© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    33/03 08. August 2003

 
Meldungen

Ausweitung des Afghanistan-Einsatzes?

BERLIN. Die Führung der Bundeswehr hat vor einer Ausweitung des deutschen Afghanistan-Einsatzes in entlegene Gebiete des Landes gewarnt. Das meldet das Hamburger Nachrichtenmagazin Spiegel unter Berufung auf einen vertraulichen Bericht von Generalleutnant Friedrich Riechmann über das Ergebnis seiner Erkundungsmission durch das Land. Danach erwägt das Kanzleramt trotz der Warnungen, rund 200 deutsche Soldaten als Teil eines "regionalen Wiederaufbauteams" zu Sicherungsaufgaben in die Provinz zu schicken. Auch das Münchner Nachrichtenmagazin Focus berichtet über einen entsprechenden Geheimplan. Ein Regierungssprecher erklärte dazu, eine Festlegung in der Bundesregierung auf eine Ausweitung des Afghanistan-Einsatzes gebe es noch nicht. Sie werde erst nach der Auswertung des Berichts des Erkundungsteams beschließen, ob es zu einem verstärkten Engagement der Bundeswehr zur Verbesserung der Sicherheitslage und zur Stärkung der Zentralregierung kommen werde.

 

Zwölf Klagen gegen "Bombodrom"

POTSDAM. Drei Wochen nach der Entscheidung des Verteidigungsministeriums zur Weiternutzung des größten westeuropäischen Truppenübungsplatzes in der Wittstocker Heide sind zwölf Klagen gegen das Vorhaben beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht worden. Da diese aufschiebende Wirkung haben, kann die Luftwaffe nicht wie geplant ab Mitte August in Nordbrandenburg den Bombenabwurf trainieren. Anliegergemeinden, Hoteliers und Naturschutzverbände wollen die Pläne auf juristischem Wege verhindern. Erneut haben mehrere brandenburgische und mecklenburgische Gemeinden im Umkreis des 142 Quadratkilometer großen so genannten Bombodroms Klage erhoben, wie deren Rechtsanwalt Remo Klinger mitteilte. Sie hatten bereits seit 1994 die Inbetriebnahme des Übungsplatzes verhindert.

 

Höhere Versorgung für Pilotenwitwen

BERLIN. Die Bundesrepublik Deutschland muß den Hinterbliebenen zweier Bundeswehrpiloten, die bei einer Übung verunglückten, eine erhöhte Versorgung zahlen. Das Verwaltungsgericht Koblenz kam in einem am Dienstag voriger Woche veröffentlichten Urteil zu dem Schluß, daß der Tod der beiden 36jährigen Luftwaffenoffiziere, die 2001 bei einem Nachttiefflug in den USA abgestürzt waren, kein normaler Dienstunfall war. Auf Grund mangelhafter technischer Ausrüstung und unzureichender Ausbildung seien die Piloten vielmehr einer außergewöhnlich hohen Lebensgefahr ausgesetzt gewesen.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen