© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    35/03 22. August 2003

 
Verfassungsfeindliche Absicht
NRW III: Josef Schüßlburner erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zwei VS-Mitarbeiter
(JF)

In dem Konflikt um die geplante Veranstaltung des NRW-Verfassungsschutzes über die "Neue Rechte" am 8. Oktober wird nunmehr auch das Bundesinnenministerium nicht mehr um eine Stellungnahme herumkommen: In der bisherigen Auseinandersetzung ist völlig untergegangen, daß in der mit Linksextremisten bestückten Veranstaltung auch zwei Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nämlich Matthias Weber und der wegen seiner antipluralistischen Einstellung "gegen Rechts" bekannte Armin Pfahl-Traughber, als Referenten vorgesehen sind.

Der Jurist Josef Schüßlburner hat nunmehr im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Personalabteilung des Bundesinnenministeriums den Antrag gestellt, den genannten Mitarbeitern der Rechtsextremismusabteilung des Inlandsgeheimdienstes die Mitwirkung an der geplanten Veranstaltung zu untersagen. Allein die Themenstellung ordne sich in den linksextremistischen "Kampf gegen Rechts" ein, der unter dem Vorwand der Bekämpfung des Rechtsextremismus "wie in der Volksrepublik China in der Zeit der Anti-Rechts-Kampagnen" verbieten wolle, politisch rechts zu sein. Damit sei die Veranstaltung in verfassungsfeindlicher Absicht gegen den politischen Pluralismus und die freie Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Die Mitwirkung von Linksextremisten an dieser vom NRW-Innenministerium geplanten Veranstaltung über die "Neue Rechte" erlaube die Einschätzung, daß es in den Rechtsextremismusabteilungen SPD-geführter Verfassungsschutzämter ein Brückenphänomen gebe, das zwar selbst nicht unbedingt als linksextremistisch eingestuft werden könne, jedoch der linksextremistischen Strategie, den politischen Pluralismus durch Gleichsetzung von "rechts" mit "rechtsextrem" abzuschaffen, amtliche Unterstützung gewähre. Dieses Brückenphänomen bestehe, so Schüßlburner, aus ansonsten unbedeutsamen Politikwissenschaftlern, die ihre Vorurteile und intellektuelle Beschränktheit für "Verfassung" halten und aufgrund dieses methodischen Tricks die Meinungsäußerungen ihrer politischen Gegner als "verfassungsfeindlich" diffamieren können. Ein DDR-ähnliches Verständnis der Meinungsfreiheit sei unverkennbar.

Gleichzeitig stellte Schüßlburner wegen des von Matthias Weber abgefaßten "Zeitschriftenportrait: JUNGE FREIHEIT", das im "Jahrbuch Extremismus und Demokratie 2002" erschienen ist, den Antrag, gegen Weber wegen Verletzung des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebots und der Besorgnis hinsichtlich der beamtenrechtlichen Gewährbietungsklausel ein förmliches Disziplinarverfahren einzuleiten. Auch für Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz gelte der beamtenrechtliche Grundsatz, daß sich ein Beamter bei Meinungsbekundungen im Bereich seiner dienstlichen Tätigkeit Zurückhaltung auferlegen müssen. Die ideologische Einstufung einer gegnerischen Zeitung in einer unter Bezugnahme auf die Dienststellung erfolgten sogenannten privaten Meinungsäußerung durch einen Mitarbeiter der der Ideologiekontrolle verpflichteten Inlandsgeheimdienste würde einen solchen Verstoß darstellen. Außerdem käme in der genannten Analyse ein kollektivistisches Verfassungsverständnis zum Vorschein, das eigene intellektuelle Unzulänglichkeiten als "Verfassung" ausgibt, um gegnerische Auffassung als "verfassungsfeindlich" diffamieren zu können. Weber biete nicht mehr die Gewähr, zugunsten seiner politischen Gegner jederzeit für die Freiheit Andersdenkender und damit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der Erfolg der Dienstaufsichtsbeschwerden ist noch ungewiß.


 
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