© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 24/04 04. Juni 2004

Vorwärts! Zurück in die Barbarei?
Folterverbot: Geradezu beängstigend schnell werden Rechtsgrundsätze als Ballast über Bord geworfen
Peter-Michael Diestel

Des Schreibens kundige Pastores schrieben auf, was sie an Greueltaten im Dreißigjährigen Krieg sahen. Etwa der mecklenburgische Priester Eddelin in einem "Kurzen wahrhaftigen Bericht":

"Anno 1637 seien die Kaiserlichen wieder heruntergekommen in dies Land und haben darinnen mit Rauben und tyrannischen Umgehen mit den armen Leuten sehr übel hausgehalten (...) Das Weibervolk haben sie geschändet (...) einen Mühlenknecht im Backofen verbrannt (...) Adel und Unadel, geist- und weltlich, Bürger und Bauer, Mann und Weib, Herr und Knecht, alt und jung, gelahrt und ungelahrt sein ohne Unterschied übel traktieret, sehr gejaget, heftig geschlagen, böslich verwundet, gänzlich beraubet, tyrannisch, unchristlich, barbarisch auf mancherlei unaussprechliche Art und Weise gemartert, gepeinigt, unschuldig und erbärmlich getötet."

Die Landstände beklagten gegenüber ihrem Herzog, daß die Soldateska "auch die Schwangeren und Säuglinge, ja der Todten Körper in ihrem Ruhebette ganz nicht verschonet, sondern dieselben, wie auch die Adelichen Wittiben, Frauen und Jungfrauen, auch die kleinen unmündigen Kinder geplündert, beraubet, geengstigt, jämmerlich geschlagen, nackend und bloß ausgezogen" und "Eheweiber, Mägden und unerwachsene Kinder insonders mit Nothzüchtigungen" geschändet haben. "O Jammer, o Not, o Elend!"

367 Jahre später erschrecken den gebildeten Teil der Menschheit ähnliche Texte und zudem fotografische Abbilder von Greueltaten, deren Gräßlichkeit Hieronymus Boschs dämonische Phantasien von der Hölle und dem Jüngsten Gericht wie sanftmütige Malereien erscheinen lassen. Die Soldateska wütet heutzutage, als habe der Dreißigjährige Krieg nicht mit dem Westfälischen Frieden geendet und mit ihm das klassische Völkerrecht mit der Unterscheidung zwischen Kriegs- und Friedensrecht begonnen. Seitdem war unter anderem geregelt, daß militärische Auseinandersetzungen mit einer förmlichen Kriegserklärung bekanntzugeben sind und ihr Ende durch den Friedensvertrag beschlossen wird.

Nach dem ersten der verheerenden zwei Weltkriege beschlossen die erschöpften Völker am 27. August 1928 im Briand-Kellogg-Pakt, künftig auf Krieg zur Durchsetzung nationaler Ziele zu verzichten und Streitfälle auf friedlichem Weg beizulegen. Die USA gehörten neben Deutschland, Großbritannien, Frankreich und anderen zu den Signatarmächten. Völkerrechtliche Regelungen des Kriegächtungspaktes gingen nach dem Zweiten Weltkrieg in die Satzung der Uno ein. Sie erlaubt Kriege nur noch als Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung respektive als militärische Sanktion des Sicherheitsrates zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit. Die USA gehören zu den Initiatoren dieses Weltbundes für Frieden und Sicherheit.

Das alles und mehr ficht den nur von einer Minderheit gewählten US-Präsidenten und seine Clique in Übersee nicht an. Mit ungeheurer Machtfülle und einer unfaßbar riesigen Militärmaschinerie ausgestattet, klassifizieren sie selbstherrlich die Welt in Schurkenstaaten und Verbündete bzw. trivial in Gute und Böse. Sie allein bestimmen, welches Land ihrer Aggression zum Opfer fällt - mit ausgeklügelter medialer Absichtsbekundung statt mit förmlicher Kriegserklärung. Uno-Charta und internationale Vereinbarungen stören nicht weiter. Schnee von gestern.

Ihre Soldateska wütet gegen "Adel und Unadel, geist- und weltlich, Bürger und Bauer, Mann und Weib, Herr und Knecht, alt und jung, gelahrt und ungelahrt", setzt außerhalb des eigenen Territoriums und außerhalb jeglichen Rechts Hunderte illegal Gefangene unmenschlichen Haftbedingungen aus und so weiter und so fort.

Selbst ausgebuffte Propaganda-Größen können die sich immer deutlicher konturierende Abkehr von völkerrechtlichen Vereinbarungen und weiteren Rechtsgrundsätzen hin zu Willkür und Barbarei nicht mehr hinter ihrem Nebelvorhang von Lügen, Verschweigen, Halbwahrheiten und Desinformation verbergen. Gottgleich und zynisch werden (nicht nur) in Übersee hehre Rechtsgrundsätze der Menschheit ignoriert, die ihren Ursprung allemal im verachteten "alten Europa" haben.

Die Soldateska wütet heute schlimmer als im Mittelalter

Des großen Philosophen Immanuel Kants kategorischer Imperativ benannte philosophisch prägnant, daß das Ziel jeglicher Pflichterfüllung des Einzelnen im Wohl des Ganzen liegt - nicht im Wohl einer Handvoll Übersatter. Friedrich der Große bezeichnete sich als ersten Diener im Staate - nicht als den ersten Selbstbediener. Und der Reformer Julius von Hardenberg bezeichnete die "Revolution im guten Sinn, gerade hinführend zu dem großen Zwecke der Veredelung der Menschheit, durch Weisheit der Regierung und nicht durch gewaltsame Impulsion von innen und außen" als leitendes Prinzip und Ziel anstehender Veränderungen - nicht zur Barbarisierung der Menschheit. Man vergegenwärtige sich: Als diese Maximen verkündet wurden, war man in Übersee noch mit dem Genozid an den indianischen Ureinwohnern beschäftigt.

Wer von den kriegswilligen Ungebildeten und Dallas-Raffkes weiß überhaupt vom Kriegsaktionenrecht (Haager Recht), das die durch Krieg hervorgerufenen Leiden mildern soll? Mit Uran angereicherte Geschosse, Napalm und viele andere ihrer Kampfmittel bewirken das Gegenteil. Das humanitäre Völkerrecht will den vom Krieg betroffenen Menschen (einschließlich Soldaten) einen gewissen Schutz bieten. Folter steht dem diametral entgegen.

Kriegshandlungen dürfen nicht gegen die Zivilbevölkerung und deren Eigentum gerichtet sein. Das schert die Angreifer weder in Bagdad noch in palästinensischen Flüchtlingslagern. Sie künden ihre vernichtenden Aktionen großmäulig an, bilanzieren sie prahlerisch nach Vollzug und verbreiten Lügen von Kollateralschäden. Man denke an die Texte und Bilder von aktuellen Kriegsschauplätzen angesichts dieses Rechtsgrundsatzes: Gegen den wehrlosen oder zur Ergebung bereiten Feind dürfen keine weiteren Kriegshandlungen gesetzt werden.

Besonders erbärmlich ist, werden schutz- und wehrlose Menschen - aus welchen Gründen auch immer - "traktieret, sehr gejaget, heftig geschlagen, böslich verwundet, gänzlich beraubet, tyrannisch, unchristlich, barbarisch auf mancherlei unaussprechliche Art und Weise gemartert, gepeinigt". Die Irak-Teufeleien stehen in unseliger Tradition etwa zu den "Tigerkäfigen" im Vietnamkrieg, aus denen Kriegsgegner der USA nur physisch oder psychisch gebrochen herauskamen - wenn überhaupt.

In der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" aus dem Jahre 1948 wird die Folter international geächtet. Die vier Genfer Konventionen des Internationalen Roten Kreuzes von 1949 verbieten völkerrechtlich verbindlich die Folter ganz allgemein, also auch als Mittel im Krieg. Die "Antifolterkonvention" der Uno trat 1987 in Kraft. Was die Weltbeherrscher davon halten, belegen unsägliche Fotos: Folter als probates Mittel im Verhör, zur egosexuellen Befriedigung oder als Kick for Fun.

"Wie der Herr, so das Gescherr", lautet ein altes deutsches Sprichwort. So verwundert nur wenig, daß sich mancher in Deutschland im Stechschritt und unter dem Motto "Von den USA lernen, heißt siegen lernen" dem Marsch zurück in das Zeitalter der ungesetzlichen Möglichkeiten anschließt. Da bekunden namhafte Bürger wie ein Bundeswehr-Professor, ein Polizei-Vizepräsident, ein Vize-Ministerpräsident und ein ehemaliger SPD-Parteivorsitzender, sich unter bestimmten Bedingungen für die Folter erwärmen zu können. Ist ihnen wirklich nicht bewußt, daß sie sich mit Terroristen auf eine Stufe stellen und in einer demokratisch strukturierten Gesellschaft das legitimieren wollen, was in Folterhöhlen der Gestapo geschah?

Werden künftig Richter vermummt Recht sprechen?

Mit einer ihrer Foltermethoden gehen heutige Mißhandler sogar über mittelalterliche Praktiken hinaus: Sie machen ihre Gefangenen blind, indem sie ihnen ein sackähnliches Etwas über den Kopf stülpen oder ein Tuch über die Augen binden. Unvergeßlich bleibt das Bild eines gefesselten und auf die genannte Weise blind gemachten Irakers mit seinem kleinen weinenden Sohn auf dem Schoß. Nur Unmenschen bringen solches fertig. Früher durften Todgeweihte auf eigenen Wunsch beim Exitus eine undurchsichtige Kapuze tragen. Heute ziehen Verbrecher den Gekidnappten einen Sack über den Kopf, weil sie und ihr Aufenthaltsort nicht erkannt werden sollen. Sind die staatlichen Überstülper auf diese Stufe gesunken? Wer hat dagegen aufbegehrt?

Apropos Vermummung. Wie Medien berichteten, sei in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg gefoltert worden, und zwar von maskierten Justizbeamten. Im Jahre 1994 - so die amtierende brandenburgische Justizministerin - habe man die Sturmmasken angeschafft. Daß sie getragen worden seien, davon habe sie nichts gewußt. Der JVA-Leiter auch nicht. Wie üblich: Schwesterlein und Brüderlein Ahnungslos.

Seit Jahr und Tag besteht in Deutschland ein Schutzwaffen- und Vermummungsverbot für oder besser gegen demonstrierende Bürger. Wer von seinem demokratischen Demonstrationsrecht Gebrauch macht, darf keine "Schutzwaffen" bei sich tragen. Als da sind Schutzbrille, Lederbekleidung, Schienbeinschutz und dergleichen. Wer mit diesen "Schutzwaffen" auf dem Weg zu einer Demonstration angetroffen wird, kann Ärger mit der Polizei bekommen. Er soll sich gefälligst bei Tränengasein-sätzen die Augen ausheulen sowie Stockschläge und Wasserkanonaden bis ins Mark spüren.

Noch Schlimmeres erwartet denjenigen, der eine Maske, eine Kapuze, einen Motorradhelm, Schal oder eine dunkle Sonnenbrille mit sich führt oder gar trägt. Wer sich während einer Demonstration mit diesen Gegenständen (Sonnenbrille!) "vermummt", ist als Straftäter festzunehmen und muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen, weil er die Feststellung seiner Identität zu verhindern beabsichtigt.

Warum aber vermummen sich Staatsbedienstete wie Henker im Mittelalter? Was haben sie zu verbergen? Kläglich die offizielle Begründung: Man befürchte Rache gegen sich und seine Familie. Wie denn - könnte mich als Anwalt nicht auch die Rache juristischer Gegner treffen? Werden künftig Richter, Staatsanwälte und Geschworene maskiert Recht sprechen? Vermummungsgebot für Politiker und Parlamentarier, wenn sie einschneidende Gesetze und Verordnungen beschließen? Oder soll die staatlich sanktionierte mittelalterlich anmutende Maske einschüchtern und die Identifizierung von Quälern und Folterern verhindern?

Mitunter übertrifft der Geselle den Meister. Zumal mit vorauseilendem Gehorsam. Während der erste Mann auf dem weißen Luxusliner unter dem Eindruck kontinentweiter Proteste gegen seine Folter-Söldner verkünden läßt, ab sofort auf den Schlafentzug als "Verhörmethode" zu verzichten, verlautet in Deutschland klamm und heimlich, daß sie beibehalten wird.

Wenigstens erwähnen sollte man weitere subtile "Maßnahmen", mit denen in Deutschland nicht nur geliebäugelt wird: Videoüberwachung, Elektroschockwaffen, elektronische Fußfesseln für Schulschwänzer, vorbeugender Strafvollzug (wie Schutzhaft heute bezeichnet wird) ... Die Auflistung ließe sich fortsetzen.

Womit ich zu einem der Grundübel unserer "modernen" Zeit zurückgekehrt bin: der zunehmenden internationalen wie nationalen Mißachtung geltenden Rechts, zum Marsch in die Barbarei. Schieß oder stirb, sei das Programm? Der Starke hat immer recht das Credo? Mammon die Religion? Da seien Gott vor und das alte Europa.

 

Dr. jur. Peter-Michael Diestel, Jahrgang 1952, Rechtsanwalt, war 1990 letzter DDR-Innenminister und später Landtagsabgeordneter und CDU-Fraktionschef in Brandenburg.

Foto: Irakisches Gefängnis Abu Gharib, US-Soldaten: "Übel traktieret, heftig geschlagen, böslich verwundet"


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