© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    41/03 03. Oktober 2003

 
WIRTSCHAFT
Formvollendetes Bundessozialgericht
Bernd-Thomas Ramb

Das Bundessozialgericht hat die Klage dreier Familienvä-ter zurückgewiesen, die gegen die Höhe ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geklagt hatten. Die Kasseler Richter befaßten sich nicht mit der Rechtmäßigkeit des Klageinhalts, sondern wiesen die Kläger aus formalen Gründen zurück. Sie hätten nicht gegen die Bundesanstalt für Arbeit klagen dürfen, obwohl diese für die Rentenversicherung zuständig sei, sondern gegen die jeweiligen Krankenkassen, da die Kassen die Rentenbeiträge einziehen. Die gerichtlichen Vorinstanzen hatten allesamt keine Beanstandungen wegen einer möglicherweise falschen Adressierung der Klage geäußert.

Nicht nur für die klagenden Familienväter und ihre Anwälte dürfte dieser Skandal "unglaublich" sein. Jeder normal denkende Mensch muß sich Fragen, warum - wenn die Beurteilung des Bundessozialgerichts richtig ist - nicht früher auf einen solchen Formfehler hingewiesen wurde. Entweder waren die untergeordneten Gerichtsinstanzen unfähig oder boshaft, frei nach dem Motto "Die lassen wir einmal kräftig gegen die Wand laufen". Demgegenüber erhebt sich der Verdacht, das Bundessozialgericht wollte sich vor der brisanten Entscheidung drücken. Mit solch feigem Verhalten ist aber eine wertvolle Gelegenheit vertan, den Sachverhalt einer erneuten juristischen Prüfung zu unterziehen. Andererseits war ohnedies mit einem anschließenden Gang zum Bundesverfassungsgericht zu rechnen, egal ob das Urteil zugunsten der Kläger oder Beklagten ausgegangen wäre. Wäre es da nicht wesentlich kostengünstiger, solche Fragen gleich auf Verfassungsebene zu klären? Indes offenbart sich nur so die richterliche Qualität der unteren Instanzen, wenn auch leider ohne persönliche Konsequenzen.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen