© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 37/04 03. September 2004

Recht auf strengere Maßnahmen
Meeresschutz: Kompetenzen auf nationaler Ebene praktisch nicht durchsetzbar / EU regelt nur Mindeststandards
Alexander Barti

Im vergangenen Februar legte der Sachverständigenrat für Umweltfragen ein neues Gutachten über den "Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee" vor. Auf 220 Seiten benannte das Expertengremium zahlreiche Probleme, die das anfällige Ökosystem "Meer" gefährden. Die Einleitung giftiger Stoffe und die Überfischung der Fanggründe mag man zwar immer wieder beklagen, aber damit ist noch nicht geklärt, wie man der mißlichen Lage Herr werden könnte. Wer könnte wie gewährleisten, daß die Gewässer sauberer werden? Rechtliche Grundlagen gibt es dafür schon.

Dennoch: Obwohl Öleinleitungen nach internationalem Recht längst verboten sind, kann man auf einer Karte der Nordsee sehen, daß diese Umweltverschmutzung immer noch an der Tagesordnung ist. Es hapert also am Vollzug. Das Gutachten des Sachverständigenrates fand angesichts dieser Erkenntnis nur indirekt einen Lösungsansatz: Eine europäische Überwachungsbehörde mit der "nötigen Durchsetzungskraft" müsse her. Das bedeutet im Kern eine Forderung nach mehr EU-Zentralismus. Nur so entstünden klare Regelungen, die nicht zwischen den deutschen Bundesländern und auch nicht innerhalb Europas durch Interessenkollisionen verwässert würden.

Wahrscheinlich war das Umweltbundesamt (UBA) von dem Ergebnis des Sachverständigenrates nicht überzeugt. Denn in einer aktuellen, 200seitigen Studie ließ die Behörde prüfen, ob der Europäischen Union (EU) im Bereich des Umweltschutzes die alleinige Kompetenz zur Aushandlung völkerrechtlicher Verträge und zur Verwirklichung internationaler Absprachen zukomme. Die Frage sollte besonders mit Blick auf das Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks - das sogenannte Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR) von 1992 ­- geklärt werden ("EG-Kompetenzen bei völkerrechtlichen Verträgen im Umweltbereich unter besonderer Berücksichtigung des OSPAR-Übereinkommens").

Es bleibt weiter bei den Brüsseler Kungelrunden

Das Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik (Ecologic) kam zu der zunächst überraschenden Schlußfolgerung, wonach in der Regel die Mitgliedstaaten bei Meeresschutzmaßnahmen außenpolitisch­ zuständig seien. Die EU spiele nur insofern eine Rolle, als die Mitgliedstaaten durch ihre nationalstaatlichen Maßnahmen die gemeinschaftlich vereinbarte Politik nicht beeinträchtigen dürften.

Außerdem gelte der Grundsatz, wonach die Mitgliedstaaten wegen der konkurrierenden Zuständigkeiten bei umweltpolitischen Regelungen der EU - zum Beispiel bei Wasser- oder Naturschutz-Richtlinien - immer dann eigenständige Regelungen treffen dürfen, wenn sich die EU des Themas noch nicht umfassend angenommen habe. Nicht übersehen solle man außerdem, daß die EU im Umweltbereich nur Mindeststandards setzen könne, den Mitgliedstaaten stehe es daher frei, strengere Maßnahmen zu beschließen.

Aus diesem "Recht auf strengere Maßnahmen" resultiere die "außenpolitische Kompetenz". Auf dem Papier mag dieses Ergebnis befriedigend sein, aber letztlich handelt es sich um eine politische Fata Morgana. Denn die UBA-Studie räumt wenig später ein, nationale, umweltpolitisch strengere Anforderungen könnten "wegen der hohen rechtlichen Anforderungen kaum realisiert werden" - selbst wenn solche Beschlüsse und Empfehlungen regionaler Konventionen wie OSPAR­ vorlägen. Also bleibt doch wieder alles bei den Brüsseler Kungelrunden hängen, wie schon in dem Gutachten über Nord- und Ostsee im Februar indirekt moniert wurde.

Insofern mag der letzte Teil der aktuellen UBA-Studie besonders realitätsnah sein: In einem Kapitel "Verhandlungen vor Ort" werden "Handlungsanleitung" in deutscher und englischer Sprache geliefert, um für "zukünftige Verhandlungssituationen" gerüstet zu sein. Die Ergebnisse der Studie dienen dabei als Argumentationshilfen.

Wenn ein EU-Mitgliedstaat trotzdem nicht mit seinen Wünschen weiterkommt, besteht die - allerdings sehr theoretische - Möglichkeit, der EU die Zuständigkeit streitig zu machen. Oder man geht gleich einen Schritt weiter und versucht auf "umweltpolitischem Weg" die Standards zu verschärfen. Wer Brüssel kennt, der weiß, daß das gleichbedeutend ist mit dem Bohren von ganz dicken Brettern mit ganz stumpfem Werkzeug. Den Meeren erspart das derweil kein Gramm Dreck.


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