© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/03 05. Dezember 2003

Meldungen

Gedenkstein gegen Vertreibung geschändet

POTSDAM. Der vor wenigen Wochen aufgestellte Gedenkstein gegen die Vertreibung von Völkern des Bundes der Vertriebenen (BdV) neben dem Alten Rathaus in Potsdam wurde am vergangenen Sonntag geschändet. Unbekannte besprühten die Tafel mit einem Zitat Albert Schweitzers mit dem Spruch "Deutsche Täter sind keine Opfer". Blumengebinde für die Opfer der Vertreibung wurden verwüstet. Obwohl der Potsdamer BdV-Vorsitzende Harry Horlitz daran erinnerte, daß ähnliche Parolen bereits zur Einweihung des Gedenksteins aus Reihen der Antifa Potsdam aufgetaucht seien, stellte die Polizei fest, daß es über Hintergründe und Täter keinerlei Erkenntnisse gibt. SPD-Oberbürgermeister Jann Jakobs distanzierte sich von dem Anschlag in einer Pressemeldung und hob den Versöhnungscharakter des Gedenksteins für die Opfer von Krieg, Flucht, Vertreibung und Gewalt hervor. "Wenn Menschen dazu eine andere Meinung haben, sollte diese in einer Demokratie zivilisiert geäußert werden. Das Beschmieren von Gedenksteinen gehört nicht dazu."

 

Kontokündigung bei Republikanern illegal

HANNOVER. Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am Dienstag vorangegangene Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle und des Landgerichts Hannover bestätigt, wonach die Postbank Hannover ein Girokonto der Republikaner fortführen muß. Die im September 2000 vorgenommene Kündigung des Girovertrages bedeute eine "unzulässige rechtliche Behinderung" und beeinträchtige die politische Tätigkeit der Partei. Die Bank hatte sich aus Gründen der "politischen Hygiene" zu der Kündigung entschlossen. In ihrer Revision hatte sich die Postbank auf ihre Vertragsfreiheit berufen. Die BGH-Richter meinten hingegen, zum Zeitpunkt der Kündigung seien die Aktien der Deutschen Post AG noch vollständig im Eigentum des Bundes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewesen und unterlägen damit einem Willkürverbot. Solange eine Partei nicht als verfassungswidrig eingestuft sei, solle sie "in ihren politischen Aktivitäten von jeder rechtlichen Behinderung frei sein", argumentierte der Senat.

 

Spendenskandal: Auch Kölner CDU betroffen

KÖLN. Polizei und Staatsanwaltschaft haben am letzten Dienstag das Privathaus des früheren Kölner CDU-Parteivorsitzenden Richard Blömer durchsucht. Auch die Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbands, den Blömer bis Ende Oktober geleitet hatte, sei durchsucht worden, bestätigte die Sprecherin der Kölner Staatsanwaltschaft, Regine Appenrodt. Hintergrund der Durchsuchungen ist der Vorwurf gegen Blömer, daß mit seinem Wissen im Kommunalwahlkampf des Jahres 1999 Barspenden in Höhe von 12.000 Euro illegal gestückelt und falschen Spendern zugeordnet worden sein sollen. Vor diesem Hintergrund ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den CDU-Politiker, der von seinem Posten als Chef des Kreisverbandes zurückgetreten war.


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