© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    27/02 28. Juni 2002

 
Meldungen

Zöpel hält PDS im Bund für koalitionsfähig

AACHEN. Eine SPD-PDS-Koalition nach der Bundestagswahl hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Christoph Zöpel, letzten Montag bei einer Pressekonferenz in seinem Wahlkreis Heinsberg (nördlich von Aachen) nicht ausgeschlossen. Er halte alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien grundsätzlich für miteinander koalitionsfähig. Sollte das Wahlergebnis am 22. September keine Mehrheit für Union und FDP ergeben, "dann ist alles denkbar", erklärte der SPD-Politiker im benachbarten Erkelenz. Auf Nachfrage der Aachener Zeitung, wie er den Wählern die Diskrepanz seiner Ansicht zu den Aussagen von SPD-Parteispitze und Wahlprogramm erklären wolle, nach denen es weder eine direkte noch eine indirekte Form der Zusammenarbeit mit der PDS auf Bundesebene geben werde, sagte der 58jährige: "Ich kann nicht dazu raten, Chancen auszulassen, um unsere Politik durchzusetzen." Die PDS würde letztlich dieselbe Außenpolitik machen wie die Regierungen Ungarns und Polens, die bekanntlich in die Nato eingetreten seien. Was die Koalitionsmöglichkeiten angeht, klammerte Zöpel die Schill-Partei aus. Er sei allerdings davon überzeugt, daß die Partei des Hamburger Innensenators nicht den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde schaffen werde.

 

Ermittlungen gegen Möllemann eingestellt

DÜSSELDORF. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Strafermittlungsverfahren gegen FDP-Bundesvize Jürgen Möllemann wegen angeblicher Volksverhetzung eingestellt. Wie ein Sprecher der nordrhein-westfälischen FDP letzten Montag in Düsseldorf mitteilte, gibt es keinen Tatverdacht gegen Möllemann, der in den letzten Wochen bundesweit mit kontroversen Äußerungen zum Thema Israel und seinen Streit mit dem Vizechef des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman (CDU), Schlagzeilen gemacht hatte. Die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth hatte die Strafanzeige gestellt und sich dabei auf eine Äußerung des FDP-Politikers in der ZDF-Sendung "heute-journal" vom 16. Mai berufen.

 

Gebetsemir von Bayern erhält kein Bleiberecht

AUGSBURG. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letzten Dienstag die Ausweisung von Hasan Pala, eines Vorbeters der seit Dezember 2001 bundesweit verbotenen islamistischen Organisation Kalifatsstaat bestätigt. Schon das Verwaltungsgericht Augsburg hatte im Januar 2002 festgestellt, daß Pala, der bis zum Zeitpunkt seiner Ausweisung eine Aufenthaltsberechtigung besaß, keinen Ausweisungsschutz genießt. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sprächen dagegen. Pala war am 26. Januar 1999 vom Landgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte öffentlich als Gebetsemir von Bayern in der Mevlana-Moschee in Augsburg zur Tötung des Kalifatsstaat-Dissidenten Halil Sofu aufgerufen.


 
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