© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/04 30. Januar 2004

Meldungen

Islamistenverein kann gegen Verbot klagen

LEIPZIG. Die islamistische Organisation Hizb ut-Tahrir kann in Deutschland gegen ihr vor einem Jahr erlassenes Verbot klagen. Das Prozeßrecht müsse es ermöglichen, daß sich die Organisation auch ohne Angabe eines ordentlichen Sitzes gegen ihr Verbot wehren könne, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach dem Urteil muß der Bund nun dem Gericht die Erkenntnisse vorlegen, die zu dem am 10. Januar 2003 erlassenen Verbot geführt hatten. Nach Metin Kaplans Kalifatsstaat und dem Spendensammelverein Al Aqsa war Hizb ut-Tahrir die dritte islamistische Organisation, der Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Betätigung in Deutschland verboten hatte. Grundlage war die Abschaffung des so genannten Religionsprivilegs im Dezember 2001, das bis dahin das Verbot von Organisationen erheblich erschwerte, die sich als Religion ausgaben. Hizb ut-Tahrir ("Partei der Befreiung") verneint dem Innenministerium zufolge das Existenzrecht Israels, verbreitet "massive antijüdische Hetzpropaganda" und fordert die Tötung von Juden. In Deutschland ist die Organisation vor allem an Universitäten aktiv.

 

Wende im Hamburger Terrorprozeß?

HAMBURG. Der im zweiten Hamburger Terrorismusprozeß von der Bundesanwaltschaft überraschend benannte Zeuge hat nach Angaben zweier Kriminalbeamter den Angeklagten Abdelghani Mzoudi schwer belastet. Die BKA-Beamten berichteten vor dem Oberlandesgericht über eine Vernehmung des anonymen Zeugen, der nach eigenen Angaben bis Mitte 2001 iranischer Geheimdienstmitarbeiter war. Der Zeuge behauptete demnach unter Berufung auf eine "Quelle" im iranischen Geheimdienst, Mzoudi sei "in der Logistik der Operation 11. September 2001 tätig gewesen". Den BKA-Beamten zufolge fand die Vernehmung des Mannes am vergangenen Montag statt. Auch auf wiederholte Nachfrage des Gerichts wollten sich die Zeugen nur vage zur Glaubwürdigkeit des angeblichen Spions äußern. "Man kann das alles nicht ausschließen, was er sagt", sagte einer der beiden. Das BKA sei bei der Prüfung seiner Angaben aber "noch ganz am Anfang". Die Beamten bestätigten aber auch, daß der Zeuge für seine Aussagen soviel Geld haben wolle, daß er "davon seinen Lebensunterhalt bestreiten" könne.

 

Heftige Angriffe gegen türkische SPD-Frau

DUISBURG. Die Duisburger Initiative "Mein Kopftuch", ein Zusammenschluß von Frauen, "die sich bewußt zum Islam bekennen", hat die türkischstämmige SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün wegen ihrer Anti-Kopftuch-Haltung heftig kritisiert. Ihre Herkunft berechtige sie nicht, "sich als Sprachrohr der Muslime hinzustellen", heißt es in einem offenen Brief an die Berliner SPD-Zentrale. "Mein Kopftuch" erinnert daran, daß die SPD ihren Wahlsieg nur mit Hilfe der eingebürgerten Muslime geschafft habe.


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