© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    31-32/02 26. Juli / 02. August 2002

 
Meldungen

Kirchhof: Folgen der Homo-Ehe sind absurd

WETZLAR. Die rechtliche Sonderstellung gleichgeschlechtlicher Paare widerspricht dem juristischen Gleichheitsgrundsatz. Diese Überzeugung hat der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Interview mit der evangelischen Nachrichtenagentur idea geäußert. Kirchhof wies darauf hin, daß sich nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gleichgeschlechtliche Paare nur dann eintragen lassen können, wenn ihre Beziehung sexuell geprägt ist. Dagegen hätten zwei Freundinnen, die nicht homosexuell seien, vor einem Gericht keine Möglichkeit, ähnliche Rechte wie ein lesbisches Paar einzufordern. "Das ist absurd", so Kirchhof. Die Anti-Diskriminierungsbestrebungen haben seiner Ansicht nach inzwischen "etwas Fundamentalistisches". Nun seien geradezu Anreize geschaffen, daß Homosexuelle sich öffentlich zu ihrer Orientierung bekennen sollen. Wir haben damit das Ideal der Lebensform von Mann und Frau in potentieller Elternschaft gefährdet, das alleine unsere Zukunft sichert." Der frühere Verfassungsrichter bezog auch Position zu den umstrittenen Spätabtreibungen, deren Zahl in den vergangenen Jahren ständig zugenommen hat. Für die Zeit nach dem dritten Schwangerschaftsmonat sei dringend eine gesetzliche Klarstellung erforderlich. "Es wäre eine Fehldeutung unseres Rechts, wenn gesagt wird: Man darf töten. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß die Tötung eines Menschen niemals rechtmäßig sein kann - einmal abgesehen von den seltenen Fällen einer Notwehrsituation der Mutter, wenn ihr Leben durch die Schwangerschaft unmittelbar bedroht ist." Um die Situation von Müttern und Familien zu verbessern, erneuerte Kirchhof seine Forderung nach einem Erziehungsgehalt. Bereits als Verfassungsrichter habe er sich dafür eingesetzt, daß die Steuer-Ungerechtigkeiten für Familien beseitigt werden.

 

Lesben und Schwule für Steuergleichstellung

BERLIN. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) erwägt, mit Verfassungsbeschwerden die Regelungen des im Vermittlungsausschuß liegenden Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes durchzusetzen, falls die Union bei ihrer Blockadepolitik im Bundesrat bleibt. Auf einer großen Konferenz zum Lebenspartnerschaftsgesetz am 17./18. August im Berliner Rathaus Schöneberg will der Verband mit Betroffenen und Fachleuten über seine weitere Strategie zur Durchsetzung auch der steuerrechtlichen Gleichstellung beraten. Auf dieser Konferenz will der Verband auch debattieren, für welche Rechtsbereiche Musterklagen oder sogar Massenklagen aussichtsreich sind. Der Gleichstellung stehe verfassungsrechtlich nichts mehr im Wege, nun müsse die Politik auch die letzten Hindernisse beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Ansicht des Lesben- und Schwulenverbandes die Theorie vom Abstandsgebot beerdigt. Damit sei die Gleichstellung von heterosexueller Ehe und homosexuellen eingetragenen Partnerschaften laut Verfassung nur konsequent.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen