© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    25/02 14. Juni 2002

 
JF gegen NRW
Alexander von Stahl als neuer Prozessbevollmächtigter
Hans-Peter Rissmann

Alexander von Stahl, 1990-1993 Generalbundesanwalt und Chefankläger der Bundesrepublik Deutschland in Karlsruhe, ist seit der vergangenen Woche offiziell Prozeßbevollmächtigter der JUNGEN FREIHEIT. Von Stahl vertritt die JF nun bei ihrem Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit 1996 prozessiert diese Zeitung gegen das Land NRW, um dem dortigen Innenminister untersagen zu lassen, über die JUNGE FREIHEIT in Verfassungsschutzberichten zu verbreiten, es gäbe "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen". Die JF hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung gegen ein für die JF negatives Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf nach vierjähriger Prüfung aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt hatte.

Der von der JF vor vier Wochen initiierte "Appell für die Pressefreiheit - Gegen die Verletzung demokratischer Grundrechte durch den NRW-Verfassungsschutz" ist mittlerweile von über 2.500 Menschen, darunter vielen Prominenten aus Politik, Kultur und Medien unterzeichnet worden. Dazu zählen so bekannte Namen wie der Fernsehjournalist Franz Alt, der SPD-Politiker und Bundesforschungsminister a. D. Andreas von Bülow, Ferdinand Fürst von Bismarck, der Verleger Herbert Fleissner, der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann, der Soziologe Prof. Erwin K. Scheuch, der Staatsrechtler und langjährige Präsident des bayerischen Senats, Prof. Walter Schmitt-Gläser, der Staatsrechtler Prof. Wolfgang Seiffert, der Philosoph Prof. Robert Spaemann und der CSU-Politiker Otto von Habsburg.

Nach den Aussichten der Verfassungsbeschwerde gefragt, urteilt Alexander von Stahl optimistisch: Es sei offenkundig, daß NRW im Fall der JUNGEN FREIHEIT seine Kompetenzen verfassungswidrig mißbrauche. Bei den gegen die JF öffentlich und wiederholt abgegebenen Warnungen allein aufgrund eines trotz jahrelanger Beobachtung nicht erhärteten "Verdachts" handele es sich um einen gravierenden Grundrechtseingriff, der vom Bundesverfassungsgericht zwingend unterbunden werden müsse.


 
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