© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 14/04 26. März 2004

Meldungen

Familienministerin warnt vor Fernsehen

BERLIN. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) warnt vor einem ausufernden Fernsehkonsum vieler Kinder. Es sei "Körperverletzung, einem Vierjährigen einen eigenen Fernseher ins Kinderzimmer zu stellen", kritisierte die SPD-Politikerin. Da Kinder in diesem Alter noch nicht zwischen Realität und Fiktion unterscheiden könnten, sollten sie niemals alleine vor dem Fernseher sitzen, mahnte Schmidt. Ebenso sollten sie "nicht alles und nicht zu viel sehen". Auch ältere Kinder schauten heutzutage häufig zu viel Fernsehen und zudem Sendungen, die nicht für sie gemacht seien, beklagte Schmidt. Dadurch würden sie auch mit Gewaltdarstellungen konfrontiert, "mit denen sie nicht umgehen können". Die Familienministerin erinnerte zugleich an die Vorbildfunktion der Eltern. "Wenn sie selbst stundenlang vor dem Fernseher sitzen, werden das auch die Kinder nachahmen", warnte sie.

 

Untreue: Saarbrückens Ex-OB verurteilt

SAARBRÜCKEN. Am vergangenen Montag verurteilte das Saarbrücker Landgericht Saarbrückens Oberbürgermeister Hajo Hoffmann (SPD) erneut wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Daraufhin trat der 59jährige von seinem Amt zurück. Auch in zweiter Instanz sah es das Gericht als erwiesen an, daß Hoffmann beim Bau seines Privathauses Gartenarbeiten zunächst zu Lasten städtischer Gesellschaften abgerechnet hatte. Nach seinem ersten Verfahren im Mai 2002 war der SPD-Politiker vom Amtsgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt und vom Dienst suspendiert worden (JF 22/02). Mit der Geldstrafe entgeht Hoffmann jetzt knapp einem Eintrag ins Vorstrafenregister. Gegen das Urteil legte er Revision beim Oberlandesgericht ein. Er werde erforderlichenfalls durch alle Instanzen gehen, "um meine volle Rehabilitierung herbeizuführen", erklärte Hoffmann über seinen Anwalt.

 

Zusätzliches Verfahren gegen Max Strauß

MÜNCHEN. Der Politikersohn Max Strauß muß sich neben seinem Steuerhinterziehungsverfahren in Augsburg ab dem 16. April in einem weiteren Prozeß vor dem Münchner Landgericht verantworten. In dem Verfahren um die Wabag-Affäre wird Strauß vorgeworfen, als Anwalt der Firmengruppe zu einem Anlegerbetrug beigetragen zu haben, wie das Landgericht mitteilte. Dabei geht es um einen Schaden von über 70 Millionen Euro. Strauß soll wider besseren Wissens den Eindruck erweckt haben, die Wabag sei ein vertrauenswürdiges Unternehmen. Für seine Anwaltstätigkeit habe Strauß ein Honorar von 650.000 Euro kassiert. Er soll laut Anklage aber gewußt haben, daß die Firma vor allem zum Betrug aufgebaut worden sei. Das Unternehmen hatte in den neunziger Jahren Beteiligungen an angeblich sicheren Umweltprojekten in den neuen Bundesländern verkauft.


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