© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    37/03 05. September 2003

 
Urteile für Schläfer
von Norbert Geis

Mit ihren Urteilen im Fall Metin Kaplan haben das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Verwaltungsgericht von Köln entschieden, daß die Justiz in der Türkei rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügt. Eine Ohrfeige für die, denen die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union nicht schnell genug geht.

Das ist die eine Seite. Solche Urteile aber machen es künftig noch schwerer, Terroristen wie den Kalifen von Köln auszuweisen. Mohammed Atta, einer der Todespiloten vom 11. September, hätte nicht in sein Heimatland Ägypten abgeschoben werden können. Dies ist die Aufforderung an die Terroristen aller Länder: Versammelt euch in Deutschland. Wenn ihr schlau seid, kann euch nichts passieren.

Alle Sicherheitsgesetze nützen nichts, wenn die Gerichte einen Strich durch die Rechnung machen. Es ist deshalb richtig, insbesondere mit muslimischen Staaten Verhandlungen aufzunehmen, damit der für Deutschland verbindliche völkerrechtliche Mindeststandard auch in diesen Ländern Geltung hat. Die Gerichte aber sollten bedenken, daß unsere Verfassung es gebietet, "fremde Rechtssprechungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen", wie das Verfassungsgericht erst vor kurzem entschieden hat.

 

Norbert Geis ist Rechtsanwalt und seit 1987 Bundestagsabgeordneter der CSU.


 
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