© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    15/03 04. April 2003


Parlamentsarmee
von Michael Waldherr

Die Oppositionsparteien von Union und FDP drängen auf ein "Entsendegesetz", das den Einsatz deutscher Soldaten im Ausland klar regelt. In seinem ersten Urteil zum Einsatz der Bundeswehr in Awacs-Flugzeugen hat 1994 das Bundesverfassungsgericht dafür Grundsätze definiert: Soweit Deutschland als Mitglied eines Systems kollektiver Sicherheit wie der Nato handelt, sind Auslandseinsätze der Bundeswehr verfassungsgemäß. Aber ohne Zustimmung des Bundestages dürfen Bundeswehrsoldaten nur eingesetzt werden, wenn es dabei nicht um Kampfhandlungen geht.

Als Lehre aus der Geschichte gewährleistet dieser Parlamentsvorbehalt, daß deutsche Soldaten nur nach einem intensiven parlamentarischen Verfahren in lebensgefährliche Kampfeinsätze geschickt werden. Die Bundeswehr ist eine "Parlamentsarmee", damit die Soldaten für ihre Aufträge den größtmöglichen Rückhalt in Politik und Gesellschaft haben.

Doch nach dem Willen der bürgerlichen Opposition soll die Bundesregierung künftig solche weitreichenden Entscheidungen alleine treffen können. Als Gegenleistung für diese "Generalvollmacht" soll nach dem Willen des CSU-Verteidigungsexperten Christian Schmidt dem Parlament aber die Möglichkeit eingeräumt werden, laufende Einsätze notfalls durch ein "Rückholrecht" beenden zu können. Daß ausgerechnet die Opposition die Mitbestimmung über brisante Militäreinsätze an die Regierung abtreten will, verwundert. Die Soldaten jedenfalls wissen: Man kommt leichter in den Schlamassel rein, als wieder raus!


 
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