© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    40/03 26. September 2003

 
WIRTSCHAFT
Im Verdacht der Treulosigkeit
Bernd-Thomas Ramb

Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Düsseldorf hat Anklage gegen den Vorstandssprecher der Deutschen Bank Josef Ackermann, gegen den Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser und Aufsichtsratschef Joachim Funk der ehemaligen Mannesmann AG und gegen den früheren IG-Metallchef Klaus Zwickel Anklage wegen des Verdachts auf Untreue erhoben. Die Angeklagten haben dafür gesorgt, daß 60 Millionen Euro "Sonderzahlungen" an führende Mannesmann-Manager flossen, darunter auch an sie selbst, um die Zustimmung für den Verkauf des Unternehmens an den britischen Vodafone-Konzern zu erwirken.

Von verschwörungsähnlichem Verhalten und Verstoß gegen das Aktiengesetz ist in der Anklageschrift die Rede. Die Zustimmung zu der "feindlichen Übernahme" des Mannesmann-Konzerns durch den Konkurrenten Vodafone sei erkauft worden. Die Angeklagten, allen voran die Deutsche Bank, sehen dies ganz anderes. Ackermann habe sich "jederzeit korrekt und sachgerecht verhalten". Gleichzeitig wird gedroht, daß die Angelegenheit weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben kann, wenn sich Recht und Vernunft nicht durchsetzen. Letzteres trifft den Nagel auf dem Kopf, wobei die Betonung auf dem Wort Recht liegen muß. Vernünftig, im Sinne des persönlichen Profits, kann auch die Mafia-Struktur sein. Sie ist aber weder moralisch noch im Sinne einer freiheitlichen (Markt)-Ordnung. Bezahlt haben die Mannesmann-Sonderzahlungen die kleinen Aktionäre. Doch nicht nur sie trifft der Akt der Treulosigkeit, sondern auch den lauteren Ruf der freien Marktwirtschaft. Dafür sollte es nicht nur Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, sondern lebenslangen Entzug der Geschäftstätigkeit geben.


 
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