© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    31-32/03 25. Juli / 01. August 2003

 
Meldungen

Karlsruhe bestätigt Sicherheitsverwahrung

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eilantrag eines Strafgefangenen aus Sachsen-Anhalt gegen seine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Mit dem Beschluß ist aber keine Entscheidung in der Sache getroffen worden. Nach wie vor ist umstritten, ob das Gesetz über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter verfassungsgemäß ist. Das Gesetz wurde im März 2002 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Fraglich ist, ob nur der Bund oder auch die Bundesländer solch ein Gesetz verabschieden dürfen. Entsprechende Verfassungsbeschwerden liegen bereits vor. Der Zweite Senat strebt eine Entscheidung noch in diesem Jahr an. Im konkreten Fall hatte ein Strafgefangener seine Freiheitsstrafe bereits verbüßt, war anschließend aber in Sicherungsverwahrung genommen worden, weil er nach Ansicht von Gutachtern weiterhin gefährlich war. Gegen die Sicherungsverwahrung legte der Gefangene Verfassungsbeschwerde ein, gleichzeitig beantragte er bis zu dieser Entscheidung seine vorläufige Entlassung.

 

Schmerzensgeld für Strafgefangenen

HANNOVER. Niedersachsen muß einem Häftling wegen menschenunwürdiger Unterbringung im Gefängnis von Hannover 200 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Hannover sprach dem 26jährigen das Geld zu, weil Verstöße gegen die Menschenwürde bestraft werden müssen, wie der Vorsitzende Richter Hans-Dieter Kimmel zur Urteilsbegründung sagte. Der Häftling hatte geklagt, weil er im Juli 2002 zwei Tage lang mit vier weiteren Gefangenen in einer 16 Quadratmeter großen Zelle untergebracht war, deren Toilette nur mit einem Vorhang abgetrennt war. Der Vorsitzende Richter erklärte, das Land Niedersachsen hätte laut Urteil der Bundesverfassungsgerichtes Maßnahmen ergreifen müssen. So hätte man etwa Gefangenen die Möglichkeit einräumen können, andere Toiletten zu benutzen. Das Land habe jedoch "schuldhaft" nichts unternommen. Das Land will gegen das Urteil in Berufung gehen.

 

CSU fordert aktive Bevölkerungspolitik

MÜNCHEN. Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens hat mehr Familienförderung verlangt. Zuwanderung sei keine Lösung für die demographischen Probleme. "Ich bin der festen Überzeugung, wir brauchen wieder - und wir sollten da ganz offen darüber reden - eine aktive Bevölkerungspolitik", forderte die CSU-Politikerin letzte Woche im Deutschlandfunk. Dazu gehöre auch, daß "wir strukturelle Rücksichtslosigkeiten, die wir in Deutschland gegenüber Familien haben, beseitigen. Dazu gehört auch, daß wir mal wieder ganz offen über ein Familienwahlrecht sprechen müssen". Eltern sollten daher pro Kind auch ein Stimmrecht bekommen. "Schwierig ist es natürlich bei Alleinerziehenden, bei Geschiedenen, aber ich meine schon, daß dieses auch zu regeln wäre." Dies sei "ungeheuer wichtig, gerade vor dem Hintergrund, daß wir letztendlich zur Zeit ein aussterbendes Volk sind", erklärte die bayerische Staatsministerin.


 
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