© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/03 05. Dezember 2003

Meldungen

Sexualstrafrecht soll härter werden

BERLIN. Der Bundesrat hat Einspruch gegen das neue Sexualstrafrecht eingelegt. Mit dem Gesetz sollen die Strafvorschriften gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern, Jugendlichen und widerstandsunfähigen Menschen verschärft und die Verbreitung von Kinderpornographie eingedämmt werden. Die Länderkammer war im Vermittlungsausschuß mit der Forderung nach noch schärferen Regelungen gescheitert. Der Bundestag kann den Einspruch mit absoluter Mehrheit zurückweisen. Nach der Novelle beginnt die Verjährung in folgenden Fällen frühestens mit dem 18. Geburtstag des Opfers: sexuelle Mißhandlung von Schutzbefohlenen, Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses und sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken. Zudem wird der Straftatbestand des Kinderhandels erweitert. Die Altersgrenze der geschützten Kinder wird von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt und auf Pflegekinder ausgedehnt.

 

Terror-Prozeß in Halle geht weiter

HALLE. Der Prozeß gegen drei mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt ist am Dienstag in Halle mit Beweisanträgen der Verteidigung fortgesetzt worden. Die für diesen Verhandlungstag ursprünglich angekündigten Plädoyers wurden nicht gehalten. Den zwischen 22 und 24 Jahre alten Angeklagten wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, Mitglied einer in Sachsen-Anhalt agierenden linksextremistischen Vereinigung zu sein sowie mehrere Brandanschläge verübt zu haben. Zwei der Beschuldigten saßen bereits seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, der dritte seit April 2003. Die Haftbefehle gegen die drei jungen Männer hatte das Oberlandesgericht vor einigen Tagen überraschend aufgehoben. Die Haftentlassung wurde damit begründet, daß nach bisherigen Erkenntnissen eine Verurteilung nach Paragraph 129 a Strafgesetzbuch nicht wahrscheinlich sei.

 

Soziale Ächtung gegen Hohmann setzt sich fort

BONN/ BERLIN. Auch der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr möchte sich Schritte gegen den aus der Unionsfraktion ausgeschlossenen Bundestagsabgeordneten und Major der Reserve Martin Hohmann vorbehalten. Gegen das einfache Mitglied solle vorgegangen werden, falls das Präsidium des Bonner Verbandes im Dezember bei seiner Prüfung eine Rufschädigung konstatieren werde, sagte ein Sprecher in der Berliner Zeitung. Massivere Schritte hat der Berliner Förderverein Invalidenfriedhof angekündigt. Sollte das Vereinsmitglied Hohmann nicht bis Januar freiwillig den 148 hochrangige Mitglieder umfassenden Verein verlassen, werde man offiziell seinen Rauswurf beschließen. Hohmanns Rede sei mit der Satzung nicht vereinbar, sagte der Förderverein-Vorsitzende und ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus Francke aus Hamburg.


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