© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    02/03 03. Januar 2003


"Mangel an Intellektualität"
Der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl über den NRW-Verfassungsschutz und die Klage der JF
Dieter Stein / Moritz Schwarz

Herr von Stahl, seit 1996 führt die JUNGE FREIHEIT Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Unterlassung der Beobachtung dieser Zeitung durch das dortige Landesamt für Verfassungsschutz (VS) wegen angeblicher "Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen in der JUNGEN FREIHEIT". Inzwischen ist das Verfahren als Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig und für das Jahr 2003 ist nun voraussichtlich mit einer Entscheidung zu rechnen. Vor kurzem haben Sie die Beschwerdeführung übernommen. Warum haben Sie sich dazu entschlossen?

von Stahl: Ich kenne Manfred Brunner, der den Verwaltungsprozeß geführt und die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, schon seit langem persönlich. Er ist, wie ich, Mitglied in der FDP. Ich habe das Verfahren schon verfolgt, als es noch beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig war. Nun habe ich die Sache übernommen. Denn das, was das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen mit der JUNGEN FREIHEIT anstellt, empfinde ich als ungerecht und gefährlich für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Zwar haben die Parteien den verfassungsmäßigen Auftrag, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Der Staat aber hat dabei wertungsneutral zu bleiben. Die Parteien dürfen also nicht über den Umweg der Mittel des Staates, dessen Ämter sie besetzen, in den Meinungskampf eingreifen. Doch genau dieser Sachverhalt liegt im Falle der Beobachtung der JUNGEN FREIHEIT vor. Eine klassische Gefahr für demokratische Grundrechte. Und da die Meinungsfreiheit sozusagen die "Mutter aller Freiheiten" ist, ist es im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Also hat der Prozeß gegen die JF eine über den konkreten Fall hinausreichende Bedeutung.

von Stahl: Ja, denn man muß sich im klaren darüber sein, daß der Aufstand der Anständigen - ausgerufen vom Bundeskanzler und getragen von der rot-grünen Bundesregierung - im Grunde darauf zielt, eine andere Republik zu schaffen, eine nicht-bürgerliche Republik! Dazu müssen aber diejenigen, die völlig legitim rechts von der Mitte stehen, stigmatisiert und diskriminiert werden.

Zu diesem Zweck werden zentrale Begriffe wie Volk und Nation über den Verfassungsschutz politisch kontaminiert, um die Grundlagen der konservativen Positionen grundsätzlich in den Geruch der Verfassungsfeindlichkeit zu bringen. Wird so über die JF das bürgerliche Lager unter Druck gesetzt?

von Stahl: So ist es und daß dies zutrifft, kann man daran erkennen, daß aus dem "Kampf gegen den Rechtsextremismus" pauschal ein "Kampf gegen Rechts" geworden ist. Und das, obwohl in puncto Linksextremismus, sogar während der Hochzeit des RAF-Terrors, die Begriffe "links" und "linksextremistisch" nie in einen Topf geworfen wurden.

Ausgerechnet das ewig SPD-regierte NRW beobachtet die JUNGE FREIHEIT nun schon seit 1995. Und dabei hat die Zeitung ihren Sitz in Berlin.

von Stahl: Die Fragwürdigkeit dieses Unterfangens beginnt schon damit, daß ein Landesverfassungsschutzamt eine überregionale, also bundesweit erscheinende Zeitung mit Sitz in Berlin beobachtet. Nach meiner Auffassung hat ein Landesverfassungsschutzamt dazu gar nicht die "Verbandskompetenz". Wenn es denn schon notwendig wäre, das zu tun, dann müßte das durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geschehen.

Offenbar irritiert das NRW überhaupt nicht, sondern man scheint sich dort sogar als eine Art Avantgarde zu empfinden, die früher als alle anderen erkennt, wo "rechtsextremistische" Bestrebungen lauern.

von Stahl: Das Problem ist, daß der ursprünglich dafür verantwortliche ehemalige nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Schnoor nach meiner Erinnerung zu jenen gehört hat, die mit der Auffassung hervortraten, der Rechtsextremismus erwachse aus der Mitte der Gesellschaft. In dieser Logik liegt es, die JF ins Visier zu nehmen, um die Plausibilität der These scheinbar unter Beweis zu stellen. Inzwischen ist er zwar nicht mehr Innenminister, aber bekanntlich tun sich Bürokratien - haben sie einmal Fahrt aufgenommen - schwer, den Kurs wieder zu ändern.

Der JF wird unter anderem unter dem Rubrum der Verfassungsfeindlichkeit vorgehalten: ihr Eintreten gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft, wie es Roland Koch in Hessen 1998 getan hat, ihr Engagement gegen die ursprüngliche Wehrmachtsausstellung, die bekanntlich später zurückgezogen wurde, oder auch ihr Einsatz gegen die Einführung der Neuen Rechtschreibung, die dann ebenso die FAZ als Fehler erkannt hat. Ist die JF der Sack, den man prügelt, während man eigentlich den Esel, das bürgerliche Lager in Deutschland, meint?

von Stahl: Zumindest kann man an der Kampagne gegen die JF den Grad der Bewußtseinsveränderung unserer Gesellschaft ablesen. Erinnern Sie sich doch nur an die Einführung des Begriffes "Leitkultur" durch Friedrich Merz - ein Begriff, der soweit ich weiß, zunächst von dem deutsch-arabischen Professor Bassam Tibbi in die politische Debatte eingeführt wurde - sofort wurde die Union dafür in den Medien abgestraft. Bald stand Merz in der eigenen Partei alleine da. Frau Merkel hat dagegen sofort "klargestellt", daß die Leitkultur der CDU die "internationale Solidarität" sei. Hier wird deutlich, wie ungehemmt Rot-Grün das bürgerliche Lager inzwischen vor sich hertreibt.

Genaugenommen wird der JF nicht vorgeworfen "rechtsextremistisch" zu sein, sondern lediglich, solchen "Bestrebungen" angeblich "in" der Zeitung ein Forum zu bieten. Was ist von so einer Argumentation zu halten?

von Stahl: Man findet mit Sicherheit auch in der Frankfurter Rundschau, der FAZ oder jeder anderen deutschen Zeitung von Format immer wieder den ein oder anderen Artikel, der mit der Verfassung nicht ganz konform ist. Was bedeutet es denn, wenn eine Zeitung sich nur in 99 Prozent ihrer Beiträge an die Verfassung hält, wie es überall vorkommt? Verkannt wird, daß es in der Natur einer Zeitung liegt, daß sie nicht mit jedem abgedruckten Beitrag zu identifizieren ist. Wie sollen denn sonst Debatten möglich sein? Gilt außerdem nicht sogar "von Natur aus" die Meinungsfreiheit als Maßstab für die Beurteilung einer Zeitung und als einzige Grenze nur das Strafgesetzbuch, weil sonst der Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiert, ausgehebelt wird?

Dieses eine Prozent der Artikel in der JF halten aber auch Sie für "rechtsextremistisch"?

von Stahl: Nein, sonst hätte ich die Beschwerdeführung nicht übernommen. Tatsächlich enthält der NRW-Verfassungsschutzbericht in den letzten Jahren keine konkreten Aussagen, es handelt sich lediglich um Vermutungen, Wertungen, ohne das mit Fakten belegen zu können. Obwohl ich einschränkend hinzufügen möchte, daß ich natürlich auch nicht jede Meinung teile, die in der jungen freiheit verfochten wird.

Eine Gesamtbetrachtung zeigt, daß sich auffallend viele ehemalige Innen- und Rechtspolitiker der JF als Autoren oder Interviewpartner zur Verfügung stellen. Erwähnt sei nur als Beispiel der ständige Mitarbeiter Heinrich Lummer, ehemaliger CDU-Innensenator von Berlin. Also gerade ein Personal, das sich der angeblichen Problematik des Extremismus doch besonders bewußt sein müßte?

von Stahl: Entlarvend ist, daß gegen diese Tatsache NRW bekanntlich argumentiert, gerade darin liege die besondere Gefahr, die von der jungen freiheit ausgeht: Der angebliche Rechtsextremismus werde so demokratisch verschleiert. Dabei offenbart gerade das die ganze Absurdität der Vorwürfe. Schon die Tatsache, daß der Inneminister von NRW die JF beobachten läßt, während der Innenminister von Brandenburg, Jörg Schönbohm (JF 47/02), die Zeitung nutzt, um dort den Mißbrauch der wehrhaften Demokratie durch einige rot-grüne Politiker anzugreifen, zeigt doch die völlige Verwirrung, in der sich der "Rechtsextremismus"-Vorwurf befindet. Es ist wohl so, wie es Focus-Chefredakteur Helmut Markwort einmal in Bezug auf die JUNGE FREIHEIT auf den Punkt gebracht hat: "Der Verfassungsschutz in NRW beobachtet alles, was nicht auf dem linken Flügel der SPD beheimatet ist."

Die Beobachtung der JUNGEN FREIHEIT dauert nun sieben Jahre an. Es war in dieser Zeit offenbar nicht möglich, vom Verdacht zum Beweis zu kommen.

von Stahl: Das ist es, was der Sache ihren rechtswidrigen Charakter gibt. Natürlich hat der Verfassungsschutz vor der ultima ratio eines Verbots das Recht einer Veröffentlichung seiner Ergebnisse, aber nur, wenn er sich über sie auch hundertprozentig sicher ist. Allein die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das Rechtsmittel der Berufung, nach der Niederlage der JF in erster Instanz, nicht zuzulassen, hat vier Jahre gedauert. Das ist für mich im Prinzip Rechtsverweigerung. Beim Bundesverfassungsgericht ist die Beschwerde nun seit über einem Jahr anhängig. Bekanntlich ist das Gericht sehr überlastet, so habe ich hier Verständnis.

Das Oberverwaltungsgericht Münster ist für seine umstrittenen Urteile bekannt.

von Stahl: So drastisch formuliert, möchte ich dem widersprechen. Aber Richter werden nun einmal durch Richterwahlausschüsse berufen, auf die die Parteien durch ihre Abgeordneten einen erheblichen Einfluß haben. Zu meiner Zeit, so war es zumindest in Berlin, wurde die Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Nachwuchs bevorzugt angestrebt. Daher wurde hier Richter, wer die besten Examina hatte und entsprechend "linksgestrickt" war. Nach dreißig Jahren SPD-Herrschaft in NRW wird man in führenden Positionen der dortigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wohl kaum Richter finden, die sich selbst als konservativ bezeichnen würden.

Wie ist der Stand des Verfahrens derzeit?

von Stahl: Die Beschwerde muß noch zugelassen werden, damit ist in der ersten Jahreshälfte 2003 zu rechnen, dann wird die Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Ich hoffe dann auf ein Urteil Ende 2003.

Sie waren selbst einst Vertreter des Staates auch gegen politische Extremisten. Sie waren von 1990 bis 1993 Generalbundesanwalt und damit oberster Ankläger der Bundesrepublik Deutschland, haben also mit Verfassungsschutzämtern zusammengearbeitet. Heute vertreten Sie eine vom NRW-Verfassungsschutz "beobachtete" Zeitung gegen diese Institution.

von Stahl: Ich habe schon damals den Verfassungsschutzämtern mit Skepsis gegenübergestanden, weil ich leider einen Mangel an Intellektualität und sogar an Professionalität bei den Kollegen feststellen mußte. Der Dienst dort ist nicht allzu beliebt, ergo waren da nicht die besten Juristen anzutreffen. Tatsächlich existiert ein Qualitätsgefälle zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei auf der einen und Verfassungsschutz auf der anderen Seite. Ich habe als Generalbundesanwalt einige Fälle erlebt, die brenzlig für mich geworden sind, weil in den Verfassungsschutzämtern nicht professionell gearbeitet worden war. Aber meine Skepsis nährt sich nicht nur aus meiner Zeit als Generalbundesanwalt, sondern auch durch meine Erfahrungen in den 14 Jahren, in denen ich in Berlin Staatssekretär für Justiz war.

Heute genießen die Verfassungsschutzämter - wegen Ihres Einsatzes "gegen Rechts" - vordergründig hohes Ansehen, dabei war das nicht immer so.

von Stahl: Ganz und gar nicht. Als die Verfassungsschutzämter noch vor allem den Linksextremismus bekämpften, waren sie die Schmuddelkinder der Nation. Kaum ein Journalist schätzte die Ämter, und sie wurden in den Medien regelmäßig angegriffen. Denn "klammheimlich" galt die Sympathie vieler linker Journalisten der RAF, oder zumindest der linken Szene. Darunter hat der VS natürlich gelitten. Dazu kam, daß den Ämtern mit der Wende 1989 ihr "natürlicher Feind" abhanden gekommen war. In dieser Situation stellten die Mordtaten von Mölln und Solingen Anfang der neunziger Jahre an türkischen Familien - die ich beide als Generalbundesanwalt noch aufgeklärt habe - einen Wendepunkt dar. Der Kampf gegen wirkliche und vermeintliche Ausländerfeindlichkeit und gegen wirklichen und vermeintlichen Rechtsextremismus erhöhte im Zusammenhang mit dem mainstream der Politischen Korrektheit schlagartig die Akzeptanz der Verfassungsschutzbehörden und sicherte damit zugleich die Arbeitsplätze, die sonst vom Abbau bedroht gewesen wären.

Welche Rolle spielt der Marsch der Achtundsechziger durch die Institutionen?

von Stahl: Natürlich sind diese Mitbürger inzwischen auch in den Verfassungsschutzämtern angekommen.

Grundsätzlich bejahen Sie aber die Institution eines Verfassungsschutzes?

von Stahl: Grundsätzlich brauchen wir diese Einrichtungen. Denken Sie zum Beispiel nur an die wachsende Gefahr des islamischen Fundamentalismus in Deutschland. Ich bin ziemlich sicher, daß wir in Deutschland angesichts unseres außenpolitisches Kurses - denken Sie nur daran, daß wir ab 15. Februar voraussichtlich Führungsnation in Afghanistan werden und das Afghanistan Taliban- bzw. Al-Qaida-Land ist - nicht ungeschoren von direkten Angriffen auf uns bleiben werden. Natürlich wird es auch weiterhin einen aggressiven Rechts- und Linksextremismus geben, aber die große Gefahr wird in naher Zukunft vom Islamismus ausgehen.

Was passiert, wenn wir in Karlsruhe scheitern?

von Stahl: Dann gehen wir bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Sie sind aber zuversichtlich, daß das Verfassungsgericht in unserem Sinne entscheiden wird?

von Stahl: Ja, denn unser Trumpf ist der Primat der Meinungsfreiheit, der die Argumentation einer wie auch immer formal gerechtfertigten Meinungslenkung überwiegen wird, weil der Gedanke der Freiheit den Kern unserer Verfassung darstellt.

 

Alexander von Stahl war von 1990 bis 1993 Generalbundesanwalt. Der 1938 in Berlin geborene Jurist trat 1961 in die FDP ein und war von 1970 bis 1975 Fraktionsgeschäftsführer der Liberalen im Berliner Abgeordnetenhaus. Vor seiner Berufung zum obersten Ankläger der Bundesrepublik Deutschland war er 14 Jahre Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Heute lebt er als Rechtsanwalt in Berlin und im badischen Ettlingen. Im Sommer 2002 übernahm er vom Rechtsanwalt und ehemaligen FDP-Landeschef in Bayern, Manfred Brunner, die Führung der Verfassungsbeschwerde der JUNGEN FREIHEIT gegen das Landesamt für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen.

weitere Interview-Partner der JF

 

Betr.: Verfassungsschutz

Erwähnt: Seit 1995 erwähnt der Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen die JUNGE FREIHEIT. Info im Netz: www.im.nrw.de/verfassungsschutz 

Verdacht: NRW äußert dort seit nunmehr acht Jahren "Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen" bei der JF.

Schaden: Die Verdachtsäußerung hat immense Rufschädigung zur Folge. Autoren, Interviewpartner, Anzeigenkunden und Vertriebsfirmen geraten unter massiven Druck, die JF erleidet einen geschätzten jährlichen Verlust von 500.000 Euro.

Prozeß: Die JUNGE FREIHEIT hat 1996 Klage gegen NRW auf Unterlassung erhoben.

Urteile: In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf 1997 dem Land NRW recht. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster nach vier Jahren 2001 abgelehnt. Sofort wurde von der JF Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Text der Verfassungsbeschwerde kann im Weltnetz unter www.jungefreiheit.de/verfassungsbeschwerde_der_jf.pdf  oder beim Verlag abgerufen werden.


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