© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/04 06. August 2004

Meldungen

Hildebrandt-Witwer klagt gegen DVU

POTSDAM. Die Familie der 2001 verstorbenen früheren brandenburgischen Sozialministerin Regine Hildebrandt wehrt sich gegen einen Werbespot der DVU für die Landtagswahl. Darin hatte die seit 1999 im Potsdamer Parlament vertretene Partei die SPD-Politikerin in ihre Nähe gerückt. Der Ehemann der Verstorbenen, Jörg Hildebrandt, forderte die DVU laut SPD am Dienstag per Rechtsanwalt auf, den Spot nicht mehr ausstrahlen zu lassen. In der DVU-Wahlwerbung heißt es: "Die DVU ist sicher: Regine Hildebrandt würde heute Protest wählen." SPD-Justiziar Carsten Stender erklärte, damit verletzten die "populistischen Provokateure" das postmortale Persönlichkeitsrecht. "Die DVU hat keinen Anspruch auf die Ausstrahlung eines solchen pietätlosen Spots. Sie muß sich zur Unterlassung verpflichten", sagte er.

 

Bewährungsstrafen im Mauerprozeß gefordert

BERLIN. Im vermutlich letzten Prozeß gegen Mitglieder des DDR-Politbüros wegen der Todesschüsse an der Mauer hat die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Angeklagten am Dienstag Bewährungsstrafen von zwei Jahren gefordert. Angeklagt vor dem Berliner Landgericht sind der 74jährige Hans-Joachim Böhme, einst SED-Chef in Halle, und der 73jährige Siegfried Lorenz, früher SED-Chef in Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Totschlag durch unterlassenes Eingreifen gegen das DDR-Grenzregime in drei konkreten Fällen. Im Juli 2000 waren Böhme, Lorenz sowie das frühere Politbüromitglied Herbert Häber von einer anderen Strafkammer des Berliner Landgerichts freigesprochen worden. Das Gericht war damals davon ausgegangen, daß die Angeklagten den Schießbefehl an Stacheldraht und Mauer nicht hätten stoppen können. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof am 6. November 2002 aufgehoben. Das Verfahren gegen Häber war abgetrennt worden. Häber war für den Tod dreier DDR-Flüchtlinge der Anstiftung zum Mord schuldig gesprochen worden.

 

BGS geht gegen Schleuser-Banden vor

BERLIN. Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist gegn eine Gruppe von Schleusern vorgegangen. Insgesamt wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg 21 Wohnungen in der Hansestadt, in Schleswig-Holstein, Hanau und Cottbus durchsucht, wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte. An den Aktionen waren insgesamt 280 BGS-Beamte beteiligt. Dabei wurden vier Haftbefehle gegen die algerischen und ägyptischen Haupttäter vollstreckt, hieß es weiter. Ferner wurden elf weitere Personen festgenommen und umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt. Den 15 Beschuldigten werden die banden- und gewerbsmäßige Schleusung von Ausländern aus dem nordafrikanischen Raum sowie Urkundenfälschungen vorgeworfen.


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