© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    03/03 10. Januar 2003

 
Ein Theaterskandal wird totgeschwiegen
Minsker Prozeß: Die neue Wehrmachtsausstellung von Jan Philipp Reemtsma kann sich von bösen Geistern nicht trennen
Meinrad von Ow

Die erste Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" enthielt 16 Aussagen und Geständnisse deutscher Soldaten und SS-Führer über Kriegsverbrechen aus den Ermittlungen zum Minsker Prozeß 1946. Dazu hatte Hannes Heer, der von Reemtsma entlassene Ausstellungsleiter, die sowjetischen Gerichtsprotokolle übersetzen lassen, als Buch mit 950 Seiten angekündigt, jedoch nie veröffentlicht. Manfred Messerschmidt, sein Protektor und später Gutachter der Ausstellung, bescheinigte dem Prozeß verfahrensrechtliche Qualität. Die Gutachter haben nur eine einzige der Aussagen erwähnt und als "zweifelhaft" bezeichnet. In der Nachfolgeausstellung erscheint der Minsker Prozeß nicht mehr.

Zur Ausstellung in München kündigten die Kammerspiele die Inszenierung eines "Textkörpers Minsker Prozeß" von Hannes Heer durch zehn Schauspieler an (JF berichtete 48/02). Im Begleitprogramm war noch vom "Schauprozeß" die Rede. Kein Historiker, der sich mit Stalins großen Schauprozessen von 1937 beschäftigt, hält diese Justizmorde mehr für gerechte Todesurteile, wie damals Lion Feuchtwanger, der US-Botschafter Davies und andere bürgerliche Demokraten. Dem Theater wurden dahin gehende Bedenken mitgeteilt und die Ergebnisse von Ermittlungen zur Verifikation des Textes angeboten.

Der Chefdramaturg stellte dazu fest, die Überprüfung der ersten Ausstellung hätte unmißverständlich die Seriosität der Heerschen Quellenarbeit bestätigt, Fälschungen hätte die Ausstellung nicht enthalten. Dieselbe Ansicht vertrat auch der Intendant Frank Baumbauer, der bereits 1995 am Hamburger Schauspielhaus "in enger Zusammenarbeit mit den Herren Reemtsma und Heer an den begleitenden Programmen der Ausstellung beteiligt war". Die Aussage von Angelika Baumann vom Kulturreferat: "Wir wollen keine Wiederholung des ersten Begleitprogrammes" galt nicht mehr.

So begeben sich zehn irregeführte Schauspieler nicht in die angekündigten "Archive des Krieges", sondern in die Archive des NKWD und tragen am 17. November die entsetzlichen Anklagen des sowjetischen Staatsanwaltes, die erfolterten Geständnisse der Angeklagten und die präparierten Aussagen russischer Zeugen vor. Immer neue Fälle vom Wüten der Wehrmacht, von Erschießungen und Massenmorden an russischen Zivilisten und Kriegsgefangenen, vom Niederbrennen friedlicher Dörfer und Hütten, in die man vorher oft Frauen und Kinder trieb, werden mit irrwitzigen Opferzahlen verknüpft.

Auch am Ende der Inszenierung wird verschwiegen, daß deutsche Justizakten mit Aussagen der überlebenden Angeklagten Hetterich und Rodenbusch etwas ganz anderes belegen. Nämlich: Wyschinski, der Ankläger der Schauprozesse von 1937, hat die Kommission geleitet, welche die Voruntersuchung durchgeführt und die Urteile vor Prozeßbeginn festgelegt hatte. Die Foltermethoden wurden bekannt und die Aussage der Zeugen als vorfabriziert nachgewiesen. Nichts im Prozeß war dem Zufall überlassen.

Die zehn Schauspieler verabschieden sich, 200 ahnungslose junge Zuhörer reagieren nicht mit betroffenem Schweigen - sie klatschten Beifall. Ähnlicher Beifall kam auch von den 100.000 Zuschauern in der Minsker Trabrennbahn, als das Todesurteil am 30. Januar 1946 durch Erhängen an 14 Deutschen, darunter sieben Wehrmachtsangehörige, vollstreckt wurde.

Jan Philipp Reemtsma kennt das Münchner Programm und müßte die Fragwürdigkeit der Inszenierung wahrnehmen wie auch Hans Mommsen, der Vorsitzende seines Beirats. Sie schweigen ebenso wie Verantwortliche der Landeshauptstadt, Münchner Historiker und Redakteure - wie lange noch? 


 
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