© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    08/03 14. Februar 2003

 
Doppeltes Verlustgeschäft
Steuerpolitik: Die Diskussion über die Dienstwagensteuer schadet nicht nur der Automobilindustrie
Bernd-Thomas Ramb

Nach den gewonnen Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen haben die Unionspar-teien die pauschale Zurückweisung des von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfs zum Abbau von Steuervergünstigungen angekündigt. Damit wäre auch der Plan zur Erhöhung der Dienstwagensteuer vom Tisch.

Noch aber ist das Begehren Eichels, die Belastung der Firmenwagenfahrer anzuheben, Bestandteil des Gesetzesreformpaketes, und niemand kann vorhersagen, ob im Bundesrat nicht doch wieder eine Mehrheit für die Regierungspläne - wie und in welch abgewandelter Form auch immer - zustande kommt. Da keiner weiß, ob nicht die neue Dienstwagenregel rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres gelten wird, bestimmt die Furcht vor dem Schlimmsten das momentane Verhalten der Autokäufer. Schon jetzt beklagt die Automobilindustrie einen scharfen Rückgang der Neuwagennachfrage zwischen zehn und 30 Prozent. Das bedeutet eine Reduktion der Firmenwagenkäufe um etwa 10.000 Fahrzeuge, denn mehr als 45 Prozent aller im Inland verkauften Pkws werden gewerblich erworben.

Vielfach wird beim Stichwort Dienstwagen an Staatskarossen und Nobelfahrzeuge für Industriebosse gedacht. Von der neuen Verordnung sind die Gruppen der Ministerialbeamten und Top-Manager jedoch am geringsten betroffen. Zwar beklagt beispielsweise Porsche die geplante Abgabenverschärfung besonders heftig, denn 80 Prozent ihres Sportwagenabsatzes zählen zu den Firmenanschaffungen, Hauptbetroffene sind allerdings die Hersteller mittelklassiger Gebrauchswagen. VW-Chef Bernd Pischetsrieder rechnet damit, daß im laufenden Jahr mehr als 200.000 Autos weniger verkauft werden. Dies treffe vor allem den Wolfsburger Konzern hart, "da der VW-Anteil im Dienstwagensegment überproportional hoch ist." Kein Wunder also, daß der Kanzler besonders harsche Kritik aus seinem Heimatland Niedersachsen erntet.

Die allgemeine Aufregung hätte er sich leicht ersparen können, wenn das Bundesfinanzministerium vorher genauer nachgedacht hätte. Dann wäre diese Idee erst gar nicht präsentiert worden. Die Verschärfung der Dienstwagenabgabe um 50 Prozent wird sich im Endeffekt, wie selbst der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, kürzlich bemerkte, steuerlich ins Gegenteil verkehren. "Wird der Satz wie geplant von 1,0 auf 1,5 Prozent erhöht, tritt eindeutig eine Überbesteuerung ein. Zur Abwehr werden sich viele für ein Fahrtenbuch entscheiden. Dann nimmt der Staat nicht mehr, sondern weniger ein, und die Finanzämter haben nicht einmal das Personal, um das zu überprüfen. So wird daraus ein Nullsummenspiel", meint der Gewerkschaftsvertreter der Finanzamtsbeamten.

Schon eine einfache Rechnung macht dies plausibel. Jeder Angestellte, der in den Genuß gerät, einen Firmenwagen fahren zu dürfen, bekommt dafür monatlich bislang ein Prozent des Neuwagenpreises, einschließlich der Mehrwertsteuer, von seinem Gehalt abgezogen. Sieht er diese Abzüge nicht auf seiner Lohnbescheinigung, erhöht sich dennoch seine Steuer- und Abgabenlast, da diese Selbstbeteiligung als zu versteuernder Einkommensanteil (geldwerter Vorteil) gilt. Alternativ könnte die Firma dem Arbeitnehmer, wenn er auf den Firmenwagen verzichten würde, ebendiese Summe als zusätzliches Gehalt zahlen. Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Laufzeit des Wagens von sechs Jahren zahlt der Fahrer letztlich 78 Prozent des Kaufpreises wieder an seine Firma zurück. Neben den 22 Prozent "Gewinn" profitiert der Dienstwagenfahrer davon, daß die Firma alle Kosten, einschließlich der Benzinkosten, übernimmt, die für das Fahrzeug aufgewendet werden. Die Kostenanteile, die durch die private Nutzung entstehen, addieren sich somit zu den 22 Prozent Nutzungsgewinn des Fahrzeugpreises.

Die Alternative war stets der Verzicht auf ein Dienstfahrzeug, die Auszahlung des entsprechenden Zugehalts und die Anschaffung eines privaten Pkws. Dienstreisen sind dann nach den gefahrenen Kilometern mit einer Kilometerpauschale von 30 Eurocent zu erstatten. Schon nach der noch bestehenden Regelung war diese Vergleichskalkulation äußerst knapp. Bei geringen privaten Fahrtkilometern war die Führung eines Fahrtenbuches stets vorteilhafter, als die pauschale Dienstwagenregelung, wenn nicht gerade das Angebot eines teuren Luxusfahrzeugs den 22prozentigen Nutzungsgewinn in attraktive Höhen schießen ließ.

Mit einer Erhöhung der monatlichen Abgabe auf 1,5 Prozent des Neuwagenpreises kippt jedoch der Nutzungsgewinn in einen Nutzungsverlust. Innerhalb der sechs Nutzungsjahre sind nun insgesamt 108 Prozent des Neuwagenpreises von dem Angestellten zu ersetzen. Ist die private Nutzung minimal, macht der Dienstwagenfahrer ein echtes Verlustgeschäft. Dabei ist noch nicht einmal der Verlust aus entgangenen Einkommen bei einem alternativen Verzicht auf ein Firmenfahrzeug einberechnet.

Die Reaktion ist vorhersagbar. Der Dienstwagenfahrer verzichtet auf ein Firmenfahrzeug, schafft sich ein bescheidenes Neufahrzeug oder gar einen Gebrauchtwagen an und schreibt kräftig gefahrene Dienstkilometer auf. Als Ausgleich für die private Versorgung mit einem Fahrzeug werden dann die Bruttolohnforderungen entsprechend angehoben. So verlieren unterm Strich auch die Unternehmen, die bislang mit der Dienstwagenordnung nur geringfügige Verluste zu verkraften hatten - die Dienstwagen wurden praktisch per Ratenkauf fast vollständig an die Mitarbeiter veräußert. Nun führt die geplante Neuregelung zu einem deutlichen Anstieg der Lohnkosten.

Leger ausgedrückt hat die Bundesregierung mit ihrer Dienstwagensteuernovelle eine handwerkliche Pfuscharbeit abgeliefert. Insbesondere das Finanzministerium beweist damit, daß steuerpolitischer Sachverstand abhanden gekommen ist. Selbst wenn dieser Fehler noch eingestanden werden sollte, der Flurschaden ist kaum mehr auszubessern.


 
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