© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    05/03 24. Januar 2003

 
Meldungen

Delphine werden Opfer von Schleppnetzen

LONDON/MÜNCHEN. Über 40 tote Delphine sind in den letzten zwei Wochen an die Küste Südwestenglands gespült worden. Weitere 33 verendete Zahnwale seien bereits im Dezember gefunden worden, teilte die Whale and Dolphin Conservation Society (WDCS) letzten Dienstag in München mit. Alle Tiere hätten Verletzungen gehabt, die von Fischernetzen stammten. Die Delphine seien Beifangopfer der Hochseefischerei auf Barsch, Makrelen und Tunfisch mit Schlepp- und Stellnetzen. Die gefundenen toten Delphine seien nur die "Spitze des Eisbergs" der jährlichen Beifangopfer, denn die meisten der in den Netzen verendeten Tiere versinken auf den Meeresgrund, so die WDCS. In der Fangsaison von Januar bis April 2002 seien allein 300 tote Delphine an der französischen und über 120 an der britischen Küste gefunden worden. "Die Delphine ertrinken oder ersticken auf schmerzhafte und grausame Weise in den Netzen", erläuterte Alison Ross vom WDCS. "Offiziell will niemand ihren Tod als Beifang, aber alle Beteiligten nehmen es tatenlos in Kauf." Die EU müsse effektive Maßnahmen gegen den Beifang einleiten.

 

Naturschutz auch mit wenig Geld möglich

WASHINGTON. Der Schutz eines Quadratkilometers Natur kostet in einigen Weltgegenden nur wenige Cent pro Jahr. Für den Erhalt bedrohter Arten müßten in Regionen wie der Wüste Gobi, der russischen Arktis oder im Himalaja-Gebirge nur etwa zehn Cent jährlich pro Quadratkilometer ausgegeben werden, berichten britische Forscher in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Proceedings der US-Akademie der Wissenschaften. Andrew Balmford von der Universität Cambridge und seine Kollegen hatten 139 Naturschutzprojekte in 37 Industrie- und Entwicklungsländern untersucht. In vielen Industrieländern können die Kosten pro Quadratkilometer bis zigtausend Euro jährlich in die Höhe schnellen. Ausgerechnet in solchen Regionen, in denen sich mit wenig Geld am meisten erreichen ließe, werde aber wenig in den Naturschutz investiert. Die Forscher warnen davor, relativ intakte Regionen in Entwicklungsländern zu vernachlässigen. Damit werde nicht nur weniger Natur erhalten, es stiegen auch die künftigen Kosten für den Erhalt der verbliebenen Gebiete.

 

"Wasserpfennig" nicht verfassungswidrig

KIEL/KARLSRUHE. Der in Schleswig-Holstein seit 1994 auf die Entnahme von Grundwasser erhobene "Wasserpfennig" steht mit dem Grundgesetz in Einklang. In einer letzten Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von vier Papier- und Arzneimittelherstellern für unzulässig. Die zuständige Kammer des Zweiten Senats bezieht sich in ihrer einstimmigen Entscheidung (2 BvR 591/95) auf frühere Gerichtsurteile, in denen bereits die Wasserabgabe in Baden-Württemberg und Hessen für verfassungsgemäß erklärt wurde. Das Land habe die Kompetenz, auf die Grundwasserentnahme eine Abgabe zu verlangen.


 
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