© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    28/03 04. Juli 2003

 
Meldungen

BGH bestätigt Buchpreisbindung

KARLSRUHE. Neue Bücher dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Verlagen und Buchhandel nur zu den vom Verleger festgesetzten Preisen verkauft werden. Auch Barzahlungsrabatte (Skonti) sind verboten. Die seit 2002 auch gesetzlich verankerte Preisbindung für Bücher beziehe sich auf den Barzahlungspreis, hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. In der Sache gab das Gericht damit der Klage von Buchhändlern und Schulbuchverlagen gegen das Land Berlin recht. Das Land hatte in einer Ausschreibung für Schulbücher im Jahr 1999 das sonst übliche Skonto von zwei Prozent bei Zahlung innerhalb von zwei Wochen gefordert. (Az.: KZR 32/02) Die Buchhändler hatten das Land Berlin daraufhin verklagt und bekamen vom BGH grundsätzlich recht. Dennoch wies der Senat den Rechtsstreit an das Kammergericht Berlin zurück. Es müsse nun noch geprüft werden, ob das Land Berlin mit seinem Vorstoß vorsätzlich gehandelt und damit gegen das Kartellrecht verstoßen habe, hieß es dazu.

 

Kleist-Preis geht an Albert Ostermaier

KÖLN. Der angesehene Kleist-Preis geht in diesem Jahr an den Dramatiker und Lyriker Albert Ostermaier. Das teilte Günter Blamberger, Präsident der Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft, Mittwoch vergangener Woche in Köln mit. Der 35jährige Ostermaier sei einer der renommiertesten jungen deutschen Autoren, hieß es zur Begründung. Zu seinen Werken zählen "Radio Noir" (1999), "Autokino" (2001) und zuletzt "Vatersprache" (2003). Ostermaier arbeitete unter anderem als Autor am Nationaltheater in Mannheim (1996/97) sowie für das Bayerische Staatsschauspiel (1997/98 und 1999/2000). Auch als Hörspielautor hat sich der Münchner Schriftsteller einen Namen gemacht. Der mit 20.000 Euro dotierte Kleist-Preis wird im November in Berlin überreicht. Erstmals 1912 verliehen und 1985 wiederbegründet, ging die Auszeichnung im vergangenen Jahr an den Frankfurter Schriftsteller Martin Mosebach.


 
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