© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/04 10. September 2004

Meldungen

Antidiskriminierung jetzt im Arbeitsrecht

DÜSSELDORF. Ein Rechtsstreit um die Diskriminierung von Ausländern ist am Dienstag vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit einem Vergleich beendet worden. Ein 36jähriger Angestellter einer Kosmetikfirma aus dem Bergischen Land hatte gegen seine Kündigung geklagt. Der Geschäftsführer der Kosmetikfirma hatte den 36jährigen angewiesen, keine türkischen Arbeitnehmer einzustellen. Als der Mann sich weigerte, Bewerber wegen ihrer Nationalität auszuschließen, wurde ihm im vergangenen Jahr gekündigt. In der mündlichen Verhandlung gab der Geschäftsführer an, mehrmals von Angehörigen türkischer Mitarbeiterinnen bedroht worden zu sein. Richter Norbert Roden sah diese Drohungen jedoch nicht als bewiesen an. Damit fehle eine Grundlage für eine derartige Anweisung. Diese wäre nach der EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie erforderlich, die in Deutschland zwar noch nicht umgesetzt, aber trotzdem zu beachten sei, sagte der Richter. Mit einer Abfindung von 20.000 Euro wurde das Beschäftigungsverhältnis beendet. Der Kläger äußerte sich über das Ergebnis des Berufungsverfahrens zufrieden: "Wichtig ist der politische Erfolg, und daß die EU-Richtlinie anerkannt und auch angewandt wurde".

 

Brandanschlag auf CDU-Wahlkampfbus

POTSDAM. Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Brandenburg haben Unbekannte den Wahlkampfbus von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) in Brand gesteckt. Nach Angaben der Polizei entdeckten Wachmänner das Feuer in der Nacht zum Montag. An dem Wagen, der sich auf dem Privatgrundstück des Unionspolitikers befand, entstand Totalschaden. Die Polizei fand zwei Brandherde, die deutlich auf Brandstiftung hingewiesen hätten. Die Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek sprach von einem kriminellen Akt, der aufgeklärt werden müsse. Das Wahlkampfbüro von PDS-Chef Lothar Bisky in Potsdam wurde unterdessen zum zweiten Mal innerhalb von zehn Tagen überfallen. "Rechtsextremisten" hätten Scheiben und Mobiliar zerschlagen, heißt es seitens der PDS.

 

Amt verletzt erneut Grundrecht

WEIMAR/GOTHA. Erneut hat das Oberverwaltungsgericht Weimar das Verbot einer NPD-Demonstration in Gotha durch das zuständige Landratsamt als Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit gewertet. Das Gericht nennt das Verbot "unverständlich", da offensichtlich "allein mit der Gesinnung des Antragsteller" begründet und somit "im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung stehend". Das Landratsamt Gotha hatte in den letzten Wochen wiederholt Aufzüge der NPD aufgrund der Gesinnung der Veranstalter mit Verboten belegt - alle waren jedoch vom Oberverwaltungsgericht Weimar mit Verweis auf die grundgesetzlich gesicherte Versammlungsfreiheit wieder aufgehoben worden (JF berichtete).


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