© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 43/04 15. Oktober 2004

Meldungen

CSU: Kopftuchverbot gilt nicht bei Nonnen

MÜNCHEN. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kopftuchgesetz in Baden-Württemberg hat nach Auffassung der CSU-Fraktion keine Auswirkungen auf Bayern. Die vorgesehene Regelung für Bayern sei weder wort- noch inhaltsgleich mit dem Gesetz in Baden-Württemberg, sagte CSU-Fraktionschef Joachim Herrmann am Montag in München. Er betonte: "Ein Verbot der christlichen Nonnentracht oder der jüdischen Kippa findet sich in dem Urteil nicht." Er wies damit die Forderung der Grünen zurück, den Gesetzentwurf für ein Kopftuchverbot an bayerischen Schulen umgehend zurückzuziehen. Herrmann fügte hinzu: "Wir wenden uns mit unserem Gesetzentwurf gegen das Tragen von äußeren Symbolen und Kleidungsstücken, die bei Schülern und Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden könnten, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und mit den Bildungszielen der Verfassung nicht vereinbar ist." Zu den Bildungszielen gehörten auch die christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte. Das muslimische Kopftuch hingegen sei nicht nur Ausdruck einer religiösen Überzeugung, "sondern ein Bekenntnis zu äußerst fragwürdigen gesellschaftlichen Werten und ein Symbol für die Unterdrückung der Frau", so der CSU-Politiker.

 

Türken raten von Auswanderung ab

HAMBURG. Annähernd 80 Prozent der in Deutschland lebenden Türken raten ihren Landsleuten daheim ab, in die Bundesrepublik auszuwandern. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel am Samstag unter Berufung auf eine Studie der Istanbuler Bilgi-Universität weiter berichtete, erwarten 71 Prozent der Türken in Deutschland, daß die Zuwanderung bei einem EU-Beitritt der Türkei in die alten Länder der Gemeinschaft stark zunehmen werde. Die Universität befragte 1.065 Deutsch-Türken.

 

Richterernennungen in Brandenburg wirksam

KARLSRUHE. Richterernennungen in Brandenburg bleiben trotz formeller Fehler bei der Wahl der Richterwahlausschusses wirksam. Das hat der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Das Gericht wies damit die Rüge eines Beschwerdeführers zurück, wonach Richterstellen in der Mark seit 1993 ohne rechtliche Grundlage gewählt wurden. Hintergrund ist ein Widerspruch zwischen dem brandenburgischen Richtergesetz und einer dazugehörigen Rechtsverordnung. Die Verordnung zur Besetzung des Richterwahlausschusses sieht eine Personenwahl vor, das Gesetz dagegen schreibt eine Verhältniswahl mit Namenslisten vor. In dem Richterwahlausschuß sind acht Landtagsabgeordnete, drei Richter und ein Rechtsanwalt vertreten. Alle Mitglieder des Ausschusses werden vom Landtag gewählt. Zuvor gibt es eine Vorauswahl innerhalb der Richterschaft. Diese Wahl ist seit 1993 im Widerspruch zum Gesetz erfolgt.


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