© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/04 10. September 2004

Meldungen

Metin Kaplan klagt gegen Überwachung

BERLIN. Eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts teilte mit, daß Metin Kaplan gegen die Bundesrepublik klage. Das Innenministerium von Otto Schily (SPD) solle so angewiesen werden, die Beobachtung Kaplans nicht fortzuführen, heißt es in der Klage (Az. VG 34 A 62.04). Nach Erkenntnissen der Ermittler will Kaplans islamistischer "Kalifatsstaat" die Demokratie abschaffen. Damit werde gegen die deutsche Verfassung verstoßen. Kaplan hat in Deutschland eine vierjährige Haftstrafe wegen Aufrufs zum Mord verbüßt. Er legte Einspruch gegen seine Abschiebung in die Türkei ein, wo ihm ein Prozeß wegen Hochverrats droht.

 

Schäuble: Muslime sollen sich abgrenzen

BERLIN. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Schäuble (CDU) schließt sich der Forderung des EKD-Ratspräsidenten Wolfgang Huber an, in Deutschland lebende Muslime sollten sich öffentlich vom islamistischen Terrorismus abgrenzen. "Das sollten die Muslime ernst nehmen", sagte Schäuble. Zeichen der Solidarität gerade der muslimischen Bevölkerung wie nach dem Blutbad im russischen Beslan könnten helfen, Terroristen als "wahnsinnige Minderheit" zu isolieren und besser zu bekämpfen, sagte Schäuble.

 

Hessen-CDU bleibt bei Kopftuchverbot

WIESBADEN. Die hessische Regierungspartei CDU hält an den Plänen für ein Kopftuchverbot für Beamte fest. Der CDU-Fraktionschef im Wiesbadener Landtag, Franz-Josef Jung, erteilte zugleich Forderungen aus den eigenen Reihen nach einem Kopftuchverbot für moslemische Schülerinnen eine Absage. Das Tragen eines Kopftuchs bei Staatsdienern könne und wolle Hessen indes nicht akzeptieren. Jung sagte, die Ergebnisse einer Landtagsanhörung zum geplanten Kopftuchverbot seien von der Opposition einseitig ausgelegt worden. Namhafte Experten wie der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig hätten den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion bestätigt. Hessen will nicht nur Lehrerinnen, sondern allen Staatsdienern das Tragen eines Kopftuchs im Dienst verbieten.

 

Ermittlungen gegen Gedenkstätten-Chefin

BERLIN. Gegen die Leiterin der Gedenkstätte Ravensbrück und die Leitung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue. Gedenkstättenleiterin Sigrid Jacobeit und Stiftungsleiter Günter Morsch sollen projektgebundene Förder- und Sponsorengelder zweckwidrig umgeleitet und in den Etat der Stiftung eingestellt haben. Dabei geht es um eine Summe von insgesamt 230.000 Euro. Hintergrund für die Ermittlungen ist ein Streit unter Theatermachern aus Berlin und der Leitung der Stiftung um die Inszenierung eines Stückes über überlebende Frauen des Konzentrationslagers Ravensbrück.


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