© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de 43/03 17. Oktober 2003
 


Kolumne
Geisterscheidung
Klaus Motschmann

Zu den Wesensmerkmalen ideologischen Denkens gehört die Fähigkeit, alles, was in der politischen Wirklichkeit der Ideologie widerspricht, als "Entartung" einer an sich guten Idee zu beurteilen, gelegentlich sogar zu verurteilen. Auf diese Weise sollen keine Rückschlüsse von der Praxis auf die Theorie gezogen werden.

Man erinnere sich in diesem Zusammenhang an die ideologischen Exerzitien der maßgebenden Sozialisten, um ihre Gefolgschaft und darüber hinaus dem ganzen Volk die offenkundigen Widersprüche des realexistierenden Sozialismus zum "wahren" Sozialismus verständlich zu machen. Es ist ihnen tatsächlich weithin gelungen.

Aus dieser Erfahrung resultiert neuerdings die Hoffnung der Ideologen des Multikulturalismus, unserem Volk die Unterschiede zwischen dem Islam (als Religion) und dem Islamismus (als Ideologie) verständlich machen zu können. Was wir in der politischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit der Staaten des realexistierenden Islam zur Kenntnis nehmen - und das ist ja einiges! -, hat mit dem "wahren" Islam angeblich nichts zu tun. Es handele sich um ideologisch-fundamentalistische Entartungen einer großen und verehrungswürdigen Religion.

Wenn man dieser Argumentation für einen Augenblick folgt, dann sollte sich allerdings die naheliegende Frage stellen, was die Vertreter des "wahren" Islam tun, um sich von dieser "Entartung" nicht nur überzeugend abzugrenzen, sondern sie auch entschieden als das zu bekämpfen, was sie demnach ist: eine bedrohliche, politische Ideologie unter dem Deckmantel der Religion.

Insofern ist es eine müßige Frage, ob das in den letzten Wochen vielzitierte Kopftuch einer muslimischen Lehrerin als authentisches Symbol des wahren Islam oder als Kennzeichen des revolutionären Islamismus anzusehen ist. Niemand wird bestreiten können, daß in unseren Medien der Eindruck vermittelt wird, daß letzteres der Fall ist, zumal die Vertreter des "wahren" Islam betonen, daß das Tragen des Kopftuchs keineswegs zu den religiösen Pflichten einer muslimischen Frau gehört.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen sollte also auf ein hartnäckiges Bestehen auf das garantierte Grundrecht der Religionsfreiheit verzichtet werden. Wenn es richtig ist, daß es nicht darauf ankommt, was jemand auf dem Kopfe trägt, sondern was er im Kopfe hat, dann sollte für Klarheit in den Köpfen aller Beteiligten gesorgt werden. Deshalb nochmals: Geisterscheidung ist das Gebot unserer Zeit.

 

Prof. Dr. Klaus Motschmann lehrte Politikwissenschaften an der Hochschule der Künste in Berlin.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen