© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/04 02. Juli 2004

Im Zweifel multikulti
von Alexander Barti

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage der Lehrerin Fereshta Ludin im sogenannten "Kopftuchstreit" zurückgewiesen. Die Muslimin hatte darauf bestanden, mit bedecktem Kopf an einer staatlichen Schule Unterricht erteilen zu dürfen. Wer glaubte, nun werde es zu einem sensationellen Urteil kommen, sah sich getäuscht. Die Richter argumentierten überraschend "ideologiefrei", ließen aber auch erkennen, daß sich in einigen Jahren manches ändern kann.

Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates sei nicht im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, so das Gericht, sondern als "offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung". In einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Überzeugungen gebe es kein Recht darauf, von "kultischen Handlungen" und religiösen Symbolen eines anderen Glaubens verschont zu bleiben. Hier wurde voll und ganz der inzwischen entstandenen "multikulturellen Gesellschaft" Rechnung getragen. Für die Zukunft stellten die Richter fest, es müsse ein "Mittelweg" gefunden werden, der auch Schultraditionen, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre religiöse Verwurzelung berücksichtigen müsse. Wenn also in 25 Jahren Muslime die Bevölkerungsmehrheit stellen, dürfte es mit dem Kopftuch keine Probleme mehr geben. Denn was die Mehrheit dauerhaft will, kann kein Gericht verhindern.


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