© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    14/03 28. März 2003

 
WIRTSCHAFT
Volkswagen unter Staats-Regie
Bernd-Thomas Ramb

EU-Kommissar Frits Bolkestein hat das sogenannte VW-Gesetz kritisiert. Es verstoße gegen die Bestimmungen des Binnenmarktes und gegen die Regeln des freien Kapitalverkehrs. Kern des VW-Gesetzes ist die Beschränkung des Stimmrechts aus dem Aktienbesitz eines einzelnen Aktionärs auf maximal 20 Prozent der Firmenanteile. Das ist just das Ausmaß des Anteils, den der derzeit größte Aktionär, das Land Niedersachsen, hält. Noch schwerer aber wiegt die Bestimmung, die dem Bund und dem Land Niedersachsen jeweils zwei Sitze im Aufsichtsrat zusichert, auch wenn diese nur noch eine einzige Aktie besitzen. Die EU-Kommission hat deshalb Klage beim EU-Gerichtshof wegen Verletzung der EU-Gesetze erhoben.

Die Kritik am VW-Gesetz ist aber nicht nur aus formalrechtlichen Gründen berechtigt. Das Gesetz stammt von 1960, als das staatliche VW-Werk über die Ausgabe von "Volksaktien" zum größten Teil in den Privatbesitz der Bürger überführt werden sollte, ohne allerdings die Majorität des Staatseinflusses aufzugeben. Dazu wurde neben den erwähnten die Regelung eingeführt, daß wichtige Unternehmensentscheidungen nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent gefällt werden dürfen. Ohne staatliche Zustimmung läuft also nichts bei VW. Wohlgemerkt ist der Besitz von Aktienanteilen über 20 Prozent durchaus erlaubt. Aber selbst der Inhaber einer Aktienmehrheit von 55 Prozent VW-Aktien hat nur ein Stimmrechtsanteil von 20 Prozent. Die Festung VW ist damit von außen uneinnehmbar. Das VW-Gesetz spiegelt das antiquierte Denken in staatswirtschaftlichen Kategorien wider. Hat das VW mit seinen zur modernsten Technologie zählenden Produkten mit weltweiter Anerkennung heute noch nötig?


 
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