© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/03 12. Dezember 2003

Meldungen

Kaplan zu Recht das Asylrecht entzogen

MÜNSTER. Dem Islamistenführer Metin Kaplan ist die Anerkennung als politischer Flüchtling in Deutschland endgültig entzogen worden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wies den Berufungsantrag Kaplans gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Zugleich ließ das Gericht eine Überprüfung zu, ob Kaplan doch noch in die Türkei abgeschoben werden kann. Der Entzug der Asylanerkennung für den Gründer des im Dezember 2001 verbotenen fundamentalistischen "Kalifatsstaats" ist damit rechtskräftig. Die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung, begründete das Oberverwaltungsgericht die Ablehnung der Zulassung der Berufung. Es bedürfe keiner Klärung in einem Berufungsverfahren, daß eine Asylanerkennung mit der Begründung widerrufen werden dürfe, der Ausländer stelle eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar, weil er wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sei. Kaplan hat wegen Aufrufs zum Mord an einem später tatsächlich getöteten Konkurrenten eine vierjährige Haftstrafe abgesessen.

 

Sozialsystem attraktiv für Moslem-Terroristen

FRANKFURT/MAIN. Die Festnahme eines mutmaßlichen Anführers der islamistischen Terrorgruppe Ansar el Islam in München belegt aus Sicht von Experten, daß militante Extremisten Deutschland nach wie vor als Rückzugs- und Rekrutierungsraum nutzen. "Wir haben die Brandstifter unter uns", so der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen. Er halte es für bedenklich und gefährlich, daß in Deutschland "offenbar ein Klima besteht, in dem sich potentielle Selbstmordattentäter anwerben lassen". Der Terrorismusexperte Rolf Tophoven sagte, der aktuelle Fall zeige, daß in Deutschland für den "Heiligen Krieg in Irak" geworben werde. Für militante islamistische Gruppierungen sei Deutschland "eine Art Insel, ein relativ liberaler Rechtsraum, den man gnadenlos ausbeutet". Lockend wirkten vor allem das hiesige Sozialsystem und funktionierende islamistische Netzwerke.

 

BKA-Chef: Terroristen als Kronzeugen

WIESBADEN. BKA-Chef Ulrich Kersten hat sich für eine Kronzeugenregelung für radikale Islamisten ausgesprochen. Das Bundeskriminalamt halte die Kronzeugenregelung für ein geeignetes Instrument, um Terrorismus und Organisierter Kriminalität entgegenzuwirken, sagte Kersten in Wiesbaden. "Es gibt Personen mit Insiderwissen, die bereit sind, sich zu offenbaren, aber wissen wollen, was für sie herausspringt", erklärte Kersten. Der Chef des Bundeskriminalamtes sprach von einem Netzwerk des islamistischen Terrorismus, das in Deutschland sichtbar werde. Nahezu alle Tatverdächtigen, die in der jüngsten Vergangenheit gefaßt worden seien, hätten untereinander Kontakt gehabt.


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