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