© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    10/03 28. Februar 2003

 
Meldungen

Liberalisierung der Feiertags-Regelung

KIEL. Schleswig-Holstein will die alten Regelungen für den Schutz von Sonn- und Feiertagen ändern. Das neue, vom Kabinett verabschiedete Gesetz präzisiere, was einen Feiertag störe und berücksichtige so den Wandel der gesellschaftlichen Auffassung, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Laut seiner Definition trage eine Liberalisierung des bestehenden Gesetzes von 1953 dazu bei, "eine schleichende Aushöhlung durch Störung der Sonn- und Feiertagsruhe zu vermeiden." Künftig sollen Autowaschanlagen, Waschsalons und Videotheken an Sonn- und Feiertagen öffnen können. An den "stillen Feiertagen", wie Karfreitag, Volkstrauertag oder Totensonntag sind künftig Veranstaltungen erlaubt, die "dem ernsten Charakter dieser Tage Rechnung tragen". Dazu gehören zum Beispiel Adventsbasare am Totensonntag aber auch Sportveranstaltungen ohne Show-Einlagen und laute Musik am Karfreitag. Die Kirchen seien bereit, notwendige Anpassungen mitzutragen.

 

Deutsche hängen noch an der D-Mark

HAMBURG. Über ein Jahr nach ihrer Abschaffung ist die D-Mark in den Köpfen der Deutschen immer noch präsent. 82 Prozent rechnen beim Einkaufen die Euro-Beträge noch im Kopf um, wie eine in Hamburg veröffentlichte Ipsos-Umfrage ergab. Nur bei knapp 18 Prozent der 1.000 Befragten hat der Euro die D-Mark auch im Kopf vollkommen ersetzt. Dies sei völlig unabhängig davon, ob einem die Währung grundsätzlich gefalle oder nicht. Denn selbst von denjenigen, die den Euro inzwischen mit gut oder sehr gut bewerten, vollziehen 68 Prozent noch die Umrechnung im Kopf.

 

Gerichtshof mahnt Sektenbeauftragte

KARLSRUHE. Kirchliche Sektenbeauftragte sind zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet, wenn sie abwertende Urteile über Personen oder Glaubensgemeinschaften abgeben. Verletzen sie diese Pflicht, können die Kirchen wegen Amtspflichtverletzung auf Schadenersatz verklagt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Das Gericht begründete die gesteigerte Sorgfaltspflicht mit dem erhöhten Einfluß der Amtskirchen in Staat und Gesellschaft. Äußere sich eine Kirche "amtlich", müsse von ihr auch ein angemessener Grad an Wahrhaftigkeit und Sorgfalt verlangt werden.

 

Koch präsentiert vergrößertes Kabinett

WIESBADEN. Drei Wochen nach dem Wahlsieg in Hessen hat Ministerpräsident Roland Koch (CDU) am Dienstag die Minister für die neue Regierung vorgestellt. Neu im Kabinett sind der Fuldaer Oberbürgermeister Alois Rhiel (Wirtschaft), der Frankfurter CDU-Chef Udo Corts (Wissenschaft) und der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Grüttner (Staatskanzlei im Ministerrang). Der bisherige Amtsinhaber Jochen Riebel kümmert sich künftig als Minister um Bundes- und Europaangelegenheiten. Die übrigen CDU-Minister aus der zu Ende gehenden Wahlperiode behalten ihre Posten: Volker Bouffier (Inneres), Karlheinz Weimar (Finanzen), Christian Wagner (Justiz), Karin Wolff (Kultur), Wilhelm Dietzel (Umwelt), Silke Lautenschläger (Soziales) und Jochen Riebel (Bundes- und Europaangelegenheiten). Scharfe Kritik an der Kabinettserweiterung übte der Bund der Steuerzahler in Hessen. Damit habe Ministerpräsident Koch "genau das falsche Zeichen gesetzt", sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Ulrich Fried. Beim Bürger entstehe der "fatale Eindruck", Politiker seien überall zu Einsparungen bereit, nur nicht in eigener Sache. Koch verteidigte die Kabinettserweiterung mit dem Hinweis, daß im Gegenzug eine Stelle eines Staatssekretärs in der Staatskanzlei wegfalle.


 
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