© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 52/03 19. Dezember 2003 u. 01/04 26. Dezember

Angriff auf Omas kleines Häuschen
Finanzpolitik: Die Mittelstandsvereinigung von CDU/CSU will die Erbschaftssteuer durch eine Nachlaßsteuer für alle ersetzen
Bernd-Thomas Ramb

Die Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU (MIT) strebt laut ihres Vorsitzenden Peter Rauen einen radikalen Umbau der Erbschaftssteuer an, verbunden mit einer Namenskosmetik: Die Erbschaftssteuer soll formal abgeschafft und durch eine Nachlaßsteuer ersetzt werden. Die Unions-Mittelstandsvertreter glauben damit mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen, wie der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung behauptet. Faktisch ändert sich zunächst allerdings herzlich wenig. Stirbt ein Vermögensbesitzer, müssen die Erben nach wie vor zahlen.

Geht es nach den Unions-Plänen, soll die Nachlaßsteuer jedoch grundsätzlich auf alle Erbschaften erhoben werden, wenn auch nur mit einem Steuersatz von zwei Prozent statt der üblichen sieben bis 30 Prozent für Angehörige ersten Grades. Gleichzeitig sollen alle Freibeträge und Ausnahmetatbestände wegfallen. Versteuert werden somit auch Minimalerbschaften und das bisher verschonte Elternhaus. Nach MIT-Berechnungen würde damit der Staat, genau genommen die Bundesländer, denen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer zustehen, künftig 5,5 Milliarden Euro im Jahr einnehmen, 2,3 Millionen mehr als die derzeitigen Erbschaftssteuereinkünfte von rund 3,2 Milliarden Euro jährlich.

MIT-Chef Rauen ist der Ansicht, mit dem Umbau der Erbschaftssteuer werde das Hauptproblem vieler mittelständischer Firmen bei der Übertragung des Betriebs auf die Kinder abgeschafft. Denn gerade diese hätten große Schwierigkeiten, die dann fällige Erbschaftssteuer von bis zu 30 Prozent zu finanzieren. Allerdings zielt er mit der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nach eigenen Angaben auch auf eine "angemessene Möglichkeit des Staates", sich zu finanzieren. Der CDU-Bundestagsabgeordnete meint: "Zwei Prozent tun keinem weh." Eine gewagte Behauptung.

Für jemanden, der andernfalls 30 Prozent zu zahlen hätte, mag diese Einschätzung zutreffen. Da nun die neue Nachlaßsteuer ausnahmslos alle treffen soll, wird aber auch der Erbe eines bisher erbschaftssteuerfreien Kleinvermögens getroffen. Insbesondere die nichtteilbaren Nachlässe können mit der Unions-Erbidee in eine bittere Falle laufen. Denn in den seltensten Fällen liegt die zu zahlende Erbschaftssteuer, auch wenn sie nun Nachlaßsteuer heißt, als Barvermögen abrufbereit. Das Haus, das beispielsweise dem wegen einer Behinderung nur vermindert erwerbsfähigen Kind hinterlassen wird, um ihm eine dauerhafte Bleibe zu ermöglichen, kann nicht mit einem Anteil von zwei Prozent verkauft werden, sondern nur ganz. Zwei Prozent können - nicht nur in wenigen Ausnahmefällen, an denen sich aber auch die Gesetzgebung messen lassen muß - dann schnell zum kompletten Vermögensverlust führen.

Auch bei Betriebsvermögen garantiert der Zwei-Prozent-Discount-Tarif keinesfalls den Erhalt der Firma. Liegt die Bruttorendite des Unternehmens bei zirka einem Prozent des Kapitaleinsatzes, ein nicht außergewöhnlicher Wert bei mittelständischen Firmen, benötigt der Betrieb den Gewinn aus zwei Jahren, um die Vermögenssubstanz zu erhalten. Für viele mittelständische Erben würde dies das Ende des Familienunternehmens bedeuten. Steuer auf Betriebsvermögen - egal, ob lediglich im Erbfall oder permanent als Vermögenssteuer - bedeutet stets eine Schmälerung der Unternehmenssubstanz und damit eine Reduzierung des Produktionskapitals. Die negativen Multiplikatorwirkungen entsprechen in ihren Ausmaßen denen von fehlenden Investitionen. Rauen argumentiert in der typisch irrigen Meinung, kleine Prozentsätze seien generell unschädlich, frei nach der Philosophie, eine zweitägige Schwangerschaft ist so gut wie nicht schwanger. Bei ihm blockiert das finanzpolitische Kalkül die eigentlich vorgegebene Sicht auf die Erfordernisse der Mittelstandspolitik. Die nicht großparteipolitisch gebundenen Mittelstandvertreter sind da wesentlich weiter und geradliniger in ihrem Denkvermögen. So hat der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU), Max Schön, kürzlich die wichtigsten Punkte zusammengefaßt:

- Bei Familienunternehmen ist in der Regel der wesentliche Teil des Vermögens in Maschinen, Gebäude oder Anlagen der Firma investiert. Die Erbschaftsteuer erfordert zwangsläufig den Verkauf von Substanz.

- Beim Aufbau seines Betriebsvermögens hat der Unternehmer Steuern bezahlt und Arbeitsplätze geschaffen. Kapital und Vermögen sind ausschließlich aus bereits versteuertem Einkommen aufgebaut worden.

- Der Unternehmer, wie auch derjenige, der Privatvermögen bildet, hat sein Geld investiert statt konsumiert. Mit dem Bau oder Erwerb von Immobilien wurden Arbeitsstätten oder Wohnraum geschaffen, mit den Maschinen und Anlagen einer Firma Produkte und Dienstleistungen hergestellt.

Der ASU-Präsident poltert durchaus berechtigt: "Wer ist hier der Parasit? Der Staat, indem er die Substanz wegnimmt, oder der Unternehmer, indem er sagt, er will Substanz erhalten?" und fordert ordnungspolitisch konsequent die Abschaffung aller Substanzsteuern: "Alles sollte einmal im Leben besteuert werden, und damit basta. Danach liegt es in der Freiheit des Einzelnen, damit zu tun, was er will, zu verschenken, zu vererben, auszugeben."

Schön räumt allerdings der steuerpolitischen Realisierung dieser Rechtsphilosophie nur geringe Chancen ein, denn "in unserer Gesellschaft erzeugt es leider nun mal immer Neid, wenn jemand Vermögen hat". Die Lösung könne aber nicht sein, die Reichen zu enteignen. "Im Osten hat man das ja schon mal gemacht. Wenn wir es erneut versuchen und eine 'DDR de luxe' aufbauen würden, hätten wir nach fünf Jahren das gleiche Problem wieder", meint der ASU-Präsident. Die einer freiheitlichen Verfassung entsprechende Lösung, die vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer, hat noch nicht einmal das Denken der Union erreicht - auch sie bleibt im Neidkomplex verhaftet.


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