© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    34/02 16. August 2002

 
Meldungen

Starker Rückgang der Bevölkerungszahl

MAGDEBURG. Die Bevölkerungszahl in Sachsen-Anhalt nimmt weiter dramatisch ab. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes ging im Vorjahr die Zahl der Einwohner um 34.749 auf 2,58 Millionen zurück. Mit einem Minus von 1,3 Prozent sei dies der höchste Rückgang in den neuen Bundesländern und zugleich der schlechteste Wert innerhalb der letzten zehn Jahre. Nur 1991 war die Bevölkerungszahl den Angaben zufolge noch dramatischer, um 50.633 Personen, geschrumpft. Sachsen-Anhalt hat damit soviele Menschen verloren wie Wernigerode Einwohner hat. Zu zwei Dritteln wird der Bevölkerungsverlust durch Abwanderung verursacht. Zugleich habe sich der seit 1995 registrierte Trend jährlich steigender Geburtenzahlen nicht fortgesetzt. Im vergangenen Jahr wurden mit etwa 18.000 Kindern 650 weniger geboren als im Jahr 2000.

 

Hamburg schiebt mehr Asylbewerber ab

HAMBURG. Die Zahl der Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern ist gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahre 2001 bis Ende Juli um 58 Prozent auf 1.659 Personen gestiegen. Jeder Ausländer ohne Aufenthaltsrecht, der seiner Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommt, muß auch künftig mit Zwangsabschiebung rechnen, kündigte der Staatsrat der Innenbehörde, Walter Wellinghaus an. Die Zwangsmaßnahmen orientierten sich dabei "streng am geltenden Recht". Dabei seien auch Vollstreckungsmaßnahmen zur Nachtzeit in begründeten Fällen zulässig. Eine weitere Maßnahme aus dem Senat von Ronald Schill hatte in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt. Um die Abschiebung einer türkischen Großfamilie und mehrerer in Hamburg einsitzender Straftäter schneller und kostengünstiger zu vollziehen als durch Einzelrückführung in Linienflugzeugen, wurde speziell zu diesem Zweck eine zweimotorige Propellermaschine gechartert.

 

Vierwöchiger Arrest für Fahnenflucht

RHEINE. Das Amtsgericht im westfälischen Rheine hat einen fahnenflüchtigen Wehrdienstleistenden des Jagdgeschwaders 72 aus Rheine-Hopsten zu vier Wochen Jugendarrest und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Bundeswehrrekrut hatte sich von seiner Truppe ins Ausland abgesetzt und sich dort längere Zeit mit Gelegenheitsarbeit durchgeschlagen. Bei seiner Einreise nach Deutschland wurde er festgenommen. Die Anwendung des Jugendstrafrechtes für den 21jährigen und das geringe Strafmaß begründete Amtsrichter Gerhard Veldmann auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit "Entwicklungsrückständen", außerdem sei die Anwendung des Jugendstrafrechtes seine Ermessenssache. Da die Bundeswehr den Angeklagten bereits entlassen habe, brauche er die Restdienstzeit auch nicht "nachzudienen", sagte Richter Veldmann, "die vier Wochen Jugendarrest sind bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten." Bei Anwendung des Wehrstrafrechtes hätten dem Fahnenflüchtigen nach Paragraph 16 bis zu fünf Jahre Haft gedroht.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen