© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    13/03 21. März 2003


Das gescheiterte Verbot
von Dieter Stein

Nun ist das chaotisch durchgeführte Verbotsverfahren gegen die rechtsgerichtete NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert - trotz, nicht wegen der durchgeknallten Schriftsätze des NPD-Anwalts Horst Mahler. In einer nachvollziehbaren Erklärung lehnte es das höchste deutsche Gericht ab, ein Verfahren fortzuführen, das zur Farce wurde, weil es sich in wesentlichen Teilen auf Aussagen von V-Männern der Verfassungsschutzbehörden stützte, die sich in den NPD-Vorständen regelrecht gegenseitig auf den Füßen stehen.

Aus populistischen Gründen hatten der bayerische Innenminister Beckstein und Bundesinnenminister Schily das Verbotsverfahren übers Knie gebrochen. Während der Hochphase des hysterisch inszenierten "Aufstandes der Anständigen" im Jahr 2000 galt es, einen politischen Wettlauf um den Ruf als größter Kämpfer gegen Rechtsextremismus auszufechten. Von der ersten Minute an hatten Verfassungsrechtler aller Couleur zu Recht massive Bedenken geäußert - doch man setzte sich aus politischen Prestigegründen darüber hinweg.

Zurück bleiben auf die Knochen blamierte Innenminister, die ihren Hut nehmen müßten. Ein NPD-Verbot war auch inhaltlich unbegründet und demokratiepolitisch fragwürdig. Die NPD steht nun aber keineswegs strahlend da: Immer noch in den Traditionslinien des Dritten Reiches verfangen, eiert sie in einem ideologischen Spagat herum, bemüht, sich als Auffangbecken für Nationalpopulisten und Anhänger einer Neonazi-Subkultur anzubieten. Das eigentliche Urteil sprechen eben die Wähler: Mit regelmäßigen Null-Komma-Ergebnissen.


 
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