© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    20/02 10. Mai 2002

 
Meldungen

Ungereimtheiten bei Schweriner Justiz

SCHWERIN. Der Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), untermauerte am Montag seinen Verdacht, daß im Falle des Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Boizenburg Strafvereitelung im Amt der Schweriner Staatsanwaltschaft, insbesondere durch Staatsanwalt Wulf Kollorz, vorläge. "Das Justizministerium ist über Jahre durch unvollständige und unzutreffende Berichte irre geführt worden", sagte Sellering. Zugleich trat er Spekulationen entgegen, daß die von ihm angeregten Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft gegen Kollorz eine "Retourkutsche" auf dessen Ermittlungen gegen die Schweriner SPD-Fraktion wegen Veruntreuung von Fraktionsgeldern seien. Pikant ist in diesem Zusammenhang die Focus-Meldung, in der die verzögerte Bearbeitung der betreffenden Ermittlungsakten nicht der Staatsanwaltschaft, sondern dem zuständigen Staatssekretär im Justizministerium zugeschrieben wurde. Damit läge die Verantwortung beim damaligen Justizminister und jetzigem Ministerpräsident Harald Ringstorff.

 

Polizisten bemängeln rot-rote Regierung

SCHWERIN. Die SPD/PDS-Landesregierung hat nach Einschätzung der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns in der Sicherheitspolitik versagt. Mit dem Notendurchschnitt von 5,1 in der landesweiten Befragung werde deutlich, daß Rot-Rot das Vertrauen der Ordnungshüter nicht gerechtfertigt hat, sagte der Landeschef der Polizeigewerkschaft GdP, Michael Silkeit, am Dienstag in Schwerin. Drei Viertel der Befragten seien der Ansicht, daß die Polizei unter der jetzigen Regierung an Akzeptanz verloren habe. Silkeit berief sich dabei auf eine GdP-Umfrage unter den rund 6.500 Bediensteten der Polizei, an der sich 1.734 Beamte beteiligten. Damit könne von einem repräsentativen Ergebnis ausgegangen werden. 90 Prozent der Befragten beklagten eine deutliche Zunahme der Belastung und machten dafür insbesondere Personalmangel und "Kompetenzwirrwarr" verantwortlich.

 

NPD-Verbotsverfahren erst nach der Wahl

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Dienstag einen "Erörterungstermin" für den 8. Oktober angesetzt, also nach der Bundestagswahl am 22. September. Das höchste deutsche Gericht will dann über die Zusammenarbeit von - in den Verbotsanträgen genannten - NPD-Funktionären mit dem Verfassungsschutz diskutieren. Das BVerfG hatte die für Februar angesetzte mündliche Verhandlung nach Enttarnung eines Ex-NPD-Funktionärs als V-Mann abgesagt. Das Ministerium von Innenminister Otto Schily war aufgrund mangelnder Information des Gerichts über die Tätigkeit von V-Männern in den Reihen der NPD stark in die Kritik geraten. Der Antrag auf ein NPD-Parteiverbot war von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gestellt worden.


 
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