© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/04 10. September 2004

Pressefreiheit II: Urteil gegen die österreichische "Krone"
"Antisemitische und rassistische Untertöne"
Ekkehard Schultz

Wenn Afrikaner, wie wir hören, sich bei Europa nun beschweren, daß sie daheim nur Kriege hätten, / woraus nur Flucht sie könne retten, so sei geraten den Gesellen, die Kriege eben einzustellen. Und glaubt nur nicht, Europa wäre stets schuld an jeglicher Misere! Der Schwarze Kontinent ist reich, nur Fleiß und Disziplin fehlt euch! Europa hat's aus eig'ner Kraft und nicht durch Bettelei geschafft!" dichtete der Hauspoet der Kronen Zeitung, Wolfgang Martinek alias Wolf Martin, am 17. August 1999 in seiner Kolumne "In den Wind gereimt".

Deshalb und wegen anderer Artikel darf man dem auflagenstärksten Blatt Österreichs seit dem 25. August mit richterlicher Erlaubnis vorwerfen, "antisemitische und rassistische Untertöne" zu verbreiten.

Ursprünglich ging es eigentlich nur um ein Zitat aus der linksliberalen Wiener Tageszeitung Der Standard, die über den seit fast drei Jahren andauernden Streit zwischen Hans Dichand, dem Geschäftsführer, Chefredakteur und 50prozentigen Anteilseigner der Krone, und der SPD-nahen Essener WAZ-Gruppe, die die weiteren 50 Prozent hält, berichtet hatte.

Der nun 83jährige Dichand wollte seinen Sohn Christian als Nachfolger einsetzen, die WAZ-Gruppe hingegen mehr Einfluß auf die Blattlinie der Krone. Besonders genüßlich zitierte der Standard eine von WAZ-Chef Erich Schumann gebrauchte Äußerung, in der dieser der Krone "antisemitische und nationalistische Untertöne" vorwarf. Standard-Redakteur Hans Rauscher veränderte Schumanns Worte aber in "antisemitische und rassistische Untertöne" - was er nachträglich vor Gericht auf "Erinnerungsfehler" zurückführte.

Aufgrund der zitierten Äußerung entschloß sich Dichand, Schumann zu verklagen. Da das Zitat nicht korrekt wiedergegeben war, wurde Schumann freigesprochen, Dichand aber selbst "gerichtet". Denn Rauscher hatte den Prozeß genutzt, um in enger Zusammenarbeit mit Standard-Hausjuristin Maria Windhager eine sechzigseitige Dokumentation zu erstellen, in der mit Hilfe von Zitaten aus Kolumnen des langjährigen Autors Richard Nimmerrichter ("Staberl") sowie aus Beiträgen von Martinek neben dem "Antisemitismus" und "Nationalismus"-Vorwurf auch der "Rassismus"-Verdacht erhärtet wird. So wird die Martin-Gedichtzeile "Antifaschisten gerne lügen" pauschal als "innerer Bezug zur sogenannten Auschwitzlüge" interpretiert oder die Kritik an - als überzogen bewerteten - Zahlungen für jüdische Zwangsarbeiter als "klassisches antisemitisches und rechtsextremes Klischee" bewertet.

Das österreichische Gericht folgte diesen Einlassungen und sah es auch als erwiesen an, daß Nimmerrichter und Martinek "durchgängig und über große Zeiträume hinweg das Instrument des sekundären Antisemitismus" einsetzten sowie "Andeutungs- und Anspielungsformen" verwendeten, "die Bezüge zu weit verbreiteten antisemitischen Ressentiments herstellen". Ob die zahlreichen Konkurrenten und Gegner der Krone - die pro Kopf der Bevölkerung gerechnet die meistgelesene Zeitung der Welt sein soll - langfristig von einer solchen Etikettierung profitieren können, ist nicht vorauszusehen.


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