© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/04 13. August 2004

Erwachen
Lebensrechtler weiter aktiv
(idea / JF)

Das Interesse christlicher Gemeinden an Lebensrechtsfragen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Man hat sich mit der Abtreibungspraxis weitgehend abgefunden und protestierte nur noch verhalten gegen Kindstötungen im Mutterleib. Seit der letzten Reform des Paragraphen 218 im Jahr 1993, die die Fristenlösung mit Beratungspflicht einführte, habe die Kritik an der größten Menschenrechtsverletzung in Deutschland spürbar nachgelassen, beobachtet die stellvertretende Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen (TCLG), Gudrun Ehlebracht aus Bielefeld.

Hilfe für Schwangere in Not finde immer weniger Unterstützung, und Aufklärungskampagnen seien kaum noch gefragt. Doch allmählich ändere sich die Situation, so Ehlebracht. Bei der Jahreskonferenz der Deutschen Evangelischen Allianz in Bad Blankenburg berichtete Ehlebracht von einer "erfreulichen Hinwendung zu ethischen Fragen". Es würden wieder mehr Veranstaltungen über Beginn und Ende des Lebens angeboten als früher, was auch den Umgang mit ungewollter Schwangerschaft einschließe. Während der Konferenz habe das TCLG neue Einladungen zu Gemeindeeinsätzen erhalten.

Allerdings müßten viele Referenten bei Null anfangen, sagte Ehlebracht. Unter dem Einfluß der öffentlichen Meinung seien Abtreibungen statistisch und medizinisch verharmlost worden.

Bei einer spontanen Umfrage hätten Jugendliche geschätzt, daß in Deutschland jährlich etwa 8.000 Abtreibungen vorgenommen würden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden jedoch rund 130.000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr gemeldet. Aufgrund der Dunkelziffer gehen Experten davon aus, daß die tatsächliche Zahl zwischen 250.000 und 300.000 liegt. Auch die gesundheitlichen Risiken von Abtreibungen und die psychischen Folgen seien weitgehend unbekannt.

Ebensowenig wüßten die meisten Bürger, daß 97 Prozent aller Abtreibungen rechtswidrig seien und nur aufgrund einer vorhergehenden Beratung straffrei blieben. Ehlebracht zufolge müssen Familien gestärkt, Hilfen für Alleinerziehende entwickelt und mehr für Betroffene, Helfende und Politiker gebetet werden.

Als ein Sieg für die Lebensrechtler kann das Mitte Juli verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gewertet werden, wonach auch katholischen Beratungsstellen, die keine Scheine für straffreie Abtreibungen ausstellen, Anspruch auf öffentliche Förderung haben. "Das ist ein grandioses Urteil, das die wirkliche Beratung für das Leben der Ungeborenen würdigt", freute sich die Ärztin Claudia Kaminski, die der Bundesvereinigung Lebensrecht (BVL) vorsteht.

Der Kölner Kardinal Josef Meissner begrüßte ebenfalls die Anerkennung der "hervorragenden Arbeit" der Beraterinnen der katholischen Beratungsstellen durch das Bundesverwaltungsgericht.


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